Für was steht denn die Abkürzung MVLZ?
Normalerweise erhälst Du ein Schreiben per Briefpost in dem der Vertragsbeginn definiert wird. In deinem Portal liegen auch die für dich geltenden AGB. Die verändert DG ab und an, so dass eine allgemeine Aussage zutreffen kann oder nicht.
Nachfragen via DG Portal solltest Du schon aus eigenem Interesse und vor allem auf die unterschiedlichen Aussagen zwischen AGB und deinem Portaleintrag hinweisen.