Du hast es nicht verstanden.
Und Du willst nicht verstehen.
Denn es gibt Provider, die im günstigsten Tarif schlechter sind als die Telekom mit CuDA.
Namen bitte, sonst ist das nur hirnloses Geblubber.
Du hast es nicht verstanden.
Und Du willst nicht verstehen.
Denn es gibt Provider, die im günstigsten Tarif schlechter sind als die Telekom mit CuDA.
Namen bitte, sonst ist das nur hirnloses Geblubber.
Schon klar, der Bericht/Artikel handelt jedoch von Glasfaser und war schon gar kein Preisvergleich von Zugangstechnologien und/oder Anbietern.
Sarkastisch gesprochen wird Vater Staat mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) schon für höhere Anforderungen sorgen...
Glücklicherweise ist die Teilnahme für Bürger nicht verpflichtend. Für alle anderen ab 01.01.2024 schon!
Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronische Kommunikation im Bereich der Justiz
Das elektronische Dokument ist grundsätzlich im Format PDF zu übermitteln. Nur ausnahmsweise und ergänzend kommt die Nutzung des Dateiformats TIFF in Betracht (§ 2 Abs. 1 ERVV). Die Anzahl der elektronischen Dokumente ist auf derzeit höchstens 1000 Dateien je Nachricht und deren Gesamtgröße auf 200 Megabyte beschränkt.
Nachricht bedeutet hier tatsächlich E-Mail (allerdings in einem besonderen Gesamtkonstrukt). Und bei der Gesamtgröße des Anhanges wird schon von 1 Gigabyte in eingeweihten Kreisen gesprochen.
Zugegebenermaßen ein Spezialfall, der jedoch andeutet, was noch kommen wird.
Ein gut funktionierendes Markenprodukt ist z.B das Fränkische FBY-EL-F 25 Wellrohr. Fränkische hat durchaus noch mehr geeignete im Angebot, da wird sich sicherlich noch der eine oder andere mit einem weiteren Tipp melden.
Die Löcher, die Du bohren möchtest, sollten schon so einen Durchmesser haben, das ein 25 mm Wellrohr bequem hineinpasst. Minimalster Außendurchmesser ist 20mm, ist der kleiner, dann kannst Du die Stecker an den Enden nicht mehr ohne hängenbleiben durchziehen.
Bitte verzichte im eigenen Interesse auf die billigen (damit meine ich nicht günstig!) Baumarktwellrohre.
Elektrostangenrohre (die können dann schon aus dem Baumarkt sein) könnten auch gehen, je nach dem ob die Öffnungen auf gegenüberliegenden Seiten des Kamines liegen oder auch nicht.
Beschreibe doch mal deine Vorstellungen (inkl. Lage der Öffnungen und Distanz zueinander).
Ok, so wie ich das nun mitbekommen habe, bietet es sich sich an, den Kaminschacht ggf. für eine Durchführung vorzubereiten, auch damit das Glasfaserkabel nicht einfach abknickt.
Du musst dir im Klaren sein, das die Monteure nicht nach dem Eingang und Ausgang des Glasfaserkabels in dem Kaminschacht suchen werden. Die führen einen elastischen Fiberglasstab in das eine Loch ein und erwarten, das es am anderen und erwarteten Ende herauskommt. Das musst Du sicherstellten und ist mit Vorbereitung des Leitungsweges gemeint.
Dringender für mich ist momentan die Frage, wie lange es erfahrungsgemäß dauern wird, bis jemand dass Glasfaserkabel durch das nun vorhandene Leerrohr ins Haus einschießt und den HÜP installiert.
Das reicht das Spektrum von wenigen Tagen bis zu Monaten. Eine Regel gibt es da nicht.
Die Glasfaserdose vom HÜP aus in die Wohnung wird erst nach Bestellung eines Tarifs installiert?
Üblicherweise sogar erst nach/bei Montage des HÜPs. Ist bei dir vorgesehen den HÜP "vertragslos" einzubauen? Solche Angebote gab es mal bzw. gibt es immer noch. ALlerdings werden die Anschlüsse erst dann realisiert, wenn tatsächlich alle Anschlüsse mit Vertrag abgewickelt wurden, also erst ganz am Schluss werden die "vertragslosen" Anschlüsse bedient.
Kann ich den Tarif schon jetzt bestellen oder scheitert das schom daran, das noch keine HomeID vorhanden ist? Ich wechsel von einem anderen Anbieter (Vodafone Kabel). Der Vertrag mit Vodafone ist noch nicht gekündigt, allerdings habe ich noch ein Sonderkündigungsrecht.
