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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von HubeBube

  • Finde kein passendes SFP-Modul

    • HubeBube
    • 5. Oktober 2024 um 08:57

    In #19 habe ich einen Satz aus dem aktuell gültigen TKG zitiert. Vollumfänglich lautet dieser wie folgt "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Daraus geht hervor, dass Du alle notwendigen Daten bereits vorliegen haben solltest. Wir wissen allerdings auch, das sich viele TK-Provider im Glasfaserumfeld nicht daran halten. Aus dem unterstrichen geht auch hervor, das nur eine Autokonfiguration/CWMP nicht statthaft ist.

    Das alles nur als Background für dich, bevor man die Keule herausholt.

    PPPoE steht also schon fest?

    Welche MAC-Adresse hast Du übermittelt? Das müsste diejenige sein, die die Glasfaserschnittstelle deines SFP-Modules bedient. Bei manchen Appliances kann man diese einstellen, die FB macht dies bei dem AON-Modul ebenso (= macdsl).

  • Welchen Switch für FRITZ!Box 5590?

    • HubeBube
    • 4. Oktober 2024 um 23:19

    Dann hole dir einen von Cisco oder Aruba.

  • Welchen Switch für FRITZ!Box 5590?

    • HubeBube
    • 4. Oktober 2024 um 23:17

    Was sind deine Anforderungen?

  • Finde kein passendes SFP-Modul

    • HubeBube
    • 4. Oktober 2024 um 22:23

    Aus meiner Warte fällt das in die Kategorie "schwarzes Schaf": Kriege ich ein Modem von meinem Anbieter (Re-Ne - Regionales Netz, Mecklenburg-Vorpommern)

    Ich würde zunächst einmal kooperativ versuchen einen funktionierenden Internetaccess aufzubauen: Informiere deinen Betreiber, das dein Endgerät technisch nicht in der Lage ist CWMP Daten zu liefern, daher gibt es keine Unterstützung für TR-069/TR-369. Man möge dir notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste schriftlich mitteilen. Du möchtest Internetaccess, sowie Telefonie (falls mitgebucht) nutzen.

  • Finde kein passendes SFP-Modul

    • HubeBube
    • 4. Oktober 2024 um 20:09

    Um welchen Provider handelt es sich denn? Der CWMP-Account wird nur für die Fernkonfiguration nach TR069/TR369 benötigt. Ich glaube nicht, das Du das möchtest...

  • Glasfaser bei vorhandener Kabel-Infrastruktur

    • HubeBube
    • 3. Oktober 2024 um 22:04
    Zitat von SP200

    Ich sehe gerade, dass ab sofort auch Vodafone Glasfaser über Kooperationspartner vermarktet. Macht es Sinn, mich an Vodafone hinsichtlich Ausbau zu wenden oder doch lieber Deutsche Glasfaser. Bei VF bin ich bereits Kunde für Kabel-TV und Internet.

    Ja, Vodafone nutzt in deinem Falle das Netz von Deutsche Glasfaser. Ohne einen Glasfaseranschluss von DG auch keine Kooperation. Die Preise von VF im Netz von DG sind auch nicht der Brüller. Da kann man beim Betreiber des Glasfasernetzes bleiben.

  • Glasfaser bei vorhandener Kabel-Infrastruktur

    • HubeBube
    • 3. Oktober 2024 um 13:32

    Willkommen im Forum!

    Ich kann dir nur raten den Gf-Ausbau bei dir durchführen zu lassen. Du hast eine zukunftsfähige Technik damit im Haus und kannst sie auch nutzen. Die Erfahrung zeigt, das nach abgeschlossenem Erstausbau es wieder Jahre dauert (wenn überhaupt) bis die Nachanschlüsse gebaut werden.

    Führe dir vor Augen, dass es sich keinesfalls für ein Unternehmen rechnet für ein einziges Haus, weil der Termin verpasst wurde, den Tiefbau wieder anrücken zu lassen.

