Du glaubst doch nicht wirklich, das bei Erlass der Allgemeinverfügung durch die BNetzA die Provider einen Unterschied zwischen GPON und AON machen?
Die Allgemeinverfügung wird so ausfallen, das keine Topologieunterschiede gemacht werden.
Im nächsten Schritt würde ich als Provider eine Beschränkung durch Auswertung der MAC-Adresse und interne Kenndaten des Zwangs-ONTs durchführen. Alles was nicht den Erwartungen entspricht, fliegt raus. Auch deine 5530 in AON-Topologie.