Beiträge von Schnurz
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20+ WE anschließen dauert ja auch wahrscheinlich lange und dafür muss geplant werden
Das hängt auch davon ab, welche Art Gebäude denn vorliegt. Nach meiner Kenntniss baut GFNW nach Telekom Bauart. Wenn das ein einziges Gebäude ist, wird im Gebäude gesplittet. Also wohl nicht mehr als 4 Fasern. Das benötigt nur ein einziges Einblasen eines entsprechenden Kabels.
Der Rest erfolgt, mehr oder weniger Temperatur unabhängig dann im Gebäude.
Wenn es sich natürlich um mehrere Gebäude handelt, also einen Wohnpark, dann müsste für jedes Gebäude ein Kabel eingeblasen werden. Aber auch das sollte, in Abhängigkeit von der Entfernung zum Gf-NVt, in max. 2 Tagen erledigt sein. -
Das ist IMHO Wunschdenken, es gibt keine Universalverpflichtung mehr, statt dessen kann die BNetzA individuell ISPs verpflichten.
So wie die TKMV derzeit gefasst ist natürlich nicht. Das ist aber eben das Manko.
Hier muss eben grundätzlich klar und deutlich gemacht werden, das wenn ein Unternehmen Leistungen im Bereich Telekommunikationsdienste, die unter die Regeln des TKG fallen, es auch die entsprechenden Anforderungen der TKMV erfüllen muss. Denn da geht es um Telekommunikationsdienste. Sich herauszureden, ich biete an, aber die Anforderungen der TKMV gelten nicht für mich, weil ich nicht der Dienstverpflichtete bin, dürften dabei nicht greifen.
Es muß gelten: Wenn angeboten wird, ob verpflichtet oder freiwillig, sind die Forderungen der TKMV zwingend zu erfüllen. Weniger ist unzulässig! -
wenn alle ausreichend versorgt sind, wird schlicht niemand mehr auf das Recht berufen
Du kannst Dich heute auf das Recht berufen, aber es passiert nichts. Im Zweifelsfall wirst du noch auf eine Technik wie Starlink verwiesen. Liegt irgendwo eine Versorgung als Festnetz, MUSS diese die Vorgaben erfüllen. Dazu ist der Versorger gesetzlich verpflichtet!. Erst dann wäre der Druck ausreichend. Eine Kündigung seitens des Versorgers müsste auch unzulässig sein. Wenn doch, dann z.B., insbesondere bei EFH, erlischt auch automatisch die GNV/GEE und der Rückbau muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
Es fehlt einfach der gesetzliche Druck, endlich alle Anschlüsse anzugehen. -
Test folgt heute Nachmittag.
Viel Erfolg.
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wobei ich vermute Deine Idee ist gar nicht unbegrenztes Wachstum, weil das gar nicht moeglich waere.
Vollkommen korrekt. Wenn der Druck ausgereicht hat, um den vollständigen Umbau auf GF durchzusetzen, kann die Verordnung geändert oder abgeschafft werden. Ich gehe auch davon aus, dass dieses irgendwann mit der derzeitigen, auch den folgenden Angepassten, passieren wird.
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Die TKMV vom 20.12.2024:
§2
...
1. Bandbreite
a) im Download: mindestens 15,0 Megabit pro Sekunde;
b) im Upload: mindestens 5,0 Megabit pro Sekunde;
2. Latenz: höchstens 150,0 Millisekunden....
Hier hat der Gesetzgeber einfach versäumt, eine automatische Verschärfung zu hinterlegen. Z.B.
"Die angegebenen Werte der Bandbreite erhöhen sich jeweils zum nächsten Jahreswechsel um 50% gerundet auf die nächst größere Ganzzahl."
Damit wäre der Druck auf die Netzbetreiber/Provider wohl hoch genug um gleich auf Glasfaser zu setzen.
Wäre das von Anfang an (2022) so festgelegt worden, wäre die Mindestandbreite in 2030 schon auf 270 MBit/s und in 2034 über 1GBit/s
Und da das dann für alle Anschlüsse gelten würde, wäre auch der Zeitdruck für den Umstieg/Umbau aller Festnetzanschlüsse groß genug. -
Damit würde ich AVM/FRITZ! konfrontieren und um Unterstützung bitten.