    Auch wenn Du den Anschluss erst einmal gar nicht nutzen möchtest, schließe den günstigsten Tarif ab. Nach 24 Monaten kannst Du kündigen und behälst die Glasfaser im Haus. Es wird ja nichts zurückgebaut, sondern Glasfaser kommt hinzu.

    Und nun zu deinen Fragen:

    Zitat von SP200

    - Kann ich mittels Konverter oder Adapter das ankommende Signal des Glasfaser-Providers auf die vorhandene Koax-Kabel-Infrastruktur übertragen und hätte ich dadurch irgendwelche Einbußen?

    Ja, aber nur, wenn Du auf KabelTV und Internetzugang via Kabelmodem verzichtest.

    Zitat von SP200

    - Wenn möglich, könnte ich dann an jeder Kabeldose im Haus eine FritzBox oder einen Accesspoint anschließen, so dass ich in jeder Etage Internet über WLAN und Ethernet und zwar mit dem maximal möglichen Durchsatz hätte?

    Nein. Wie im Kabel auch gilt hier: eine Glasfaser - ein Router. Natürlich kannst Du nach dem Router das Signal verteilen.

    Zitat von SP200

    - Bräuchte ich eine neue FritzBox, die für Glasfaser geeignet ist oder könnte ich meine vorhandene 6690 weiterverwenden?

    DG verbaut kostenlos einen ONT. Daran kannst Du einen Router via Netzwerkkabel (RJ-45) anschließen. https://avm.de/service/wissen…uss-einrichten/ Achtung: Du musst den Vertrag mit DG auf kundeneigener Router abschließen und keinesfalls mit Mietrouter!

    Zitat von SP200

    - Würde ein (Glasfaser)Router direkt im Keller mehr Sinn machen, bevor das Signal in die vorhandene Kabel-Infrastruktur geht?

    In vielen Fällen ist dies vorteilhaft. Jedoch hängt das einzelne Ausbauprojekt immer von den individuellen Anforderungen und der vorhanden Infrastruktur ab.

  • Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

    • HubeBube
    • 3. Oktober 2024 um 11:48

    Yep. das war auch schon bei der CuDA so. Das Kabel ist Immobilienbestandteil und damit Eigentum des Immobilienbesitzers. Der Netzbetreiber hat jedoch das Nutzungsrecht und damit die faktische Hoheit über das Kabel.

    Es liegt jedoch auf Seite von Muenet dies einzufordern. Letztlich erfordert jedoch die stecker- und buchsenlose Verbindung ein Spleißen und das muss ein Fachunternehmen durchführen. Da sollte man bei Muenet keine schlafenden Hunde wecken, nachher wird die vorbereitete Infrastruktur noch aufgrund der Übergänge abgelehnt.

  • Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

    • HubeBube
    • 3. Oktober 2024 um 11:08

    Das sind professionelle Netzbetreiber...

  • Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

    • HubeBube
    • 3. Oktober 2024 um 11:03
    Zitat von Phino

    Du hast diesen Teil der BNetzA gelesen.

    Lies mal im unteren Drittel von #9.

    Zu dem Eingehen auf rechtliche Belange. Klar ist das anstrengend, es sind jedoch die grundlegendsten Regularien auf denen sich unsere Gesellschaft aufbaut. Daher auch mein Hinweis darauf, das die Grundidee eine gute ist, es jedoch Fallstricke gibt. Da lasse ich unnötigerweise keinen hineinlaufen.

    Leider gibt es bei Mietern derart ungehobelte und auf Krawall gebürstete Menschen, dass man diesen gerne das Attribut "als Mieter ungeeignet" verpasst. Das geht so weit, das diese die Wohngemeinschaft terrorisieren. Das ist aber nicht das Thema hier und glücklicherweise bin ich auch nicht deren Vermieter.

  • Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

    • HubeBube
    • 3. Oktober 2024 um 08:23
    Zitat von Zergchen

    Die Aussage war eindeutig: keine Innenhausverkabelung. Entweder vorhanden, also gestellt, oder HÜP bleibt ohne Anbindung.

