Na, dann ist bei dir die MVLZ vorbei, Crazyalex.
Beiträge von HubeBube
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dieter2 Eben, die Auftragsbestätigung kommt kurz vor der Anschlussaktivierung.
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Das ist mir schon klar. Ich vermute(!) es wird ein Leerrohr wie draußen, nur etwas dünner verlegt. In das wird dann eine sehr feine Glasfaser (auch wie draußen) eingeblasen.
Es wird üblicherweise im Inhouse-Ausbau kein Mikrokabelrohr verlegt, sondern ein etwas dickeres Glasfaserkabel. Durchmesser ca. 3 mm.
Ein Ende wird am HÜP gespleißt, das andere Ende am ONT gespleißt. Ist das so?
Mittlerweile ist es nicht mehr so. Nach wie vor wird am HÜP gespeist. Das andere Ende terminiert in der Gf-TA/Glasfaserdose. Üblicherweise wird auch hier gespeist.
Vom Gf-TA geht es via Patchkabel zum ONT.
Der technische Hintergrund ist der, das aufgrund der Endgerätewahlfreiheit das Providernetz am passiven Netzanschluss endet. Das ist immer eine Buchse in die ein Gf-Patchkabel eingesteckt werden kann.
In EFH ist dieser Netzabschluss häufig noch eine frei zugängliche Buchse im HÜP. In MFH immer der Gf-TA in der jeweiligen Wohnung.
Achte unbedingt beim Ausbau darauf, das der passive Netzabschluss für dich frei (= nicht abgeschlossen) zugänglich ist. Schließlich musst Du dort beispielsweise einen Nicht-Provider-ONT oder einen Glasfaser Router anschließen können!
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Die Preisfestsetzung durch die BNetzA meinte ich in #32.
Für die Telekom war diese Festsetzung immer zu niedrig, für die Mitbewerber immer zu hoch
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Ja, da stimme ich auch mit dir überein. Nicht zuletzt durch die Bereitstellung der "letzten Meile" und damit verbundene Einnahmen ohne im Gegenzug große Investitionen in die CuDA ist die Telekom deutlich liquider als beispielsweise DG.
Da hat die DTAG den Vorteil des offenen Geldhahnes, der nicht geschlossen werden will. Umso wichtiger, das hier eine wirksame und faire Regulierung durch die BNetzA stattfinden muss.
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Alternativ zu der Abfrage der Daten beim Anbieter besteht die Möglichkeit eine Sicherungsdatei (mit Passwort) der bestehenden Fritze zu erstellen und die Daten via JSTool auszulesen. Das funktionierd auch mit den Providerboxen!
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Ja, sobald die Auftragsbestätigung eingeht, ist der Drops gelutscht. Da gibt es kein deuteln mehr.
In meinen Augen ist dies jedoch nicht das eigentliche Problem.
Verzögerungen beim Ausbau kann es immer geben. In diesem Fall muss eine verständnisvolle und ehrliche Kommunikation mit den Kunden stattfinden, die einen Vorvertrag (Auftragseingangsbestätigung) mit dem Gf-Provider abgeschlossen haben.
Es ist wie überall auf dieser Welt, wenn falsch und im schlimmsten Fall gar nicht kommuniziert wird, sind Probleme die Folge.
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Man darf jedoch nach wie vor nicht vergessen, dass DG einer der drei größten Gf-Ausbauer in D ist und die Quote Homes Passed zu Homes Connected ein mehrfaches der Telekom beträgt.
Auch der Schuldenberg von DG mag sich mit 7 Mrd € riesig anhören, wer weiß denn schon, das die Telekom mehr als 100 Mrd. € Schulden hat?
Damit will ich aber nichts schönschreiben. Wichtig ist nun, das das bestehende Netz von DG gut ausgelastet wird, Kooperationen mit Resellern (Vodafone, 1&1, easybell,...) problemlos realisiert werden können und vor allem der Kundendienst auf akzeptables Niveau angehoben wird.
Zu letzteren kann ich sagen, dass die Portierung einer Telefonnummer von DG zu einem SIP/VoIP-Anbieter völlig unauffällig war und natürlich funktionierte. Zweimal hat mich der Support proaktiv angerufen, um sich zu versichern, dass wirklich nur eine Nummer portiert werden soll.
