Original verkürzter Auszug
2) Wenn der ISP die im Produktinformationsblatt oder der Auftragsbestaetigunbg zugesagten Datenraten nicht ausreichend liefert, wenn also eine Minderleistung vorliegt steht Dir ein ausserordentliches Kuendigungsrecht zu.
Vielen Dank, @pufferüberlauf, der ISP, gab mir ein, für mich ausgearbeitete PDF-Datei aus, die eindeutig die Bandbreite beschrieb, d. h. (Download - Upload - Preis), als extra ausgearbeites Bestellldokument, für dieses Wohngesellschaft, FTTH Glasfaser Bauprojekt (mehr als 2000 Wohnungseinheite, örtliche Wohngesellschaft) + Telefon (verschiedene Telefon Abrechnungsvarianten, mit Abrechnungsvarianten flat, Mintuenpreise), also ich bestellte, als
FTTH-Grundanschluss:
XY -100 - 100 - 44,99Euro (Die eigentliche Nutzung, die zweimalige Terminverschiebung tollerierte ich ja... .
Nun stellte sich überraschenderweise heraus, dass dieser ISP, einfach so halber, da dieses Gebiet, nach eigenen Angaben, in einem Ausbaugebiet liegt, nur einem Ausbaugebiet liegt, dieses Produkt nicht mehr wie bestellt liefern könnte.
Stattdessen kam bei mir aus der FTTH-Anschlussdose, und wie aus auf den monatlichen Rechnungen ersichtlich ist:
XY- 100 - 50 - 49,99 Euro
Die XY- Hotline meines "Noch" Anbieters, gab zunächst auf meine Nachfrage an, dass ich in der Tat, einen FTTH-Upload von 100 Mbit's bestellt habe.
Die Bundesnetzagentur hat sehr schnell reagiert, und mir eine Vorgangsnummer (vom 15.01.26) samt weiterer Vorgehensweise..., innerhalb 24 Stunden mitgeteilt. (Bundesnetzagentur - Erfassungsbestättigung). Liegt zur weiteren Entscheidung bei dem Referat Verbraucherschutz Telekommunikation!
Gleichzeitig wartet ein anderer IP, nur noch sein Angebot zu schalten, mit 300 - 150 - 49,99, inc. Nationaler Festnetz-Telefonflat) nur auf seine Umsetzung! Komisch der Dortmunder Anbieter, ist Kundenservicefreundlicher und scheint mir dann irgendwie doch, viel kompetenter und mehr an den Kunden orientiert.
Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende
100