    Dazu muss gesagt werden, dass es sich um einen geförderten Ausbau handelt. Dieser beinhaltet explizit NICHT Innenhausverkabelung in MFHs, so die federführende Kommune.

    Hm, kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Es sei denn der geförderte Ausbau schließt explizit MFH aus.

    Und das Muenet nur bis Keller und nicht Wohnraum erschließt (wenn Du den Wohnraum erschlossen haben möchtest) ist nicht mit dem oben zitierten §73 vereinbar. Allerdings ist die Alternative gar kein Gf-Anschluss...

    Auf das Inhouse-Verkabelungsproblem würde ich mal die Stadtverwaltung aufmerksam machen oder gleich die öffentlichen Medien. Evtl. sogar die BNetzA, ich kann mir schwerlich vorstellen, dass ein geförderter Ausbau MFH nur mit FTTB und nicht FTTH erschließt. Das führt doch die Idee hinter der Förderung ad absurdum. Nicht das Muenet sogar gegen die Förderbefingungen selbst verstößt...

    Auch bei mir war es so, das Deutsche Glasfaser Ende der 2010er Jahre keine MFH eigenwirtschaftlich ausgebaut hat, zu kompliziert seien die Verhandlungen mit den Eigentümergemeinschaften und eine bestimmte Teilnehmerzahl pro MFH sei die Bedingung, das man sich mit dem Thema beschäftigt. Zu dieser Zeit hat man den Investoren noch mit "Homes Passes" (Glasfaser geht vor dem Haus vorbei) Geld aus der Tasche leiern können. Mittlerweile hat sich der Wind gedreht und Verwalter und Eigentümer von MFH werden von Deutsche Glasfaser angeschrieben. Kostenloser Ausbau aller Wohnungen (sofern gewünscht) ab einem gebuchten Vertrag bei eigenwirtschaftlichem Ausbau. Warum nun das? Die Investoren haben gemerkt, das nur mit Glasfaser in der Straße kein Geld zu verdienen ist, sondern nur mit "Homes Connected" bzw. "Homes Activated".

    Zitat von Zergchen

    Der Anspruch wurde durch Kupfer erfüllt. Jede Wohnung hat eine TAE Dose, und die bleibt, unabhängig Gf, bestehen.

    Hättest Du gleich schreiben sollen, dann hätte ich mir meine Einlassung gespart. Die Regelungen nach TKG §156 und §157 gelten streng genommen nur für TK-Provider, daraus lässt sich allerdings ein Anspruch des Mieters ableiten. Spielt nun ja keine Rolle, die Möglichkeit hast Du ja via CuDA gegeben.

    Zitat von Zergchen

    Ich schaffe durch meinen Aufbau eine leicht zu wartende Linie in die Mietwohnungen, die sich exklusiv, über eigene Verträge, anbinden können, wenn sie mögen. Klar, die Verantwortung des TK Unternehmens über die Gf-TA hat Muenet damit gekonnt abgestriffen.

    Ja, leider ist das eine beliebte Masche gerade von kleineren Betreibern, da gibt es zwar einen Gf-TA, dieser wird jedoch unmittelbar neben dem HÜP im Keller montiert. Der Gesetzestext "...mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren." wird ignoriert oder damit abgetan, dass der Vorschlag des Endnutzers keine geeignete Stelle sei. Klar, so umgeht man die Brandschutzvorschriften, die gerade bei Bestands-MFH berücksichtigt werden müssen. Halogenfreie Kabel und Kabelkanäle aus Stahlblech und nicht aus PVC im Treppenhaus,...

    Da hast Du dir ein schlüssiges Gesamtkonzept zurechtgelegt.

  • Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 23:07
    Zitat von Zergchen

    Und deshalb auch der Verteiler. Denn die Fasern gehen nicht nur von HÜP zur GF-TA, sondern auch an andere Orte, jedenfalls potentiell - ich finde es so einfach übersichtlich, dass die Verantwortungen (ISP bis HÜP, Eigentümer bis Wohnung) klarer unterschieden ist.

