Wenn vorhanden...
Beiträge von HubeBube
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Der ONT ist ja weder schlecht noch minderwertig und für den Start sehr gut geeignet, jedoch darf dieser vom Provider nicht als Netzabschluss vorgegaukelt werden.
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Wären für mich dann definitiv keine geeigneten Netzbetreiber ...
Ja, was willst Du machen, wenn es der einzige Anbieter bei dir ist (AON übrigens)? Da kann man nur mit gezieltem Störfeuer in Foren, Social Media und Infoabenden vorgehen...
Wie schon vor langer, langer Zeit geschrieben, die Deutsche Telekom macht Werbung damit, kundeneigene Hardware verschiedener Hersteller an ihrer Glasfaser angeschlossen, zu erlauben und zu unterstützen.
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Schnurz hat da schon Recht. Aktuell endet das Providernetz am passiven Netzabschluss. Dieser ist zwingend stromlos und muss zugänglich sein. Die Baseplate/FMU des Genexis Fibertwist hat zwar eine SC/APC Buchse, jedoch ist das Unterteil nicht als Gf-TA ausgelegt.
Da ist der HÜP von DG mehr GF-TA als die Fibertwist Baseplate/FMU...
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Willkommen im Forum!
Vielen Dank für deine Schilderung. Hierzu habe ich Anmerkungen:
- Wird für die Einrichtung der Telefonie nicht mehr die VLAN-ID 232 benötigt? Bisher war das nämlich der Fall.
- EON.Highspeed hat nur eine GPON-Topologie, daher muss das GPON SFP-Modul verwendet werden.
Und noch ein kleiner Hinweis:
BeitragÜbersicht VLAN-IDs und Einwahlkonfigurationen verschiedener Anbieter
Hier ist eine Übersicht der bekannten Glasfaseranbieter und der jeweiligen technischen Konfiguration.
Dies ist natürlich nicht vollständig und kann Fehler enthalten.
Wenn weitere Angaben bekannt sind, bitte kurz melden, ich ergänze oder korrigiere dann die Tabelle.…Anbieter Netz Technik Zugangsverfahren VLAN Internet VLAN Telefonie DS-Lite/CG-NAT Dual Stack möglich ONT-Registrierung (Link) Dokumentation (Link) Schnittstellenbeschreibung (Link) 1&1 Deutsche Telekom GPON PPPoE 7 1&1 8 A1 (Österreich) 2 BITel GPON PPPoE mbo7725. August 2023 um 18:18 -
Der Genexis Fibertwists ist eben keine Kombination aus Gf-TA und ONT, auch wenn es jetzt kleinlich wirkt.
Auf die Baseplate/FMU wird entweder ein "Gf-TA Deckel" oder ein "ONT Deckel" aufgedreht. Von daher ist das eher ein HÜP mit modularen Oberteil.
Freilich wird der Genexis Fibertwist eher mit ONT Oberteil verbaut und kein Gf-TA Deckel als Alternative beigelegt. Das ist ja durchaus möglich und wäre kundenfreundlich.
Ich hoffe inständig, das die BNetzA dem (unbegründetem) Verlangen der Provider nicht nachgibt und eine Verfügung erlässt nach dem der ONT als Netzabschluss statthaft wird. GVG/Teranet hat seine AGB bereits dahingehend angepasst, das bei Erlass der Allgemeinverfügung keine kundeneigene Hardware an die Faser angeschlossen werden darf! Daher wird es in zwei Wochen sehr spannend!
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Ich bin in Kontakt mit dem Account Manager Wohnungswirtschaft aus Borken, von dem kam die Aussage, aber ohne Quelle. Kontakt zur Bauabteilung habe ich bisher nicht. Hast du da einen Kontakt für mich?
Leider nein. Ich hatte vor gut 4 Jahren ein paar Telefonate via Handy. Herausgekommen ist da aber auch nichts.
Ich dachte ursprünglich ich könnte eine allgemeine Lösung finden, die eine gute Lösung für alle bringt. Aber ich glaube ich werde mich nur auf meine Wohnung fokussieren und der Rest ist mir egal, da es null Unterstützung gibt und nur Gegenwind.
Es lohnt sich nicht für andere Miteigentümer denken zu wollen, die Erfahrung habe ich bereits hinter mir. Da ich jedoch ein gutes und professionelles Verhältnis zu unserem Verwalter habe, war der FTTH-Ausbau völlig problemlos und ich habe nun ein 25 mm Leerrohr im Gebäude über das ich alleine verfügen kann.
Ich würde mir allerdings wünschen, das Glasfaserkabel nicht zu den elektrischen Leitungen gezählt werden. Dafür ist die Elektrolobby jedoch zu stark. Die Brandschutzbestimmungen müssten bezüglich des Glasfaserausbau ebenfalls angepasst werden. Darüber hinaus sollten Mieter und Eigentümer bezüglich eines Gf-Anschlusses gleich behandelt werden. Allerdings hat eine Eigentümergemeinschaft auch ihre Vorteile. Wo Licht ist, da gibt es eben auch Schatten.
