Beiträge von HubeBube
-
-
Wie soll man denn dann das GF Kabel durch ein Leerrohr durch bekommen? Gibt es dafür spezielle Techniken?
Ich habe das vor langer Zeit einmal beschrieben: RE: Vorhandenes Leerrohr für Glasfaser mitbenutzen?
Lies bitte auch die späteren Posts, da sind gute Ratschläge enthalten!
Liegt das Wellrohr/Leerrohre vertikal, dann wird das Einzugsgerät von der unteren Seite aus eingeführt. Dies soll verhindern das Steinchen/Bauschutt in das Rohr gedrückt wird und ggf. verkeilt.
-
-
Ok, ich werde dann anstatt die 5690 Pro auf die 4690 gehen, damit ich für die Zukunft (>3 Jahre) besser gerüstet bin.
Es ist die Frage, ob Du "sehen" möchtest, was auf der Faser geschieht oder ob dir die "Blackbox" ONT ausreicht. Variabler bist Du auf alle Fälle mit einer 4690 deutlich besser aufgestellt, als mit einer 56xy.
Ich gebe allerdings zu bedenken, das eine 4690 nicht das 6 GHz Frequenzband unterstützt! Dies bieten jedoch viele Mitbewerber. Ich stelle mal die provokante Frage: Ist WiFi 7 wirklich notwendig oder reicht WiFi 5/6 nicht völlig aus und der Sprung auf das zukünftige WiFi 8 ist sinnvoller?
Falls Du Einblick in die Glasfaser-Informationen haben möchtest, wäre eine WiFi 6 Box aus der 55x0-Serie nicht eine Alternative? Hier werden alle 3 Standards AON, GPON und XGS-PON durch Tausch des SFP-Modules unterstützt und im Lieferumfang liegen bereits AON und GPON Modul bei. Das XGS-PON Modul ist relativ günstig direkt von AVM/FRITZ beziehbar (ebenso AON und GPON Modul).
Alle Fragen kannst nur Du für deine Situation selbst beantworten!
-
Dann hättest Du bis zu diesem Zeitpunkt einfach "Nein" sagen können, obwohl die DG da die Speedpipe möglicherweise schon an das Haus gelegt hatte?
Ich kann immer und zu allem Nein sagen, was hätte das in diesem Falle jedoch gebracht?
Rechtsstreit und kein Glasfaser und VDSL mit bis zu 50 Mbps maximal.
Heute würde ich immer noch auf gar keinen Fall Nein sagen, egal wie lange es dauert.
-
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Davon leitet sich alles ab.
Ich gehe davon aus, dass sich auch bei DG etwas in dieser Richtung bewegen wird: https://www.teltarif.de/deutscheglasfa…ews/102641.html
So nebenbei: meine Auftragsbestätigung von DG kam im Jahre 2020 wenige Wochen vor der Anschlussaktivierung.
-
Dann macht das doch bitte in einem neu erstellten Thread.
-
Da viele mir jetzt nur noch ein, wie von wolfp in #44 erwähnt die Laborversion zu installieren: https://fritz.com/pages/fritz-la…der-entwicklung
-
Die Einstellung zum Trafic Shaper habe ich nicht gefunden / geändert. Wo finde ich die denn? Wenn ich Google bemühe lande ich immer beim Thema DSL
Die Begrifflichkeit des Traffic Shapers gibt es bei AVM/FRITZ! leider auch nicht, sondern nennt sich Downstream und Upstream, bei Verbindungseinstellungen ist dies zu finden. Schau mal hier und lese bis #12, da ist ein Screenshot.
-
das bedeutet nicht, dass die DG hier alles richtig macht
Das mag und will ich auch gar nicht andeuten oder gar behaupten.
Ich finde es nur ermüdend und langweilig das die Jammerei groß ist, wenn ein 1 Gbps Zugang nur 940 Mbps erreicht und welcher Aufwand dann hierbei betrieben wird, um nicht doch ein paar MB im einstelligen Prozentbereich der Gesamtsumme herauszuquetschen.
Ich muss allerdings auch nicht an jeder Diskussion teilnehmen
. -
Hast Du den Traffic Shaper auf die gebuchte Up- und Downloadrate eingestellt? Ändern sich die Werte zum Besseren, wenn die Hardwarebeschleunigung abgeschaltet wird?
-
Dem PIB von Deutsche Glasfaser für den 1000er Tarif ist für den Download zu entnehmen
ZitatNormalerweise zur Verfügung stehend: 900 Mbps
Damit erübrigt sich die Ethernet-Diskussion und auch steht nirgendwo, das 1 Gbps am LAN anliegen muss!