    Du meinst es sicherlich gut. So wie hier kann/darf es aber nicht funktionieren: Da möchte ich unbedingt Mieter werden

    Der ISP, so wie Du es nennst, hat die Verantwortung nicht nur bis HÜP, sondern bis Gf-TA! Dies leitet sich aus dem Telekommunikationsgesetz ab:

    Zitat

    TKG §73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    Absatz 1

    Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

    Der Endnutzer ist nicht der Vermieter, sondern die Person, die einen Vertrag mit einem TK Unternehmen abgeschlossen hat.

    Jetzt kann zwar Muenet sagen, Netzabschlusspunkt ist im Keller und damit endet deren Verantwortung dort. Du kannst jedoch die Verantwortung für die Gf-Verbindung Keller <-> Wohnung nicht auf den Mieter abschieben. Der TK-Anschluss gehört zur Mietsache, da der Mieter einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…gung/start.html

    So weit so gut. Jetzt gibt es eine Störung und rate mal wer zwischen den Stühlen sitzt: Du als Vermieter, der die Inhouse-Infrastruktur gebaut hat.

    Der Mieter meldet die Störung seinem TK-Provider. Dieser sagt es liegt am Kabel und bis zum Netzabschlusspunkt ist alles in Ordnung. Der Mieter sagt nun OK, dann ist jetzt der Vermieter in der Pflicht.

    Daher mein Tipp: Nimm Kontakt mit Muenet wegen der Inhouseverkabelung auf. Diese sind sicher froh, das Du mit Leerrohren alles vorbereitet hast. Der Gf-TA/passive Netzabschlusspunkt gehört wegen der geschilderten Problematik in die jeweilige Wohnung und keinesfalls in den Keller. Sollte Muenet partout kein Mehrfamilienhaus ausbauen, dann hast Du noch die Möglichkeit einen Dienstleistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen, diesen kannst Du natürlich via Nebenkostenabrechnung auf den/die Mieter umlegen. Das ist unabhängig vom Glasfaserbereitstellungsentgelt (TKG §72).

    Nachtrag:

    Telefon- und Internetanschluss: Diese Rechte haben Mieter
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    www.anwaltonline.com

    Und hier noch einmal explizit, das der Vermieter für die Inhouse-Verkabelung zuständig ist: https://www.vermieterwelt.de/beitraege/tele…vate-vermieter/

    Und hier die Verlinkung zu dem Urteilsspruch des BGH: https://dejure.org/dienste/vernet…II%20ZR%2017/18

    Wobei die Auflösung zur Verpflichtung des Vermieters der explizite Ausschluss eines funktionierenden leitungsgebundenen Anschlusses in der Mietsache wäre. Ob das jedoch nicht anfechtbar wäre, weil ein in der Mietsache sichtbarer Anschluss vorhanden ist, kann ich dir nicht sagen. Auf alle Fälle wird da ohne Rechtsbeistand bei der Gestaltung des Mietvertrages nichts gehen.

  • Warum hat mein Glasfaser Modem 4 LAN Ports?

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 22:25

    Willkommen im Forum!

    Die Ports werden von deinem Provider ferngesteuert. Lediglich einer der 4 Ports ist aktiviert, die anderen drei kannst Du nicht nutzen.

  • Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 18:29

    Ganz abgesehen von dem von XTreMe Geschriebenen: Deine Freiheiten beginnen erst ab Gf-TA. Die Strecke vorher steht in der Hoheit von Muenet.

  • Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 18:15

    Willkommen im Forum!

    Du musst natürlich OS2/ Single Mode/SM Kabel verwenden und keine Multimode, das sollte klar sein.

    Grundsätzlich sind Duplex-Kabel zwei Simplexkabel nebeneinander, da gibt es keinen Übergang!

    Evtl haben dich die Duplex-Stecker in die Irre geführt. Im FTTH Umfeldes erfolgt die Datenübertragung bidirektional über ein einziges Kabel (Simplex). Duplex-Kabel zu verwenden ist aus Redundanzgründen nett, jedoch nicht zwingend für die Funktionalität einer Inhouse FTTH-Verkabelung.