So wie ich verstanden habe, wechselst Du von Kabel zu Glasfaser. Das ist doch ein gänzlicher neuer Vertrag der Rufnummermitnahme (Portierung) bietet? Daher wird doch sicherlich irgendwo stehen, das der aufnehmende Anbieter den Vertrag mit den abgebenden Anbieter kündigt. Falls das der Fall ist, machst Du den größten vorstellbaren Fehler, wenn Du selbst den bestehenden Vertrag kündigst. Mach das auf gar keinen Fall, sondern lass' es den aufnehmenden Anbieter für dich tun.
Bei Kabel musst Du lediglich darauf achten, das Du den Kabel-TV Vertrag bzw. die Dienstleistung "Kabelfernsehen" selbst kündigen musst, dies macht tatsächlich der aufnehmende Anbieter nicht! Natürlich nur, wenn Du Kabel-TV nicht weiter nutzen möchtest.
Wenn der Ausbau bei dir erst jetzt angekündigt wird, ist es durchaus möglich, das die Realisierung erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (02/24) erfolgt, ab da verlängert sich der Vertrag automatisch sowiso nur noch monatlich. Spielt jedoch keine Rolle, den Grund habe ich bereits weiter oben genannt.
Es ist hervorragend, wenn Du deine Befürfnisse exakt formulieren kannst.
Das ist allerdings für einen technikaffinen Familienvater mit mehreren Kindern im Teenageralter und Eltern im Homeoffice schon schwieriger.
Hier ist das wichtigste gut zusammengefasst:
Zu deinen Kosten: aktuell scheint mir der Glasfaseranschluss von O2/Telekom günstiger zu sein, als dein Kabelanschluss bei Wegfall des Nebenkostenprivileg es im nächsten Jahr.
Ich dachte das Glasfasermodem stellt als Netzabschlusspunkt die Verbindung bereit
Zu deiner Information: Der Netzabschlusspunkt ist bei Glasfaser (wie auch bei Kabel oder VDSL) passiv. D.b. lediglich die Dose an der Wand. Auf die Glasfaser-Dose/Gf-TA hast Du einen rechtlichen Anspruch.
Alles was einen Stromanschluss benötigt ist aktiv und daher bereits ein Endgerät.
Ein ONT/Glasfasermodem benötigt Strom, ist also ein Endgerät.
Darf ich den Aufkleber entfernen und die Box von der Wand entfernen?
Grundsätzlich nicht, da der große und kleine, linke Kasten zum Netz des Providers gehört und er die Hoheit darüber hat.
Zwischen dürfen und können gibt es jedoch einen inhaltlichen Unterschied.
Der Kern des 2. Punktes ist ja die Aussage, in einem angemessenen Tarif zu starten und nicht im teuersten.
Wie hier im Forum schon häufig berichtet wurde, ist man sich bei der Terminierung des Downgrades unsicher. Viele wichtiger und hier schon häufig erwähnt: die Buchung eines teureren Tarifes in der Laufzeit ist üblicherweise problemlos möglich, die Buchung eines günstigeren Tarifes jedoch erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Man darf sich eben nicht durch das Marketing manipulieren lassen.
Hallo,
hier bei uns in 99759 Sollstedt (OT Wülfingerode/Rehungen) hat seit letztem Jahr (03/22) die Thüringer Netkom Glasfaser ausgebaut
...
Wer hat auch schon Glasfaser von der Thüringer Netkom im unseren PLZ Bereich und konnte schon Erfahrungen sammeln?
Es gibt einen Thread gestartet von tilololo
Er scheint wohl einige Probleme zu haben.
Die liefern auch eiskalt nur 1GBit ONTs aus damit hat man dann 935-940Mbit im Maximum.
Nun ja, das Netz basiert noch auf GPON. Ich gehe davon aus, das dies noch einige Jahre so bleiben wird.
Wenn Du mehr haben möchtest (bis 10 Gbps symmetrisch in Up- und Download) musst Du dir ein Provider suchen, der XGS-PON anbietet. Die FB 5530/5590 kannst Du jedoch auch dafür behalten, nur das SFP+ Modul muss eingesteckt werden.