Sollte man wirklich tun. Wobei sich für mich auch die Frage stellt, wie weit gibt es da eine Normierung und wer hält sich möglicherweise nicht an die Vorgaben.
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aufregt ist dass sie die Tickets immer direkt schließen ohne das das Problemen gelöst ist.
Das ist aber bei der Telekom nich wesentlich anders. Das Ticket auf der ersten Ebene wird geschlossen, wenn der Vorgang an die 2. Ebene weitergegeben wird. Darüber wird auch im Telekom Hilft Forum immer wieder geredet.
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Die Auftragseingangsbestätigung kam schon am 13.05.2024
Meine Auftragsbestätigung war datiert am 16.05.2025
Nur ein Jahr später schon die Auftragsbestätigung? Das ist ja Wahnsinn, wie schnell das bei Dir gegangen ist. Meine Auftragseingangsbestätigung ist vom 19.07.2023. Auftragsbestätigung? Liegt nicht vor.
Na ja. Am 01.05.2026 startet wohl die GFNW hier, nach eigener telefonischer Angabe eines Mitarbeiters, die Vorvermarktung. Mal schauen, ob die schneller sind. Der MA meinte, das wohl bis Ende 08/2027 der Ausbau dann erledigt sein soll. -
Ja, das ist mir bekannt und ich gehe mittlerweile auch davon aus, aber ob sich DG daran hält, wollte ich gerne bestätigt haben.
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Deswegen gibt es ja Gesetze, die solche Fragen klären.
Das ist es ja gerade nicht. Die Netzerrichter betrachten die Verreinbarung, welche im Rahmen der Vorvermarktung geschlossen wird schon als verbindlich, obwohl sie selber keine "Auftragsbestätigung" abgegeben haben. Dass ist ja das Problem. Sind diese Erklärungen Rechtsverbindlich oder nicht.
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meine Auftragsbestätigung von DG kam im Jahre 2020 wenige Wochen vor der Anschlussaktivierung
Dann hättest Du bis zu diesem Zeitpunkt einfach "Nein" sagen können, obwohl die DG da die Speedpipe möglicherweise schon an das Haus gelegt hatte?
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Eigentlich ein Unding, die bringen das doch in den Verkehr in dem sie es aus ihrem Lager verschicken, wollen aber nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, also bieten die einfach nichts an..
Oder Du bist Dir über das Risiko im klaren und gehts dieses ein bzw. verzichtest darauf, dort zu kaufen.
die bringen das doch in den Verkehr in dem sie es aus ihrem Lager verschicken
In ihrem Rechtsraum Volksrepublik China. Bei Grenzübergang in die EU bzw. in die Bundesrepublik Deutschland ist der Käufer aufgrund der Versandbedingungen der Eigentümer, rechtlich verantwortlich und damit Inverkehrbringer im Geltungsbereich der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Lies dazu auch mal hier über Incoterms.
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Wenn Du ein Artikel direckt aus Fernost kaufst kannst Du es benutzen,
Sicher? Der Inverkehrbringer ist derjenige, der Eigentümer der Ware bei Grenzübertritt ist.
Die machen halt alle kein DDP oder IOSS..
Eben. Denn dann wären sie Inverkehrbringer. So ist der Käufer der Inverkehrbringer und rechtlich verantwortlich.
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IPv6 Adressen werden knapp.

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Abgesehen davon, dass ein Händler/Importeur höchstwahrscheinlich Kontakte in China oder wo auch immer hat,
Eben. Der hat Lieferverträge mit entsprechenden Vereinbarungen. Kauftst Du als Privatperson bei irgendeinem Versender, hast Du kaum eine Möglichkeit die Forderungen durchzusetzen. Und ein Käufer wird als Privatperson seine bestellte Ware beim Zoll ggf. auch selber abholen und die Einhaltung der Vorschriften nachweisen müssen.