Beiträge von wandler

    Eigentumsverhältnisse werden in Teilungserklärungen geregelt, nicht in AGBs.

    Bei Immobiliengeschäften ist dazu regelmäßig ein Notar anwesend, sonst sind sie komplett ungültig. Der kümmert sich dann schon darum, dass beim Eigentumsübergang alles mit rechten Dingen zugeht.

    Was da irgendwelchen AGBs steht, ist dafür komplett irrelevant.

    Gibt es einen Paragraphen im BGB oder TKG welcher dies eindeutig klärt?

    Dazu gibt es bereits Jahrzehnte alte einschlägige Rechtsprechung:

    Was in der Teilungserklärung nicht als Sondereigentum aufgeführt ist, gehört dir, das hast du beim Erwerb der Wohnung mitgekauft und zwar auch zur Wohnung gehörende Leitungen im Hausflur bis zum HÜP. Bist dann natürlich auch für deren Instandhaltung und Reparaturen zuständig. Das Verlegen der neuen Leitungen hättest du dir also sparen können. Alles was innerhalb der Eigentumswohnung ist, gehört sowieso dir.

    Fazit: Lass den "lokalen Anbieter" rumpöbeln und mach einfach mit deinem rechtmäßigen Eigentum, was du willst. Der kann eh nichts machen. Klagen wird er nicht, da kein Anwalt so ein Mandat annimmt.

    dass das einem ISP zu aufwendig ist da Extrawuerste zu braten wegen der Netzebene4

    Über die bestimmen eh die Eigentümer. Der Netzbetreiber übergibt die Faser am Hausanschluss bzw. optischen Splitter und dort lässt der Eigentümer von der Fachfirma seine eigene NE4-Technik anschließen.

    Es wird halt nur nicht billig und das ausbauende Glasfaserunternehmen wird dabei auch keine Unterstützung leisten, das bleibt alles am Haus- oder Wohnungseigentümer mit Spezialwünschen hängen.

    ABER: Das gilt nur, wenn die Störung nicht durch den Endnutzer verursacht wurde.

    Wurde sie ja nicht. Ein Handwerker hat sie verursacht, nicht der Endnutzer. Verursacher im Sinne des Gesetzes ist nicht der Auftraggeber, sondern immer der letzte in den Kette. Sonst wäre ja bei gefördertem Ausbau bei Schäden an Versorgungsleitungen immer der Staat schuld und nicht das ausführende Tiefbauunternehmen.

    Einfache Policer (ohne Burst-Toleranz) sind halt garstig zu klassischem TCP... das faellt bei Datentransfers ueber etwas laengere RTTs schnell auf.

    Ist schon fies, vor allem weil über Mobilfunk Ressourcen viel intelligenter zugeteilt werden. Da die Kapazitäten dort viel knapper sind, kann man nicht mit primitivem Dropping arbeiten, sonst würden sofort die Kunden weglaufen.

    Je nach dem, wie viel Geld der ISP sparen muss, kann ein Glasfaseranschluss deshalb subjektiv viel schlechter performen als ein 5G-Zugang. Ja was für ein tolles Produkt!

    Aus meiner Beruflichen Erfahrung sind mir keine Fälle bekannt, in denen ein Netzbetreiber sich geweigert hätte die vorhandene Inhouseverkabelung (CuDa,Koax oder GF) in einem Neubau zu nutzen. Natürlich muss die vorhandene Verkabelung den Technischen Anforderungen entsprechen und für den Anschluss geeignet sein.

    Und nach § 145 TKG ist diese für neue oder umfangreich renovierte Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer verfügen sollen, sogar vorgeschrieben.

    Wäre ja absurd, wenn ein Netzbetreiber diese aufwendig errichtete passive Infrastruktur dann nicht nutzen würde.

    Und das wird der Netzbetreibers niemals tun, da er andernfalls die Gewährleistungspflicht übernimmt.

    Dann aber bitte auch nicht beschweren, wenn Eigentümer den Ausbau ihrer Objekte einfach mal komplett ablehnen. Denn eine NE4 (natürlich vom Fachbetrieb) selbst installieren zu lassen, ist bei anderen Netztechnologien etwas völlig normales oder übliches. Keine Telekom der Welt hat in irgendwelchen Neu- der Bestandsbauten Aufputzleitungen in Stahlkanälen verlegt und TAE-Dosen an die Wand genagelt.

    Nein, Du spekuliertest ueber die Verteilung der Geschaeftskunden ueber ISPs, und dann wolltest Du die Telekom als preisguenstig da stehen lassen in dem Du Aepfel (reines Modem/ONT) mit Birnen (All-in-one Modem-Router) verglichen hast

    Danke für die - inhaltlich komplett falsche - Zusammenfassung meines Kommentars zur Endgerätewahlfreit. Entweder bist du intellektuell unfähig, mein Argument zu verstehen oder nicht gewillt dazu. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über deinen Strohmann. Vielleicht lässt du dir das Thema einfach mal von einer KI erklären.