Für mich ist es immer ein Zeichen das ein Produkt im Markt angekommen und weit akzeptiert ist, wenn die Zeitschriften Tipps und Tricks veröffentlichen. Am besten von eigenen Redakteuren geschrieben und nicht aus Pressemitteilungen der Hersteller.
Ein durchaus lesenswerter Artikel, gerade für Einsteiger, ist bei "Chip" erschienen:
Das wird sonst teuer: 3 Dinge bei Glasfaser beachten
Kaum geschrieben und schon fast veraltet. Soeben wurde nach einer manuellen Suche 7.58 gefunden. Installation ist Morgen um kurz vor 04:00 Uhr.
sorgt dieses Team dann auch dafür, das Glasfaserkabel durch den Kaminschacht in meine Wohnung zu legen, falls eine entsprechende Bohrung vorhanden ist
Nur die Bohrung wird nicht reichen. Schau bei deinem Anbieter einmal nach. Da ist sicherlich etwas über die Vorbereitung der Leitungswege durch den Kunden geschrieben. Meistens wird man in den AGB oder FAQ fündig.
Ohne Vertrag/Tarif wird aber niemand kommen um Arbeiten nach dem HÜP zu erledigen.
Da gibt es nur ein Problem: Es ist für den Konsumenten schlicht kaum mehr möglich, festzustellen, was billig ist.
Doch ist es, aber leider nur im Nachgang: Billig ist nicht günstig.
Ich möchte hier keinen davon abhalten seine eigenen Erfahrungen zu sammeln. Ich gebe hier nur Tipps, wie man sich die Arbeit, die nicht die alltägliche ist, stressfreier gestaltet.
Jeder Elektriker hat ein Kabeleinzugsgerät und gerade auf dem Land verleiht der Karlheinz das gerne für ein Bier beim Frühschoppen oder eine Flasche Wein. Oder auch der Nachbar, der Profigerät besitzt.
unter Kopfstation verstehe ich eine eigene Sat-Anlage die das Hausnetz versorgt.
Es gibt da eine FTTB-Lösung von Dasan Zhone Solutions (DZS), ehemals Keymile GmbH, Die Glasfasersignale auf Kupfer/G.fast wandeln.
Nachteil ist, das G.fast ein Exot ist und mit der weiteren Verbreitung von Glasfaser die G.fast Router immer seltener werden. Da müsstest Du dir schon einen Anbieter suchen, der die Wartung der MileGate + Router übernimmt und den Service sicherstellt. Das sind laufende Kosten, die deutlich über den bisherigen abrechenbaren Nebenkostenprovileg liegt und sollte das irgendwie über das Glasfaserbereitstellungsentgeld abrechenbar sein, dann muss beachtet qwerden, das man diese 5€/Monat maximal 9 Jahre einfordern darf (nicht pro Mietverhältnis, sondern nur einmalig!), dann ist Schluss. Das rechnet sich überhaupt nicht, ganz abgesehen von dem hohen Aufwand, will man 9 Jahre (540€ insgesamt) und nicht nur 5 Jahre (300€) abrechnen.
ZitatTKG - § 72 Glasfaserbereitstellungsentgelt - Absatz 2
Das Bereitstellungsentgelt darf im Erhebungszeitraum, der mit Errichtung der Netzinfrastruktur innerhalb des Gebäudes (Absatz 1 Nummer 1) beginnt, in wiederkehrenden Zeitabschnitten erhoben werden. Das Bereitstellungsentgelt darf im Jahr höchstens 60 Euro und in der Summe (Gesamtkosten) höchstens 540 Euro je Wohneinheit betragen. Es darf höchstens für die Dauer von bis zu fünf Jahren erhoben werden; ist dieser Zeitraum zur Refinanzierung der Gesamtkosten nicht ausreichend, kann er auf höchstens neun Jahre verlängert werden. Überschreiten die Gesamtkosten 300 Euro (aufwändige Maßnahme), hat der Betreiber nach Absatz 1 die Gründe hierfür darzulegen.
Wir nutzen Cookies und ähnliche Technologien für den Betrieb der Seite, Reichweitenmessung und Werbung. Du entscheidest, was Du erlaubst. Details in unserer Datenschutzerklärung. Deine Auswahl kannst Du jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich ändern.
Wähle aus, welche Kategorien Du erlaubst. Für jede Kategorie kannst Du über „Details anzeigen“ sehen, welche Cookies und Skripte konkret geladen werden, welche Empfänger beteiligt sind und wie lange gespeichert wird.
Weitere Informationen: Datenschutzerklärung · Impressum