So pauschal gilt das nicht mehr! Devolo Hardware in Verbindung mit AVM VDSL Routern sind in der Lage Störungen zu erkennen und dynamisch die Spektren anzupassen.
Und dann gibt es keine Störungen durch Powerline im xDSL mehr? Garantiert ?
So pauschal gilt das nicht mehr! Devolo Hardware in Verbindung mit AVM VDSL Routern sind in der Lage Störungen zu erkennen und dynamisch die Spektren anzupassen.
Und dann gibt es keine Störungen durch Powerline im xDSL mehr? Garantiert ?
Hast Du schon einmal die Frage im Telekom hilft Forum gestellt und bei der Telekom ein Störungsticket aufgemacht?
Ursachen kann das viele haben:
Undichte Verteilermuffe in die Feuchtigkeit eindringt und Kontaktkorrosion (Übergangswiderstände => Dämpfung) erzeugt oder auch einen Kurzschluß.
Elektromagnetische Störungen durch Einstreuungen von anderen Anschlüssen auf dem Verteilerkabel welche durch die Vectoring Engine und die Steuerungssoftware auf den betroffenen Leitungen korrigiert wird.
Verwendung von Powerline (Datenübertragung via Niederspannungsleitungen 230V~ => Handelnamen "Powerline" oder DLAN) welche mit dem verwendeten Frequenzbereich die identischen Vectoring Profile 17a und 35b stören.
Zum anderen ist die Übertragungsrate durch die Art der verwendeten Kabel bis zum jeweiligen Hausanschluss, APL => Abschlußpunkt Linientechnik genannt, und deren Gesamtlänge begrenzt. Elektrischer Widerstand resultierend aus dem Leitungsquerschnitt und der Länge ergibt die Dämpfung des Signals.
Nur so als Hinweis: Das "dikke Orange glasfaberkabel " ist eine Speedpipe, in der das eigentliche Glasfaserkabel mit unterschiedlicher Anzahl von Fasern, Je nach Menge der zu versorgenden WE, geführt wird.
Das wäre Marketing. Das muss man können ...
Es funktioniert eben nicht. Das ist doch das, was ich die ganze Zeit schreibe. Du hast die Wahl zwischen 2 Endgeräten: Provider ONT oder Fritzbox. Das wars. Wo bitte schön ist das Endgerätefreiheit? Das hat nichts mit der Erfüllung des TKGs zu tun.
Es gibt ja schon noch ein wenig mehr. Wenn auch sehr eingeschränkt. Und ganz besonders eingeschränkt durch die unterschiedlichen Netzbetreiber/Provider.
Bei der Telekom z.B. auch der Speedport Smart 4 Plus oder auch Zyxel PMG3000-D20B.
Dass das nicht überall und in jedem Netz funktioniert, ist mir vollkommen klar.
Aber genau da dran muss eben gearbeitet werden!
Freiberufler sind im Sinne der Internetverträge auch Gewerbetreibende. Und unter den Randbedingungen ist die Sache vertraglich dann auch wohl klar, denke ich. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Kiddies deutlich mehr Datenverkehr erzeugen, als das Gewerbe. Wie die DG an die Infos gekommen ist, ist ja auch nachvollziehbar.
Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen ...
Nicht so ganz. Sonst hätte ich nicht gefragt.
Dann hat also jeder Freiberufler und Gewerbetreibende bei der DG einen Geschäftskundentarif?
Jamahutschi Da bewegst Du dich haarscharf auf dem Grat des Providerbashings...
Warum sollte das Mache von DG sein? Es ist das erste Mal, das ich davon etwas im Forum lese. Teile doch bitte die wichtigen Inhalte der erwähnten E-Mail Header im Forum, dann wird es klarer.
Falls Du tatsächlich den Anschluss erwerbsmäßig nutzt (über die normale Home-Office-Tätigkeit hinaus), dann hättest Du besser die von dir unterschriebenen AGB lesen sollen, die in Privatkundentarifen die erwerbsmäßige Nutzung explizit ausschließen. Diese Klausel findest Du allerdings nicht nur bei Deutsche Glasfaser sondern bei vielen, vielen anderen Providern ebenso.