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Da wäre ich eher zu der Originalfrage zurück gegangen: What do you get when you multiply six by nine?
Und wähle die 6. Also doch 6 Jahre warten?
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Auf diese Möglichkeit der Provider wies ich bereits früher hin. Werden Verträge, die aufgrund des Datums der Auftragsbestätigung unter das BGH Urteil von Januar 2026 fallen, zurückdatiert, dann können Vergünstigungen entfallen.
Btw. ein Vorvertrag fällt per se nicht unter das TKG. Es ist eine etwas abstrakte, dennoch zielgerichtete Konstruktion. Hier mein Versuch das im Gf-Kontext darzulegen:
- Anbieter A möchte Immobilien mit Glasfaser erschließen. Hierzu muss eine Infrastruktur neu geschaffen werden. A benötigt aus wirtschaftlichen Gründen verbindliche Zusagen etwaiger Gf-Kunden.
- Kunde K möchte einen Gf-Anschluss von A nutzen.
- A und K schließen eine gegenseitige Absichtserklärung. Wenn A den Anschluss bereitstellt, verpflichtet sich K einen Gf-Anschluss von A zu buchen. Diese Beauftragung ist der eigentliche Vertrag über die Lieferung von TK-Dienstleistungen und fällt unter das TKG.
Das ist doch grundsätzlich eine Win-Win-Situation. Die ungekärte Frage ist nun, wie lange sind A und K an den Vorvertrag gebunden? Gibt es eine in Jahren bemessene Maximallaufzeit des Vorvertrag es?
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geben die denn nichts raus was als Auftragsbestätigung tituliert ist?
Natürlich, sonst käme ja kein Vertragsschluss zu Stande.
Bei mir war es so, dass zunächst eine Auftragseingangsbestätigung während der Nachfragebündelung, also noch bevor die Entscheidung getroffen wird ob überhaupt gebaut wird, postalisch einging.
Die Auftragsbestätigung kam dann ca. 2 Wochen vor der Anschlussaktivierung, ebenfalls postalisch.
Die Auftragseingangsbestätigung ist nun nicht einfach so eine Mitteilung, sondern stellt meines Erachtens einen Vorvertrag dar. Du verpflichtest dich zum Vertragsschluss, wenn die Voraussetzung "Glasfaser im Haus" erfüllt ist. Hier sehe ich die Gf-Provider in der Pflicht dem Kunden nahe zu bringen, warum ein solcher Vorvertrag notwendig ist und wie dieser bestandslos werden kann.
Meine Kritik ist nun die: es gibt keinen Anhaltspunkt wie lange dieser Vorvertrag im Falle Glasfaseranschluss Bestand haben darf. 1 Jahr ist sicher zu knapp, 10 Jahre jedoch zu viel (bei eigenwirtschaftlichem Ausbau). 4 Jahre halte ich für angemessen. Meines Wissens gibt es kein Gerichtsurteil oder irgendeine jurisische Abhandlung, die sich mit diesem Fall befasst hat.
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Sehe ich ebenso, allerdings verstehe ich auch die Herausforderung in dieser Sache: wie mache ich dem zukünftigen Teilnehmer einen Vorvertrag schmackhaft, um in den Genuss eines Glasfaseranschlusses zu kommen, wenn eine bestimmte Quote bei eigenwirtschaftlichem Ausbau erreicht werden muss?
Hier rächt sich die Kurzsichtigkeit der konservativen und neoliberalen Bundesregierung bei der Privatisierung der Deutschen Bundespost. Keiner der Verantwortlichen hatte damals die Notwendigkeit des Aufbaus einer neuen Netzinfrastruktur, parallel zur CuDA, im Blickfeld. Wäre dies in Erwägung gezogen worden, gäbe es die aktuellen Ausbaustopps meiner Meinung gar nicht, sondern ein Wettbewerb auf Ebene der Dienste und nicht der Glasfaserinfrastruktur selbst.
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Diese Frage bzw. die Antwort darauf findet sich weder im BGH Urteil, noch in dem des LG Bochum.
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Nein, kann man nicht und auch doch.
