Das ist der Grund, warum wir immer predigen, auf ein ausführliches und präzises Protokoll der Hausbegehung wert zu legen.
Du solltest noch mal in deine Leistungsbeschreibung und die AGBs vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung prüfen: Was ist Bestandteil der Hausinstallation? Häufig ist es so, dass der Subunternehmer wirklich nur den Wanddurchbruch macht, und der Leitungsweg im Haus vom Kunden vorbereitet werden muss.
Richtig, das ist in meinem Vertrag so - und das wäre für mich auch völlig in Ordnung.
Allerdings definiert der Subunternehmer jetzt (nachträglich) quasi die Garage als "Haus" - weil eben eine direkte Einführung ins Haus angeblich nicht möglich sei.
Er macht also sein Problem zu meinem.