Das öffentliche Netz endet am passiven Netzabschlusspunkt. In einem MFH ist das der Gf-TA in der Wohnung.
Das ist die TKG-Definition des öffentlichen Netzes, diese beschreibt aber nicht die Eigentumsverhältnisse
Das Telekom-Netz Ebene 3 endet am Hausübergabepunkt. Ab dort ist der Eigentümer der Netzebene 4 zuständig, regelmäßig der Eigentümer der Immobilie.
Wenn die Telekom (ggf. gratis) eine Netzebene 4 für den Immobilieneigentümer errichtet, dann tut das sie natürlich nach ihren eigenen Vorgaben, ggf. mit Aufputzkanälen und Aufputz-Dosen. Aber niemand hindert einen Eigentümer daran, jemanden damit zu beauftragen, die NE4 selbst zu errichten. Diese muss dann nur am Übergabepunkt angeschlossen werden.