Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf mein leider unbeantwortetes Schreiben vom 10.03.2020 sowie mehrere telefonische Kontakte mit Ihrem Kundendienst wende ich mich heute erneut mit folgendem Sachverhalt an Sie.
Am 19.02.2020 wurde durch Ihr Unternehmen ein Glasfaseranschluss in unserem Haus installiert und aktiviert. In der bei Vertragsabschluss gültigen und in unveränderter Form weiterhin von Ihnen publizierten Leistungsbeschreibung [1] heißt es unter Punkt 5.2 wie folgt: "Deutsche Glasfaser richtet einen Internet-Zugang mit IPv6 IP-Adressen ein. Für IPv4 stellt Deutsche Glasfaser eine private Netzwerkadresse bereit, die von Carrier Grade Network Address Translation (CGN) auf eine öffentliche Adresse umgeschrieben wird."
Auf Ihre Homepage heißt es zudem unter dem Punkt "Internet im Detail" wie folgt: "Zukunftssicher mit IPv6. Die alten IP-Adressen sind bald aufgebraucht. Ohne IP-Adresse läuft nichts. Jedes Gerät benötigt zum Senden und Empfangen von Daten einen eindeutigen „digitalen Personalausweis für das Internet“, eine sogenannte IP-Adresse. Der Restvorrat an noch verfügbaren Adressen gemäß dem alten Standard IPv4 ist nahezu erschöpft. Wir richten schon jetzt je nach Verfügbarkeit einen Internetzugang mit IPv6-Adressen ein!"
Der genannte Passus aus den Leistungsbeschreibungen beschreibt, dass die primäre Anbindung über IPv6 erfolgt. Um die Kommunikation mit IPv4 basierten Diensten und Anwendungen zu ermöglichen, wird von Ihnen zudem eine private IPv4-Netzwerkadresse bereitgestellt und dann zu einem Adressübersetzer (CGNAT) weitergeleitet, welcher die private IPv4-Adresse in eine öffentliche IPv4-Adresse übersetzt. Dieses Vorgehen ermöglicht es – trotz knappem Pool an IPv4-Adressen – auch jungen Anbietern, ihren Kunden sowohl den Zugriff auf IPv4- als auch auf IPv6-basierte Dienste zu gewährleisten. Da dabei vereinfacht formuliert eine IPv4-Adresse für mehrere Kunden genutzt wird, ist ein Fernzugriff z.B. auf den Router oder Überwachungskameras im Heimnetzwerk über IPv4 nicht möglich sondern nur über die eindeutige IPv6-Adresse. Hierauf gehen Sie wie oben zitiert mit den Worten ein "Jedes Gerät benötigt zum Senden und Empfangen von Daten einen eindeutigen „digitalen Personalausweis für das Internet“, eine sogenannte IP-Adresse."
Gegenwärtig ist es an unserem Anschluss aber leider so, dass unabhängig davon, ob die Internetverbindung mit der bereits vorhandenen und auf Werkseinstellungen zurückgesetzten FritzBox 7560 oder mit der extra für diesen Zweck neu erworbenen FritzBox 7590, die im Übrigen auch von Ihnen Ihren Kunden zur Verfügung gestellt wird, keine Vergabe einer IPv6-Adresse erfolgt. Eine Abfrage der aktuellen IP-Adresse gibt lediglich die umgeschriebene öffentliche IPv4-Adresse aus. In den von Ihnen auf Ihrer Homepage publizierten Anleitungen für den Fernzugriff via IPv6 mittels von Ihnen bereitgestelltem [3] oder kundeneigenem Router [4] wird u.a. ein Test der IPv6-Verbindung über die Seite „https://test-ipv6.com%e2%80%9c empfohlen. Dieser Test schlägt erwartungsgemäß bei uns fehl. Das bedeutet, dass über unseren Internetzugang weder auf IPv6-basierte Dienste zugegriffen werden kann noch ein Fernzugriff via IPv6 von außen möglich ist.
Meinem Kenntnisstand nach erfolgt die Vergabe einer IPv6 im Netz der deutschen Glasfaser entweder mittels "6RD", vor allem in älteren Netzen, oder per "DHCPv6", was im Wesentlichem dem Stand der Technik entspräche und wohl auch in den Ausbaugebieten überwiegend zum Einsatz kommt. Dem dieser Mail beigefügtem Mitschnitt der Netzwerkkommunikation der FritzBox 7590 beim Verbindungsaufbau, welche zum Beispiel mit dem Programm Wireshark analysiert werden kann, ist folgendes zu entnehmen:
1. Die FritzBox 7590 fordert im DHCPv4-Request die "Option 212" für die Übermittlung eventueller 6rd-Daten an, aber die Antworten enthalten diese Option aber nicht. Eine IPv6-Vergabe mittels 6RD erfolgt also offenbar in unserem Netz nicht.
2. Die FritzBox sendet IPv6-Router-Solicitations, aber es kommen keine Router-Advertisements. Die FritzBox sendet DHCPv6-Solicitations, aber kein DHCPv6-Server antwortet. Eine IPv6-Vergabe mittels DHCPv6 erfolgt also offenbar ebenfalls nicht.
Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund noch einmal nachdrücklichen bitten, den Sachverhalt auf eventuelle Fehler in der Konfiguration des Anschlusses Ihrerseits kritisch zu prüfen. Sollte es Ihnen, aus welchen Gründen auch immer, entgegen der Leistungsbeschreibung nicht möglich sein, eine IPv6-Adresse anzubieten, bitte ich Sie, dies entsprechend zu kommunizieren. Bitte sehen Sie darüber hinaus von Standard-Mails im Sinne von "Bitte wenden Sie sich an Ihren Router-Hersteller" bzw. "Führen Sie eine Reset am NT durch" oder Anrufe von Kundendienstmitarbeitern, die auf die technische Fragestellung nicht eingehen wollen oder können, ab.
Da der Themenkomplex in einem einschlägigen Online-Forum bereits erörtert wurde, werde ich diese Mail dort öffentlich machen. Wenn Sie damit einverstanden sind, veröffentliche ich auch gerne Ihre Antwort, um anderen Nutzern in ähnlichen Situationen eine Hilfestellung geben zu können.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
[1] https://www.deutsche-glasfaser.de/fileadmin/cont…eschreibung.pdf
[2] https://www.deutsche-glasfaser.de/internet/
[3] https://www.deutsche-glasfaser.de/fileadmin/cont…router_IPv6.pdf
[4] https://www.deutsche-glasfaser.de/fileadmin/cont…enem_Router.pdf
[5] Keine IPv6 im Neuausbaugebiet der Deutschen Glasfaser (kein 6rd, kein DHCPv6)