Zu dem Anbieterwechsel: der einfachste Weg ist eine Verfügbarkeitsprüfung auf der Website eines Mitbewerbers.
Und wie wollen die Provider dieses Nutzungsprofil feststellen?
Was dann aber für die nächsten 5 Jahre bedeutet: keine Endgerätefreiheit. Darüber muss man sich klar sein.
Allerdings ist die Alternative, dass es die Endgerätefreiheit nie gibt. Auch das sollte man berücksichtigen.
Es funktioniert ja bei diversen Providern. Also, warum sich nicht dort orientieren?
Jo eben, den ONT des Netzbetreibers
So, wie es auch bein den ersten FTTH Anschlüssen der Telekom war. Vorgeschriebener ONT.
Und das ist nach heutiger gesetzlicher Regelung nicht mehr zulässig. Als, warum sollte das wieder zurückgenommen werden? Lass die Provider lieber einen vernbünftigen Prozess zur identifizierung des kundeneigenen ONT entwickeln. Meinetwegen mit einer Normierung wenn die Definition des Standards es derzeit nicht hergibt.
Welcher Provider macht dies und bringt der ONT dann einen Stromzähler mit?
Nein. Natürlich nicht. Aber genau so muß es laufen. Denn das ist sein Gerät! Er verursacht die Kosten. Also soll er sie auch tragen. Und diese Kosten wird er natürlich an den Kunden weiterreichen.
Das kann er aber nicht, wenn der Kunde ein eigenes ONT verwendet. Also muss dieser Anschluß günstiger sein.
Alles anzeigenSogar direkt mit dem ONT per PPPOE, auch unter Linux.
Gestern war Greenfiber vor Ort und der nette Techniker hat gemessen.
Aus dem ONT kommen 9,5GBit, also alles so wie es sein soll...
Selbe Geschwindigkeit wie zwischen den PCs. (Jperf)
Jetzt ist guter Rat teuer, den hatte auch der Techniker leider nicht.
Warum so wenig Speed bei unseren eigenen Messungen am ONT...ich vermute mal, dass das am
"Software" PPPOE liegt, anders kann ich es mir nicht erklären.
Heute ist ein neuer QHora 322 gekommen, der gleich mal ausprobiert wird.
Wenn es das auch nicht war, dann kommt morgen noch ein TP-Link Router zum testen.
Und wenn das auch nicht hilft, bleibt nur noch MikroTik, den ich bloß nicht konfigurieren kann...
Es bleibt spannend.
MTU für Jumbo Frame oder normal?
Dieselbe Verständnisfrage habe ich mir auch gestellt.
Für das providereigene Gerät übernimmt der Provider auch die Stromkosten! Die erstattet er dem Kunden. Ob er diese Kosten auf den Tarif wieder aufschlägt? Wäre zu erwarten.
Das kann er aber beim kundeneigenen Gerät nicht. Also müsste der Tarif günstiger sein.
Und welchen Tarif wählen die Kunden? Den Günstigeren oder den Teureren?
Alles anzeigenHierzu gibt es schon in der Einleitung der EU Verordnung Punkt 5 einen Verweis, was unter Endgeräten zu verstehen ist.
Die Endnutzer sollten beim Zugang zum Internet frei unter den verschiedenen Arten von Endgeräten im Sinne der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission ( 1 ) wählen können.
Diese Richtlinie sagt dazu:
Artikel 1
Im Sinne dieser Richtlinie sind
1. „Endeinrichtungen“:
a) direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtungen zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über Draht, optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und
der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;
Aber nicht auf Kosten des Kunden. Da lt. Definition des TKG das Netz passiv abzuschließen ist. Sollte das aufgeweicht werden, dann müssen Stromkosten bei einem kundeneigenen ONT entsprechend den Tarif senken. Sprich. Verwendet der Kunde einen eigenen ONT, so ist dieser Tarif günstiger anzubieten.
