Hast Du zu dieser Thematik schon einmal den Support von AVM bemüht? Evtl. haben die auch noch eine Idee.
Beiträge von Schnurz
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Der Gesetzgeber sagt im TKG Absatz 3 dazu:
"(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher
Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das
öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen
die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können
dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und
Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
Also muss Dir der Netzbetreiber/Provider alle Informationen, z.B. auch über VLAN und andere Parametrierungen wie QoS zur Verfügung stellen. Tut er das nicht, so stellt dies eine Ornungswidrigkeit dar und kann für ihn teuer werden.
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Es gibt da ein paar Gegenden, wo sich die Feuerwerker schon fast häuslich einrichten können, so oft sind die dort vor Ort. Z.B. in Göttingen auf und um den Schützenplatz.
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Ich muss nur ein Festnetztelefon noch anschließen. Sonst reicht mir das WLAN.
Ok, dann müsste das funktionieren, was ich vorhabe. Benötige außer WLAN nur noch ein Anschluss für mein Festnetztelefon. Und das kann ich dann ja an den Router anschließen 👍.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich könnte den Router aber auch direkt ans GF Modem anschließen. Dann vom Router ein LAN Kabel vom Router zum Patchfeld. Und das Telefon dann im Raum mit einem entsprechenden Adapter an den LAN Anschluss, richtig?
Und auch ein Telefon mit TAE Anschluß, korrekte Verkabelung der Strecke Patchfeld/LAN-Dose vorausgesetzt, auch mit entsprechenden Kabel RJ11 auf RJ45 und RJ45 auf TAE, kann betrieben werden.
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Dann werden sie es lernen müssen. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang bei Anbieter A zu kündigen und die Rufnummern alle zu Anbieter B zu transferieren. Das kann und muss jederzeit und mit jeder Rufnummer durchgeführt werden können.
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Guten Tag zusammen,
leider funktioniert mein Glasfaser nicht mehr. Da ich ein absoluter leihe bin und ich im Internet sonst nichts gefunden habe, wollte ich mich an euch wenden.
Ich bin seit 2021 bei Novanetz.
Seit heute morgen Leute die Alarmleuchte durchgehend rot.
Bitte um hilfe
Alarm ist an und PON ist tot: Da ist wohl kein Licht mehr auf der Faser. Da ist eher Logik und weniger Laienwissen erforderlich.
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Bei eigenwirtschaftlichem Ausbau ist die Anzahl an Reservefasern deutlich geringer. Bei einem von mir dokumentierten Anschluß von 10 WE durch deutsche Glasfaser waren in dem Kabel 12 Fasern enthalten.
Schnurz du sprichst von gefördertem Ausbau?
Nö. Ich habe das so sowohl hier im Kreis vor Ort als auch im eigenwirtschaftlichen Ausbau in Hessen so gesehen. Ist schon ein paar Tage her. Insofern kann sich das schon ein wenig geändert haben.
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Ich kenne bei der DG Einspeiseleitungen mit unterschiedlichen Faserzahlen von 4 bis 12 Fasern für die Versorgung für bis zu 6 WE. Je eine Haupt- und Reservefaser pro WE.
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Wie viele Speedpipes sind denn in das Gebäude geführt? Bei der DG kenn ich es auch so, daß ein Kabel mit entsprechender Anzahl von Fasern eingeblasen wird. Und die werden über einen DP (Distributionpoint) zum POP geführt und dort aufgelegt.
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Leute, die an dein Geld wollen. Denn die verkaufen dir dann überteuerte Sachen dann, wenn du erst mal in deren Netz bist.
Nicht mal das. Denn dann darf dieser "Finanzdienstleister" sich alle Deine Transaktionen anschauen und be- und auswerten. Mehr "gläserner Bürger" gibt es kaum.
Das ist ebenso ekelig, wie es die Angebote von Krediten mit Negativem Zins waren.
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Das wären ja auch 2 Providerverträge auf einem ONT (Registrierung?). Prinzipiell geht das bei EFH und GPON nicht. Da bekommt jeder potentielle Kunde seine Faser. Der Split wäre immer nur vor dem ONT möglich.
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Na ja, Nachteile durch zusätzlicher Glasfaserleitung, egal von wem, kann ich so gar keine erkennen.
Und alle Personen, die sich nicht mit dem Thema beschäftigen oder technikaffin sind, wirst du mit ein paar "Wahlplakate" und ein Haustür-Gespräch nicht überzeugen, egal wie seriös die Aussagen sind.
