So sehe ich das auch!
Wir können hier nur Vermutungen anstellen. Grundsätzlich sehe ich hier die Analogie bei einem Umzug von einer Wohnung mit Kabelanschluss in eine Wohnung ohne Verfügbarkeit von Fernsehkabel. Da stellt sich auch kein Provider quer, da er seine Leistung nicht erbringen kann und räumt daher ein Sonderkündigungsrecht ein.
Evtl. kann es lediglich Probleme geben, wenn dein Vormieter von seinem Vertrag zurückgetreten ist und damit das Gebäude gar nicht mehr angeschlossen wird. Wenn Du Mieter bist, dann musst Du wissen, das lediglich Eigentümer einen Anschluss veranlassen/beauftragen können. Da solltest Du dich informieren, wie die Bestellung in deinem zikünftigen Domizil abgelaufen ist. Das ist aber u. U. Problem Nummer zwei.
Erkundige dich erst einmal bei einer Verbraucherzentrale, wie Du dich bei Problem eins verhalten sollst.