Das was wir als Präzedenzfall bezeichnen kennt das Rechtssystem in Deutschland nicht. Andernfalls wäre es unnötig ein LG mit diesem Fall zu beschäftigen.
Da allerdings das BGH bereits in dieser Sache Recht gesprochen hat und Ober-sticht-Unter gilt, weil Grundsätzliches zur Auslegung des TKG festgelegt wurde, kann man das BGH Verfahrenin einer Art und Weise schon als Präzedenzfall bezeichnen.
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Dann wäre jetzt wieder die Frage, was die Auftragsbestätigung konkret ist bei der DG?
Nach wie vor das Datum auf dem Schreiben welches mit Auftragsbestätigung tituliert ist oder in dem inhaltlich explizit die Annahme des Auftrages erklärt wird. Auch das LG Bochum hat nichts anderes festgestellt.
Zitat aus dem Golem-Artikel:
Zitat...nicht mehr behaupten, dass die vertragliche Mindestlaufzeit erst mit der technischen Freischaltung oder der Aktivierung des Anschlusses beginne. Für den Start der Vertragslaufzeit ist stattdessen der rechtliche Vertragsschluss entscheidend. Dieser erfolgt in der Regel, sobald Verbraucher die Auftragsbestätigung erhalten...
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Einen Tag nach Schaltung habe ich dann beim VOIP die Migration (Portierung nach Kündigung) angestossen. Dabei kam es dann zu der unangenehmen Überraschung dass Netcologne (anders als von mir beauftragt) alle drei Rufnummern übernommen hat. Somit liegen meine übrigen beiden Nummern nun im "Pool der unzugewiesenen Nummern" wie ich in einem Gespräch mit dem Portierungsteam von Netcologne herausbekommen habe. Ein aktueller Portierungsauftrag läuft noch, aber ich bin da noch etwas pessimistisch dass das nun so einfach klappt mir der Portierung...
Du kannst innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsablauf deine "Festnetznummern" noch auf einen anderen Anbieter portieren lassen. Dies ist keine Kulanz der Netzbetreiber, sondern eine gesetzliche Regelung im TKG, der die Betreiber nachkommen müssen. Bleib daher am Ball.
Nicht nur ich empfehle eine Entkopplung der Festnetznummer von dem Anbieter des Internetaccess. Diese Diversifizierung verhindert nämlich genau diese beschriebenen Portierungsprobleme. Im Wesentlichen ist das die gute alte Unix-Philosophie, vor allem: Mache nur eine Sache und mache sie gut.
- Der Internetanbieter soll sich nur um Internetaccess kümmern.
- Der Telefonieanbieter hat nur Telefonie zu realisieren.
- Der E-Mail Anbieter hat sich ausschließlich um sichere und zuverlässige E-Mail-Kommunikation zu kümmern.
- Der Streaminganbieter nur um zuverlässiges Streaming.
Natürlich wollen die Provider dich fest an sich binden und Wechsel unangenehm machen. Es lohnt sich jedoch diesen etwas unangenehmeren Weg zu gehen. Die Aufwände hast Du nur einmal, danach bist Du dein eigener Herr.
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Das kommt heraus, wenn hoheitliche Infrastrukturen (dazu zählen u.a. Straße, Schiene) dem freien Spiel der Marktwirtschaft überlassen werden: Es wird versagt. Schreitet dann der Gesetzgeber ein, wird nicht nur von Unternehmerseite laut aufgeschrien, sondern auch von den Kleinbürgerlichen bzw. deren Vereinigungen (z.B. Haus&Grund): https://www.heise.de/news/Disput-um…g-11299923.html
Wie war es denn noch gleich: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
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Kannst Du mal bitte eine Profilaktualisierung versuchen? Dies bricht bei mir mit einer Fehlermeldung ab. Falls dies bei dir erfolgreich sein sollte, dann bitte testweise das Profil des Anbieters voip2gsm ausprobieren. Dies sollte gefunden werden. Auch hier gibt es bei mir eine Fehlermeldung.
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Wie schon in #6 vermutet. Es ist eine Nacherfassung und Prüfung, ob die aufgedruckte Glasfaser-ID tatsächlich der im System hinterlegten entspricht. Etwas anderes kann ich aus deiner Beschreibung nicht ableiten.