Eben, das wundert mich ja, warum man da auf das vergleichsweise teure AVM Zubehör setzt.
Der SFP als Einschub für den TP-Link Konverter ist doch o.K. Die werden den auch günstig bekommen haben.
Eben, das wundert mich ja, warum man da auf das vergleichsweise teure AVM Zubehör setzt.
Der SFP als Einschub für den TP-Link Konverter ist doch o.K. Die werden den auch günstig bekommen haben.
Was ist von der Bandbreite die physikalische Grenze der Bandbreite.
Schau mal hier.
Mein Glasfaseranbieter ist nicht die Telekom.
Und wenn es nicht das Netz der Telekom ist, dann überhaupt nicht ...
Boote eine Linux Live ISO und mache einen Speedtest
Kein Laufwerk vorhanden. Und ich mache einen bootfähigen USB-Stick für die "amtliche Messung" dann extra fertig und stelle dazu noch mein BIOS auf USB-Boot um? Hat der Gesetzgeber diesen Aufwand so gewollt?
Es wird dann auch eine GFTA installiert.
Die müssen sie im Grunde genommen immer installieren.
Das steht halt nichts von Glasfaser-Routern die man direkt an Glasfaseranschluss anschließt. Nur Router die man per WAN anschließt.
Und dieses als alleinige Lösung ist eben unzulässig.
direkten Anschluss eines PCs an den ONT
Und der Provider trägt das Risiko eines Hacking Schadens oder übernimmt die Kosten für das Restore des OS?
Man muss dort halt dort den Genexis FiberTwist ONT verwenden und was man dort per LAN anschließt kann man selber entscheiden.
Wenn Du die Chance hast DSL zu bekommen, wüde ich das beantragen.
Ich würde mit einem Anwalt klären lassen ob Du fristloss den Vertrag mit YPlay wegen der Gesetzesversöße kündigen und möglicherweise sogar Schadenersatz wegen des Mehraufwandes verlangen kannst. Auch eine Beschwerde bei der BNetzA steht zur Überlegung an.
ob sich diese im neuen Netz überhaupt onboarden lässt. Ganz unabhängig von rechtlichen Aspekten.
Dann erbringt der Provider aber nicht die vertraglich geschuldete Leistung ... Er hat dafür zu sorgen, dass das möglich ist. Für mich ist es sowieso fraglich, warum ein Netzbetreiber von einem problemlosen AON Netz auf ein GPON Netz mit diversesten Herausforderungen umstellen will, und sich damit möglicherweise auch noch Konflikte mit dem Gesetz einhandeln will.
Habe ich auch so bemerkt: man kann das als Kunde so akzeptieren, darf aber nicht dazu gezwungen werden. Ein korrekter Provider hätte wohl bei der Übernahme des Netzes und insbesondere Änderung der Technologie die Kunden vorab angeschrieben und informiert, was er vorhat und mit welchen Konsequenzen das für den Kunden verbunden sein wird.
Ablehnen.
Nach § 73 des TKG ist der Netzabschluß als passiver Anschluß, benötigt also keine eigene Stromversorgung, auszuführen. Dieses erfüllt der Genexis so nicht. Zum anderen darf der Netzbetreiber/Provider die Verwendung eines Netzabschlußgerätes (hier Genexis) nicht vorschreiben.
Jetzt zu den technischen Problemen: die FritzBox 5490 ist eine AON Box, die Genexis aber wohl ein GPON ONT. Heißt im Klartext, das sich die Übertragungstechnik geändert hat. Du würdest also eine 5491 oder eine neuere 5530, 5590 oder 5690 Pro benötigen.
Auf die gelieferte Kombination solltest Du Dich nicht einlassen, da die zwar funktionieren sollte aber der Zwang dazu nach TKG unzulässig ist.
10 mm Leerrohr komplett vorverlegen
Und wenn der Netzbetreiber ein anderes Maß einsetzt und die keine Reduzierung dabeihaben, wird es nichts. Die selbst verlegte Speedpipe sollte schon mit der vom Netzbetreiber maßlich übereinstimmen.
das Mikrokabelrohr durch den DG Tiefbau eingeführt.
Nach meinem Bauwissen müsste dann die Speedpipe aber vom Gebäude aus eingeführt werden, da man ja aussen an die Mehrsparte so nicht mehr herankommt, wenn das alles wieder zugeschüttet und verdichtet ist und nur das Ende des 70er Leerrohres offen ist.
Bei mir ist der Staus immer noch "in Prüfung".
Außendurchmesser von 7 mm
7 x 1,5 sind in der Zwischenzeit bei der DG als auch bei der Telekom üblich. So steht es jedenfalls auf den Pipes drauf, die mit mit den jeweiligen Aufdrucken der DG und der Telekom vorliegen.
Kamen beide am 19.12.2023
Erstaunlich. Mir liegt z.B. nur eine Auftragseingangsbestätigung vom 24.07.2023 vor. Seitdem tut sich nix ...
Auftragsbestätigung
Oder Auftragseingangsbestätigung? Das sind zwei unterschiedliche Dinge!
§147 Abs. 2
"...den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf."
Das wird dann wohl gerichtlich zu konkretisieren sein, wie lang dieser Zeitraum ist.
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