Wo steht in der Verordnung die Pflicht zum passiven Netzabschluss? Ich hab nicht jedes Wort gelesen, aber da steht erst mal nur drin, dass nationale Regulierungsbehörden den Zugang zu passiven Infrastrukturen verpflichtend machen können, wenn dem nicht ernsthafte technische oder wirtschaftliche Interessen entgegenstehen. Da steht aber auch, dass ein Netzabschluss immer so nah wie möglich beim Kunden sein soll - und der ONT ist ein Schritt näher beim Kunden, als der GF-TA. Die Definition von Netzabschluss in dem Dokument schreibt sogar explizit einen "elektronischen" Zugang vor - keinen optischen.
Bitte nenne mir doch mal auf Basis der Verordnung die Grundlage für das deutsche TKG.
In der Richtlinie ist zwar grundsätzlich von "elektronischen Kommunikationsnetzen" die Rede, das aber nicht explizit mit elektrischer Leistung als Signal beim Netzabschlusspunkt des Kunden endet.
Und der Gesetzgeber hat in DE nun mal in §73 Abs. 1 Satz 2 den passiven Abschluß festgelegt.
Nur weil die Provider die Herausforderung haben, sich einen vernünftigen und für alle einfachen und gangbaren Prozess zu definieren, wie sie das kundeneigene ONT identifizieren können, heißt das nicht, das sie tun und lassen dürfen was sie wollen.