    Auch eine Duplexkupplung ist nichts anderes als 2 x Simplex.

  • Problem mit Dowstream bei Nutzung eigener Hardware DGN

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 18:05

    Das alles deutet für mich daraufhin, das die 5530 völlig durcheinander konfiguriert ist.

    Welche FRITZ!OS Version benutzt Du aktuell? Ich empfehle die offizielle Version 7.81 zu verwenden!

    Ggf. die Recover-Version installieren, wenn sich das normale Image nicht installieren lässt: https://download.avm.de/fritzbox/fritz…er/deutschland/

    Online-Update | AVM Deutschland

    Daher:

    1. Stromstecker der Fritze ziehen
    2. Von der Glasfaser trennen
    3. GPON Modul der 5530 wieder einstecken
    4. Glasfaser wieder mit dem Modul in der 5530 verbinden
    5. Stromstecker wieder einstecken
    6. Werksreset der 5530 durchführen
    7. Keine Sicherung einspielen!
    8. Wenn die FRITZ!Box wieder hochgefahren ist, den Internetaccess konfigurieren.
    9. Traffic Shaper auf 600/300 einstellen
    10. Neustart der Fritze via Benutzeroberfläche: https://trendblog.euronics.de/smart-home/fri…eachten-134911/
    11. Speedtest via LAN-Kabel am Router: https://www.speedtest.net/de
  • Deutsche Glasfaser Support so schlecht?

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 16:03

    Yep, die Beschreibungen hierzu finden sich u.a. hier

    Gigaset IP-DECT-Basis an FRITZ!Box anmelden – Andy's Blog

    Gigaset GO an FRITZ!Box betreiben – Carsten's Blog

    Fritz!Box und Gigaset GO-Box 100 – Kabasumo

    Meine Anleitung im Forum gilt nur für einen DG Vertrag mit kundeneigenen Router, da werden proaktiv von DG die Zugangsdaten mitgeteilt und die GO Box 100 ersetzt die Telefoniefunktion in der Fritze!

  • Problem mit Dowstream bei Nutzung eigener Hardware DGN

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 15:46

    Ja, das ist die richtige Stelle.

    Hier solltest Du deine tatsächlich gebuchte Up- und Downloadrate eintragen. Hier scheiden sich die Geister, ob die exakten Werte oder die gebuchten Werte + 10% eingestellt werden. Ich habe mich für die gebuchte Bandbreite entschieden. 2500/1250 ist auf jeden Fall nicht in Ordnung!

    Ich rate dir jedoch an, vor weiteren Änderungen erst einmal einen Werksreset durchzuführen. https://avm.de/service/wissen…RITZ-Box-laden/

  • Deutsche Glasfaser Support so schlecht?

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 15:07

    Das ist jetzt mein letzter Post diesbezüglich.

    In diesem Thread geht es nicht darum eine kundeneigene Endeinrichtung zu verwenden, sondern um ein Mietgerät (Providereigentum) im Falle des Routers und um ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Endgerät, hier der ONT. Der Router wird durch den Provider konfiguriert, der ONT ebenfalls. Es ist daher nicht notwendig dem Teilnehmer/Kunden die Zugangsdaten mitzuteilen.

  • Problem mit Dowstream bei Nutzung eigener Hardware DGN

    • HubeBube
    • 2. Oktober 2024 um 14:58
    Zitat von Ralf75

    Was der traffic shaper ist, weiß ich leider nicht.

    OK.

    Wenn Du dich an der 5530 angemeldet hast, navigierst Du hierhin:

    Internet > Zugangsdaten -> Reiter "Internetzugang"

    Siehst Du nun den Bereich "Verbindungseinstellungen" und kannst "Verbindungseinstellungen ändern" aufklappen?

    • Falls ja, was ist dort eingetragen (das sind die Einstellungen des Traffic Shapers)?
    • Falls nein, was steht in dem aktuellen Reiter im Bereich "Anbieter" neben dem Schriftzug "Internetanbieter"?

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