Wenn der Übergabepunkt die Glasfaserdose (was gesetzlich eigendlich sein soll) wäre, liegt die Sache anders. Da musst du dein eigenes Modem nutzen...
Es steht doch alles hier, besonders im 3. Absatz.
§ 73 TKG - Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen - dejure.org
Da muss nichts mehr diskutiert und begründet werden.