Beiträge von Alpaka

    Original verkürzter Auszug

    2) Wenn der ISP die im Produktinformationsblatt oder der Auftragsbestaetigunbg zugesagten Datenraten nicht ausreichend liefert, wenn also eine Minderleistung vorliegt steht Dir ein ausserordentliches Kuendigungsrecht zu.

    Vielen Dank, @pufferüberlauf, der ISP, gab mir ein, für mich ausgearbeitete PDF-Datei aus, die eindeutig die Bandbreite beschrieb, d. h. (Download - Upload - Preis), als extra ausgearbeites Bestellldokument, für dieses Wohngesellschaft, FTTH Glasfaser Bauprojekt (mehr als 2000 Wohnungseinheite, örtliche Wohngesellschaft) + Telefon (verschiedene Telefon Abrechnungsvarianten, mit Abrechnungsvarianten flat, Mintuenpreise), also ich bestellte, als

    FTTH-Grundanschluss:

    XY -100 - 100 - 44,99Euro (Die eigentliche Nutzung, die zweimalige Terminverschiebung tollerierte ich ja... .


    Nun stellte sich überraschenderweise heraus, dass dieser ISP, einfach so halber, da dieses Gebiet, nach eigenen Angaben, in einem Ausbaugebiet liegt, nur einem Ausbaugebiet liegt, dieses Produkt nicht mehr wie bestellt liefern könnte.

    Stattdessen kam bei mir aus der FTTH-Anschlussdose, und wie aus auf den monatlichen Rechnungen ersichtlich ist:

    XY- 100 - 50 - 49,99 Euro


    Die XY- Hotline meines "Noch" Anbieters, gab zunächst auf meine Nachfrage an, dass ich in der Tat, einen FTTH-Upload von 100 Mbit's bestellt habe.


    Die Bundesnetzagentur hat sehr schnell reagiert, und mir eine Vorgangsnummer (vom 15.01.26) samt weiterer Vorgehensweise..., innerhalb 24 Stunden mitgeteilt. (Bundesnetzagentur - Erfassungsbestättigung). Liegt zur weiteren Entscheidung bei dem Referat Verbraucherschutz Telekommunikation!

    Gleichzeitig wartet ein anderer IP, nur noch sein Angebot zu schalten, mit 300 - 150 - 49,99, inc. Nationaler Festnetz-Telefonflat) nur auf seine Umsetzung! Komisch der Dortmunder Anbieter, ist Kundenservicefreundlicher und scheint mir dann irgendwie doch, viel kompetenter und mehr an den Kunden orientiert.


    Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende


    100

    Die rein funktionale mechanische Störung an der FTTH-Wanddose ist beseitigt.

    Der VDSL 250 1&1 Anschluss zum 02.05.2025 ist gekündigt.

    Der Vermieter schrieb in dem Sinne:

    "Das schnelle Internet ist in ihrer Wohnung!"

    Mit Schreiben vom 29.01.2025

    Nun nahm ich es hin, dass der VDSL Altvertrag, nun auf einmal bis zum 25.05.2025 galt es aus Gründen der Erreichbarkeit (Telefonportierung) sich verlängerte. Ohne Angaben von Gründen, wurde dieser nun zum 26.06.2025, ohne sich dafür der neue ISP dafür um Verständnis bat, oder sich gar entschuldigte, nun abermalig, einfach so verlängerte.

    Soweit ich die Situation selber richtig einschätze, ist die Physikalische Funktionalität, seitens des Netzbetreibers, wie geschrieben, schon seit dem 10.01.2025 bereits voll gegeben.

    Hinhaltetaktik, die vielleicht aus der "Geschäftsstruktur" des neuen ISP "erwachsen" ist?

    Vielen Dank euch allen für eure Mithilfe. Das Teil war mit 2 Staubschutzkappen über den LC-APC Anschluss bestückt! Nur durch's einfache Öffnen einsehbar. Da der Monteur das Ding freigab, und zwei Mini-Klappdeckelchen drüber waren, waren diese nicht so offentsichtlich einsehbar🤔. Bald (Mai) ist nun der Glasfaseranschluss hoffentlich in seiner Funktion.

    Es ist eine hoch-filigrane Technik, vor der ich großen Respekt habe.

    Frohe Ostern 😃

    Sorry, die Glasfaserbox liegt denkbar ungünstig, knapp über den Fussboden (ohne direkte Sicht). Meine Frage ist, liege ich da richtige dass das Im Akkord arbeitende Montageteam die Glasfaserbox falsch montiert hat. Da wie ich vorher geschrieben habe, liegt dem eigentlichen Einbau eine politische Entscheidung hiermit zu Grunde, diese "Modernisierungsmaßnahme", hätte ich mich noch nicht einmal in der Theorie widersprechen können? Somit sehe ich den Ausführenden in der Pflicht!

    Es wurde mehrere Tausend Wohnungeinheiten mit Glasfaser im Ort "versorgt, sind in der Modernisierungsmaßnahme eingebunden!

    Da ging ich davon aus, dass der Handwerkertrupp wissen sollten, was sie machen?!

    Leider mußte ich nachdem ich den AON FTTH Anschluss seitens der Politik aufgestülpt bekam, feststellen, dass die Steckkomponente (LC-APC) laut meiner Meinung fehlerhaft montiert ist.

    Gleichzeitig ist diese Glasfaserbox durch Anbringung eines Klebeetikettenbands mit Glasfaser-ID nicht so ohne weiteres aufschraubbar🤷ohne Spuren zu hinterlassen. Anfang Mai 2025 läuft mein 1&1 250 Mbit's VDSL Anschluss aus.

    Die ausführende Installationsfirma antwortet nicht.

    Ohnehin, finde ich es eigenartig, dass der Vermieter mit einem Glasfaser Gigabit-Tauglichen FTTH Anschluss, vorab sehr großmundig war (irreführende Werbung)... . Sind für den Privatkundenbereich so "nur" 500/100 vorgesehen?! Da die Privatkunden von einer höheren Bandbreite keinen nachweislichen Vorteil hätten, wohl aber im Buisness-Bereich, ein 1000Mbit's Anschluss technisch, deshalb schon jetzt realisierbar sei!

    Derzeit ist meine Meinung über den montierten FTTH Anschluss sehr "bescheiden". Ich habe so den Eindruck, was schief laufen kann, läuft schief!

    Selbst der Münsteraner und auf Expansion ausgerichtete Internet-Dienstanbieter, meldete sich auf den erteilten Auftrag im 2. Versuch, vor einer Woche nicht zurück (bisher keine Auftragsbestätigung).

    Durch die weiteren Begleitumstände (vermutet falsch montierte Glasfaserbox: COMMSCOPE, steigt auch nicht gerade meine Laune an. Auf der Glasfaserbox ist die ID achtstellig, statt der üblichen siebenstelligen und nur Zahlen) 🤔

    Verwundert bin ich auch, dass in dem Projektbereich ein Überbau, im Straßenbereich stattfindet. Eine Backbone Leitung neben der Anderen.