Warum? Weil der Netzbetreiber die Stromkosten für sein eigenen ONT zu tragen hat, die er aber dem Kunden ja wieder auf das Auge drückt. Entscheidet sich der Kunde für einen eigenen ONT, so ist es seine Entscheidung, auch die Stromkosten selber zu tragen.
Was denkst Du, welchen Tarif die Kunden wählen werden? Welcher Aufwand entsteht für den Netzbetreiber?
Liebe Netzbetreiber, haltet euch an die derzeitige Definition des Gesetzes.
Das war, wenn ich mich recht erinnere, z.B bei der DG in Zorneding in den Hochhäusern auch erst so. Später hat dann die DG die Hochhäuser doch noch versorgt. Also ist das letzte Wort da noch nicht gesprochen.
Alles anzeigenSorry für die Verwirrung,
ich hatte ja gehofft, Jemand von openinfra liest hier zufällig mit.
Anschlussinhaber wird dann die Eigentümergmeinschaft sein.
Openinfra stellt nur den Anschluss per Switch im Keller zur Verfügung (GF -> Ethernet)
und pro angeschlossener Faser auch das Verlegen vom Keller in die Wohnung per Ethernet/Cat.
Da es sich aber um 12 Wohneinheiten handelt, sollte hier ein Angebot erstellt werden, auf das ich noch warte. Dabei ging es um die Verkabelung aller Wohnungen.
Super. D.h. die Eigentümergemeinschaft übernimmt die Haftung für das Fehlverhalten aller User des Internets im Gebäude. Ein Paradies für Abmahner und Rechteinhaber. Denn gezahlt wird immer.
Sonst sollte doch lieber jeder Eigentümer oder Mieter einer Wohneinheit einen eigenen Vertrag abschließen.
Aber dann geht die Konstruktion nicht, denn das wäre vermutlich ein Verstoß gegen § 73 Abs. 1 des TKG:
§ 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt.
Letztendlich hat der Endanwender bei Direktanschluss an die GF keine nenneswerten Vorteile bezüglich Geschwindigkeit oder Useability. Oder sehe ich das zu verkürzt? Bliebe eigentlich nur die Platzersparnis des wegfallenden ONTs und evt. ein marginal geringerer Stromverbrauch bei im Router integriertem Modem. Und eine Steckdose weniger belegt ...
Im Gegenzug erhält der Kunde ein stabileres GPON-Netz, da der GF-Betreiber nur zulässige, ihm bekannte ONTs installiert. Ich sehe da eigentlich mehr Vor- als Nachteile.
Das wäre auch ein Verstoß gegen EU-Recht!
EU Verordnung 2015/2120 v. 25. November 2015:
Artikel 3, Abs. 1
Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet
(1) Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
In De kann man ja auch nicht mehr in der Fritz!Box 55xx eine GPON-Seriennummer eintragen. In allen anderen Ländern ist dieses noch möglich. Aber das wollte das GROßE T halt haben, und AVM hat es umgesetzt, denn entpackt man die FW und schaut in der entsprechenden Datei nach steht das da
Daher denke ich, dass sie große Probleme haben mit den unterschiedlichen HWs und Anbieder dieser. Wenn man nun ein Gerät benutzt, was mehr stört, als es soll, führt das halt zu einem zusammen Bruch.
https://www.mpcservice.com/gpon/
Weil bei GPON sind ja so einige Leute auf einer Leitung. Die man noch mal bündelt könnte.
Sorry. Aber verständlich ist das abschalten des klonens schon. Denn dann kann nämlich versucht werden, mit dem Original parallel einen Anschluß zu betreiben. Und das ist nicht wirklich gut.
frank_m Seit wann wird in der EU FTTH gebaut? Spätestens seit diesem Datum ist eben auch das Thema Endgerätefreit nach der EU Verordnung Relevant. Die gibt es seit 2015. Die Telekom hat im Jahre 2011 ihr erstes FTTH Ausbauprojekt verkündet. Auch die wussten also ab 2015, was gefordert ist. Jetzt haben wir 2023. Das ist acht Jahre später. Drei Jahre mehr, als Dein "sportlicher" Ansatz.
Es hätte also schon längst erledigt sein können.
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