Seid ihr hier nicht ein wenig auf dem Holzweg?
Wenn über die Fritze nur die VPN-Verbindung sporadisch nicht aufgebaut werden kann, man ansonsten aber auf das Internet zugreifen kann - dann sollte bei der D.Giga doch die WAN-MAC-Adresse der Fritze bekannt und akzeptiert sein (sofern diese überhaupt erforderlich ist), denn andernfalls wäre die direkte Internetnutzung doch auch nicht möglich.
Wie ist denn in der Windows-Konfiguration der VPN-Verbindung der Peer-Server in der Firma angegeben: Als Domain-Name oder als IP-Adresse?
Wenn die VPN-Verbindung nicht aufgebaut werden kann:
- Falls der VPN-Server als Domain-Name angegeben ist, kann er denn korrekt in seine IP-Adresse aufgelöst werden? In einer Eingabeaufforderung wie folgt zu testen: nslookup [Domain-Name] - dabei ist [Domain-Name] durch die Angabe in der VPN-Verbindungs-Konfiguration zu ersetzen.
- Ist die aufgelöste IP-Adresse oder die in der VPN-Verbindungs-Konfiguration eingetragene IP-Adresse des VPN-Servers anpingbar? Test mit ping [IP-Adresse]. Wenn hier keine Antwort kommt, kann es allerdings auch sein, dass es dem VPN-Server per Konfiguration nicht erlaubt ist, auf Ping zu antworten (ggf. indirekt durch eine vorgelagerte Firewall). Aber das kann man ja beim VPN-Admin der Firma erfragen.
Hi danke für euren Input, der VPN Server ist als Domainname angegeben. Wie gesagt den test kann ich leider erst am WE dann fahren, da ich gerade nicht bei meinen Eltern bin, erst Ende der Woche. Das werde ich aber auf jedenfall nochmal probieren.
Von meinem eigenen Homeoffice Setup wo alles perfekt per Kabelinternet geht , bekomme ich sowohl die IP Adresse zurück beim nsloookup und ein ping auf die IP Adresse ist auch erfolgreich. Das heißt das sollte am Glasfaseranschluss meiner Eltern dann normalerweise das gleiche Verhalten auftreten sonst kann es da schon Probleme geben, wenn ich das richtig verstanden habe.