    Den stellt die Telekom auch nicht selber her...

    Das tut Apple beim iPhone auch nicht, steht aber trotzdem Apple drauf.

    unklar ob es da hilfreich ist das Angebot der Telekom als preisguenstig zu beschreiben?

    Verglichen mit DSL- und DOCSIS-Endgeräten ist der UVP als ausnehmend preisgünstig zu bezeichnen. Mein VDSL2-Annex.Q-Modem der Telekom hat mehr als Doppelte gekostet. Für OFDM-fähige Kabelmodems werden schon mehr als das Dreifache aufgerufen und die sollen dann den Forenberichten nach nicht mal richtig funktionieren.

    Auch das sind letztlich Faktoren, die darüber entscheiden, an welches Netz man sich anschließt. In meiner Wohnung liegen nämlich drei Kabel-Infrastrukturen und außerdem sind alle drei Mobilfunknetze voll ausgebaut.

    Das öffentliche Netz endet am passiven Netzabschlusspunkt. In einem MFH ist das der Gf-TA in der Wohnung.

    Das ist die TKG-Definition des öffentlichen Netzes, diese beschreibt aber nicht die Eigentumsverhältnisse

    Das Telekom-Netz Ebene 3 endet am Hausübergabepunkt. Ab dort ist der Eigentümer der Netzebene 4 zuständig, regelmäßig der Eigentümer der Immobilie.

    Wenn die Telekom (ggf. gratis) eine Netzebene 4 für den Immobilieneigentümer errichtet, dann tut das sie natürlich nach ihren eigenen Vorgaben, ggf. mit Aufputzkanälen und Aufputz-Dosen. Aber niemand hindert einen Eigentümer daran, jemanden damit zu beauftragen, die NE4 selbst zu errichten. Diese muss dann nur am Übergabepunkt angeschlossen werden.

    Ich frage mich jetzt ob ein Umstieg auf den 600/300 Tarif lohnen könnte, kostet 10.- mehr im Monat.

    Die Überlegung kommt eher aus der "besser haben als brauchen" Ecke.

    Meine Frage an die Gemeinde ist, merke ich da etwas von in der "Schwuppdigkeit" sprich Seitenaufbau Internet und co.

    Ich habe einen 150/75-Glasfasertarif und merke im Alltagsgebrauch keinen Unterschied zum LTE-Mobilfunk. Und das nicht, weil der Glasfasertarif derart schlecht ist, sondern weil LTE 150/50 schon "gut genug" ist.

    Schade das man es nicht mal für'n Monat testen kann, und dann entscheiden ob das was ist für einen.

    Das ist schon so gewollt, sonst könnte man das Upselling "10 € extra" ja schnell wieder loswerden.

    Da kam aber noch kein Kunde auf die Idee, einen eigenen ONT einsetzen zu wollen. Die möchten möglichst viel auf den Provider abwälzen können, im Problemfall. Da wäre ein eigener ONT eher schlecht.

    Genau deshalb sind die mit Abstand meisten Geschäftskunden mit ihrem Festnetzanschluss bei der Telekom.

    Mein Provider Easybell bietet gar keine ONTs an. Aus den o. g. Gründen setze ich am Glasfasernetz der Telekom natürlich einen ONT der Telekom ein, der aus Sicht des TKG aber mein eigener ist, da ich als Privatkunde gar keine Geschäftsbeziehung mit der Telekom unterhalte.

    Die Telekom als einer der wenigen Vertreter der Endgerätewahlfreiheit bietet ihren ONT nämlich preisgünstig zum Kauf an. Wenn ich an meinem Glasfasernetz vorrangig vorrangig Hardware aus eigenem Haus haben möchte, kann ich Endkunden auch anders als mit Gesetzesbrüchen oder Widersprüchen gegen behördliche Anordnungen motivieren, genau diese einzusetzen. In meinem Fall hat das funktioniert.

    Nein, es gibt regulierungstechnisch keinen Unterschied zwischen "Privatkunden-" und "Geschäftskundenprodukten", das ist eine weitere Finte, die einem BREKO & Co. gern andrehen würden, weil sie den Deutschen glauben machen möchte, dass es dabei ausschließlich "Verbraucherschutz" ginge.

    Es geht um die Endgerätehersteller, die hier im Rahmen der Marktregulierung (!) vor Diskriminierung durch Netzbetreiber geschützt werden sollen. Dabei geht es um den Erhalt eines freien Endgerätemarktes.