Mehr als öffentlich zu diskutieren und damit evtl. ein Bewusstsein schaffen können wir aktuell nicht tun.
Die Bundesnetzagentur hat den Providern bis 15.09.2023 eine Frist zur Einreichung von Belegen für Störungen durch Nicht-Provider-ONTs eingeräumt. Nun können hierzu noch Stellungnahmen durch Fachverbände und Verbrauchervertreter abgegeben werden. Die Verbraucherzentrale hat das bereits getan (in unserem Sinne).
Der Ball liegt nun bei der BNetzA, ob es einen Zwangs-ONT (wieder) gibt oder alles so bleibt wie es ist.