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Willkommen im Forum!
Du selbst kannst da ohne entsprechendes Gerät, Material und vor allem Übung gar nichts machen.
Melde unverzüglich einen Ausfall bei deinem Provider. Wir hatten hier schon einen Bericht im Forum über solch einen Unfall. Da wurde gar nichts in Rechnung gestellt.
Selbst wenn doch, dann hat dir bestimmt jemand bei dem verrücken eines Schrankes geholfen und war unachtsam.
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da die DG mir gegenüber eine andere Aussage gemacht hat, aber mir keine Quelle nennen konnte, wenn keine anderen Wege zur Verfügung stehen.
Vertriebsbeauftragte versprechen das, was zur Erreichung der persönlichen Ziele notwendig ist. Leider...
Versuche doch einmal die Situation direkt mit einem Mitarbeiter der Bauabteilung in Borken zu besprechen. Mein Gespräch ist zugegeben schon einige Jahre her (2019, vor Novelle des TKG und damit WEG), auch da gab es bereits die Möglichkeit den Ausbau im MFH durch DG durchführen zu lassen. Die Bedingungen und Voraussetzungen waren deutlich anders als auf der Tonspur vom Vertrieb mitgeteilt. Nun hat sich da mittlerweile einiges geändert.
Wenn es gar nicht anders geht und unbedingt die Glasfaser in die Wohnung soll, dann bleibt wohl nur der nachträgliche Einbau eines Leichtbauschachtes F30 oder sogar F90 (Landesbrandordnung beachten) übrig. Für Deckendurchbruch, Leerrohr, Brandschutzschaum, Einbau, Tapete, Farbe, Herstellung Sockelleiste kannst Du ca. 2.000 Euro pro Stockwerk durch Fachbetriebe rechnen. Hinzu kommt noch die brandschutzgerechte Verlegung im Kabelkanal aus Stahlblech. Das nur mal als kalkulatorische Grundlage...
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diese Aussage ist schlicht falsch!
Unter Beachtung von Brandschutz (zB Panzerrohr) etc durchaus gängige Praxis und mit dem TÜV bereits besprochen. Natürlich mit Gefahrenbeurteilung und Eintragung ins Prüfbuch.Da machte mir gegenüber der hessische TÜV eine andere Aussage. Das ist jedoch einerlei, da die Kosten exorbitant sind. Ein Aufzugsfachunternehmen muss die Arbeiten durchführen oder zumindest beaufsichtigen und dann kommt der TÜV-Prüfer. Da will natürlich auch jeder bezahlt werden.
Btw. habt ihr im Aufzugsschacht eine Entlüftungsöffnung für Rauchgase? Wir hatten den auch nicht, 8 Jahre lang war das für den (hessischen) TÜV kein Mangel. Seit letztem Jahr schon... Bestandsschutz gibt es keinen.
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Eien Option wäre es durch den Aufzug zu gehen, aber auch dann müsste mind eine Wohnung über Aufputz durch den Flur angeschlossen werden.
Nein, ist es nicht. Da nicht für den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs notwendig und daher verboten.
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Es beantwortet aber immer noch nicht die Frage ob es ein Recht darauf gibt, dass Aufputz verlangt werden kann, bzw dass es pauschal abgelehnt werden kann.
Wenn es nicht aus meinen bisherigen Postings klar geworden ist, noch einmal in klaren Worten: Nein, der Eigentümer hat pauschal kein Recht auf die Aufputzverlegung im Gemeinschaftseigentum.
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genau darum geht es ja, kann die Gemeinschaft/der Verwalter sich komplett gegen eine Aufputzverlegung stellen, wenn es keine Alternative gibt, weil es keine Leerrohre gibt?
Kosten mal hin oder her.Das bedeutet dann schlussendlich dass es zu keinem Ausbau kommt, weil die Möglichkeiten pauschal abgelehnt werden.
In Mehrfamilienhäusern gelten Treppen als Fluchtwege. Brandlasten dürfen dort nicht nachträglich ohne Schutz eingebracht werden. Das betrifft übrigens alle brennbaren Gegenstände, also auch die Blumen im Winter, Schuhschränke oder ähnliches, das dort gerne abgestellt wird. Es gibt allerdings Metallkabelkanäle z.B. von Niedax, die keine Brandlast darstellen.
WEG §20 Bauliche Veränderungen
Absatz 2 Punkt 4 erteilt dem Eigentümer das Recht einen Anschluss zu verlangen. In Absatz 2 Satz 2 wird bestimmt, das die Eigentümergemeinschaft über das Wie des Ausbaus mitbestimmen kann. Eine Ablehnung des Ausbaus als solches ist jedoch nicht statthaft!
WEG §21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
In Absatz 1 wird die Übernahme der Ausbaukosten geklärt, wer die Kosten überenimmt (z.B. Leerrohr, Kabelkanal) bestimmt aber auch über die Nutzung, da kann ohne Erlaubnis kein weiter Eigentümer einfach die Infrastruktur mitnutzen!
