Ja aber du müsstest die Kosten für einen Rückbau bei Auszug tragen, wenn der Vermieter es so will und du gegen seinen Willen bestellt hast und der ist sicherlich nicht kostenlos.
Das steht da auch im Artikel. Und dann ist die Frage, ob die Telekom dann noch möchte, wenn sie nur einen Mieter ausbauen und am ENde wieder alles abbauen dürfen. Denn das lohnt sich für die auch nciht.
Und du kannst sicher sein, dass dir die Telekom bei Durchsetzen deines Anspruchs nicht helfen wird, das musst du dann schon alleine ggf. mit Anwalt durchziehen. Dann muss es noch ein Auskundnungsprotokoll geben, wo genau festgelegt wird, wo die Leitungen lang laufen etc.
Das kann das alles so verzögern, das dann 2025 der Glasfaseranschluss von Vodafone im Keller liegt und der Vermieter dann argumentieren kann: Glasfaser ist schon da. Denn auf einen bestimmten Anbieter verleiht dir das Gesetz keinen Anspruch.
Zudem kann ja der Vermieter argumentieren, dass Glasfaser schon bei Vodafone bestellt ist, also es gar keine Verweigerungshaltung gibt, Glasfaser kommt nur später. Aber ich bin nur Laie
Am Ende ist es so: Wenn der Vermieter augenscheinlich nicht will (hast du mit ihm schon gesprochen?), dann hilft eh nur ein Gang zum Anwalt.