-
In der Fritze siehst Du die Leasedauer mittlerweile leider nur noch mit dem Ist/Aktuellem-Wert. Schau mal da nach. Momentan weiß ich nicht (mehr), ob der Sollwert bei 3600 oder 1800 Sekunden liegt.
-
Aus diesem Grund hat der TÜV Rheinland in japanischen Yokohama/Tokio eine Dependance, die vor Ort auf Einhaltung der Konformität prüft.
Auch für Kassenproduzenten wird es teuer, wenn eine ganze Hochseeladung wieder zurückgesendet wird, da die Produkte nicht den EU-Regularien entsprechen und dementsprechend nicht in den Hand3l gebracht werden dürfen.
Freilich ist kein Hersteller zu dieser Prüfung in seinem Heimatland verpflichtet. Letztlich hat der Importeur im Fehlerfalls den "schwarzen Peter", da der Kunde den Händler in Haftung nimmt und der Händler wiederum den Importeur.
-
Und noch eine kleine Spitze zu dem ONT: RE: Fragen zum neuen Glasfaser Anschluss - Deutsche Glasfaser
-
Die Verwendung von KI im Bereich GPON und Netzwerktechnik im allgemein führt häufig zu unsinnigen Angaben. Dies im vorhinein (vor dem Fehler) festzustellen, erfordert Wissen dass, wenn man dieses hat, solche Anfragen an die Automaten überflüssig macht.
In Kurzform: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und Lehrjahre sind keine Herrenjahre.
Frage mal eine beliebige KI nach der VLAN-ID bei Deutsche Glasfaser, da wird u.a. 7 ausgegeben, nicht wahr?
Mein Tipp: am erfolgsversprechendsten ist es im Netz von Deutsche Glasfaser eine Glasfaserfritze zu provisionieren, gleich ob diese real/physisch existiert oder synthetisch berechnet wurde.
Und so nebenbei: Die EQ-ID und SW-Version sind in beiden Fällen viel zu lang. Die Maximallänge ist in dem öffentlich verfügbaren ITU-T Regelwerk beschrieben, schade das die künstliche Intelligenz dies nicht verarbeitet...
-
Die gesetzlichen 30 Tage sind der Zeitraum, innerhalb dessen die vertragliche Portierung der Rufnummern bei Provider-Wechsel erfolgen muß.
Diese Regelung ist eine Frist für den Teilnehmer, der nach Vertragsende eine Nummernportierung beauftragt.
Die Provider (abgebender und aufnehmender) müssen ihre Umschaltung/Portierung unterbrechungsfrei für den Teilnehmer durchführen, dies bedingt zwangsläufig eine Portierung unmittelbar nach Vertragsende. Dies ist der weitaus häufigere Fall (Providerwechsel mit gleichzeitiger Nummernportierung).
-
Grundsätzlich ist ja jeder Ausbau in MFH non-standard. Da kein ausbauender TK-Provider die Gegebenheiten vor Ort bewerten kann, wird an Subunternehmen delegiert. Dort kann sich sogar während des Ausbaus spontan etwas ändern, z.B. Deckendurchbruch links und nicht rechts im Flur.
Ich kann dir nun auch keinen abschließenden Rat geben. Da die TK-Unternehmen mittlerweile auch gerne MFH ausbauen, wird sicherlich dein Ausbau nicht storniert. Wahrscheinlich jedoch anders als ursprünglich geplant. Es gibt mittlerweile eine neue VDE Leitlinie bezüglich der Glasfaserverkabelung in MFH, die erleichternd und beschleunigen wirkt: MFH - Glasfaser keine Brandlast mehr
-
Schön, dass es nun funktioniert!
Allerdings hat dein in #1 dargestellten Problem (Screenshot) nichts mit der von dir gewählten Einstellung "Globale Adresse ausschließlich per DHCPv6 beziehen" zu tun.
-
Wenn dies der abgebende Anbieter ist, würde es ja bedeuten, dass eine Portierung erst 90 Tage nach Ablauf des Altvertrages möglich ist (dies widerspricht der Regelung im TKG). Es sei denn, der abgebende Anbieter behält nur dann eine Nummer 90 Tage nach Ablauf des Vertrages, wenn kein Portierungsauftrag für diese Nummer vorliegt. Letzteres dürfte allerdings mehr die Ausnahme als die Regel sein.
Aus dem initialen Posting gehen diese Infos jedoch nicht hervor.