Der Verwalter verwaltet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Sofern der Verwaltervertrag keine besonderen Rechte dem Verwalter zuspricht, müssen die Entscheidungen von den Eigentümern getroffen werden. Auch der Beirat hat keine besondere Befugnis. Dieser ist der erste Ansprechpartner des Verwalters nicht mehr und nicht weniger. Jegliche Verträge das Gemeinschaftseigentum betreffend müssen zwingend mit/vom Verwalter geschlossen werden. Nur wenn kein Verwalter bestellt ist, dann müssen die Eigentümer bei Verträgen den Kopf hinhalten.
In einigen Fällen wird durchaus auch über die Aussenfassade verlegt, das kannst Du ja im Hinterkopf behalten.
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Das ist ne einfache AP-Netzwerk-Anschlussdose um einfach mit nem kurzen Patch in die Hausinstallation zu kommen. Auf der anderen Seite des "gelben Strangs" hängt die gleiche Dose nochmals an der Wand wo dann die Fritze eingestöpselt wird...
Da ist hoffentlich immer nur der Router als einziges Gerät mit dem ONT verbunden und nicht noch ein Laptop (auch nur zeitweise) oder ein weiterer (unmanaged) Switch?
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Grundsätzlich ist es so, das nur Eigentümer einen Glasfaseranschluss verlangen können (nicht der Mieter!). Diesem Verlangen (auch wenn es nur ein Eigentümer ist) muss auf einer WEG Versammlung stattgegeben werden. Allerdings trägt der Eigentümer auch die Kosten des Ausbaus.
Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft über das "Wie" bestimmen, jedoch noicht über das "Ob".
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Weiß jemand den Grund, warum ich auf dem Handy nicht auf den Server zugreifen kann?
Hast Du auch die IPv6 Unterstützung in deinem Handy aktiviert?
Manchmal schaltet sich das auch wieder ab. Falls Du es noch nie konfiguriert hast, dann gibt es hier im Forum eine zugegebenermaßen schon alte Anleitung bezüglich der Aktivierung von IPv6 bei Android:
BeitragRE: IPv6 Unterwegs im Mobilfunknetz - 2020 wie schaut es aus?
Ich habe meinen Mobilfunkvertrag im Telefonica/O2 Netz bei einem Drillisch Tochterunternehmen, also im sogenannten "preissensitiven" Bereich.
Obwohl nun alle Mobilfunkbetreiber seit einigen Wochen schon IPv6 unterstützen, war ich stets mit IPv4 unterwegs. Mittlerweile ist die ausschließliche IPv4 Nutzung mit Nachteilen behaftet, so daß ich diesen Zustand ändern wollte.
Ist-Zustand
älteres Motorola G5 Handy
Android 11
IP Version ermitteln
WLAN Verbindung trennen
Einstellungen -> "Über das Telefon"
Nun…HubeBube26. Juni 2021 um 09:47 -
Sehe ich im Kern nicht so. Bei AON werden keine Teilnehmer auf eine Leitung deutlich vor dem Uplink aggregiert, bei GPON schon. Dabei ist es grundsätzlich gleich ob dieses Multiplexing im Haus, am Straßenrand oder im PoP erfolgt. Technisch/in der Praxis gesehen ist das Multiplexing im Gebäude sicher ein seltener Fall.
Klar ist aber auch: Gleich ob GPON oder AON vom PoP zum Backbone findet ein Multiplexing statt, auch wenn die Leitung eine hohe Kapazität aufweist.
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Ich glaube, das ist der Grafik von AVM nachempfunden.
Ein Splitter im Gebäude macht nicht so viel Sinn, es sei denn es sind sehr viele Wohnungen dort.
Aus Berichten geht hervor, das die Deutsche Telekom tatsächlich die Splitter bereits im Street Cabinet/Distribution Point einsetzt, Deutsche Glasfaser hingegen erst im PoP. Letzteres ist in meinen Augen geschickter, da eine deutlich höhere Flexibilität gegeben ist.
Bei ersterem muss ggf. eine neue Faser vom PoP zum SC/DP verlegt werden, währen im anderen Fall lediglich ein Splitter nachträglich eingesetzt werden muss. Die Splitter sind ja nicht sonderlich groß.
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Ist ein einfaches Modem ohne wlan. Und deshalb soll die FRITZ!Box von o2 beide dieser Geräte erstetzen. Das wäre dann die 5590 Fibre.
Ich kann bei O2 nur eine 5530 in der Routerübersicht entdecken. Über die Mietkosten kann ich keine Aussage treffen. Wie auch schon die Verbraucherzentralen raten: nicht mieten, sondern einen kundeneigenen Router verwenden.
Bei folgendem Link "Router kaufen oder mieten- was lohnt mehr?" aufklappen.
Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss | Verbraucherzentrale.deFAQ: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Glasfaser-Anschluss.www.verbraucherzentrale.de