Nachteile erkennen viele, denen die DSL-Leitung an Geschwindigkeit reicht.
"Mein Garten wird aufgegraben...", "Da muss ich mir ja zusätzliche Hardware kaufen ...", "Der Anschluß kostet ja mehr ..." etc.
Ob die Nachteile zutreffen oder nicht lasse ich mal dahingestellt sein.
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Ich gebe dir Bescheid, wenn der erste offizielle passive Netzabschluss von der UGG bekannt ist. Zwischenzeitlich ist das ungefähr so, als ob man sich mit der Wand unterhalten würde, die Gesetzeslage ist unerheblich und in diesem Fall für den TE wenig hilfreich.
Hat denn der Poster alle notwendigen Daten für den Zugang nach §73 Abs. 3 TKG erhalten? Da drohen bis zu 100.000 EUR Strafe. So eine Ordnungswidrikeitenanzeige könnte da Druck erzeugen.
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Sinn der Geschichte:
GF Anschluß liegt im Keller (Ließ sich nur so realisieren)in selten genutzter Wohnung( wenn Besuch da ist allerdings mit Home Office Anbindung).Vom Keller zum Erdgeschoß dringt kein wlan durch.
Der alte Anschluß lag im 1 Stock und hat mit wlan auch das Erdgeschoß erreicht . Der Keller ist mit 1 LAN Kabel versorgt worden (fest eingemauert) . Die Konfig funktioniert nun leider nicht mehr .Da über den Router auch das Telefon läuft muss der wieder unters Dach. Leider hab ich aber nur das eine LAN Kabel um den GF Anschluss aus dem Keller unters Dach zu bringen. Dann kommt der Keller aber zu kurz

Oder einfach einen ONT des Anbieters nutzen, den Ausgang auf das LAN-Kabel legen und am anderen Ende dann den "AVM-Hauptrouter" anschließen. Einen älteren AVM Router als Telefonie-Zentrale dann per LAN-Kabel (WLAN nur bedingt) im Dachgeschoss unterbringen.
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Im Gesetzestext steht
Für den Betrieb eines Mietrouters benötigt der Kunde/Teilnehmer/Endnutzer die SIP-Daten nicht. Daher sehe ich in diesem Falle keine Mitteilungspflicht.
Daher ist es auch nachvollziehbar, das DG in deren AGB das Abschalten der Fernkonfiguration durch den Kunden im Mietrouter ausschließt. Schließlich kümmert sich der Anbieter, hier DG, um die ordnungsgemäße Funktion des Routers.
Und bei einem eigenen Router? Da kann nur das mitteilen eines Links um dann über TR369 einzurichten nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Denn da darf ich selber abschalten. Also müssen sie mir alle notwendigen Daten mitteilen. Und zwar unaufgefordert und bei Vertragsschluß, wie der Gesetzgeber festgelegt hat.
Was ist, wenn der Kunde dann auf eigenen Router umstellen will? Bekommt er dann die Daten nicht, weil er ja vorher einen fernkonfigurierten Router betrieben hat und der Vertragsschluß schon länher vorbei ist?
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Das Problem liegt hier ganz klar bei den Menschen und nicht bei OI. Da kannst du noch so viel überzeugen wollen, wenn auf der anderen Seite das Verstehen-Können nicht gegeben ist. Ich sehe da bei OI kein Problem eines unterirdischen Vertriebs.
Ich kenne den Vertrieb von OI nicht. Aber grundsäztlich wird Vertrieb, der nicht neutral über Vor- und Nachteile informiert, sehr argwöhnisch und zurückhaltend betrachtet. Gerade bei einer neuen Technik ist das immer ein schwieriges Unterfangen. Dann kommen noch die höheren Kosten abschreckend hinzu.
Vertriebler sollten in diesem Segment wirklich nur die Vor-und Nachteile schildern und mittel- und langfristig argumentieren. Die kurzfristige Betrachtung kann für den Normalkunden, insbesondere finanziell, nur von Nachteil sein.
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Und das findet sich ja hier zu Hauf auch in den Erfahrungen der Nutzer.
Schlechte Latenz ist oft schlechtem Peering geschuldet.
Das ist immer noch ein spezielles Thema. Hängt auch von den Ansprüchen ab. Ein Gamer wird das ggf. anders bewerten als ein 0815 User.
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