Eigentumsverhältnisse werden in Teilungserklärungen geregelt, nicht in AGBs.
Bei Immobiliengeschäften ist dazu regelmäßig ein Notar anwesend, sonst sind sie komplett ungültig. Der kümmert sich dann schon darum, dass beim Eigentumsübergang alles mit rechten Dingen zugeht.
Was da irgendwelchen AGBs steht, ist dafür komplett irrelevant.