Im aktuellen WEG wird FTTH gleichbedeutend mit Barrierefreiheit und Elektromobilität priorisiert.
Jeder Eigentümer kann einen FTTH Anschluss (d.h. in der jeweiligen Wohnung) verlangen. Im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung muss der jeweilige Anschluss zwar auf einer Versammlung beschlossen werden, das interessante ist das eine Ablehnung jedoch nicht statthaft ist. Falls doch, ist der Beschluss anfechtbar und vor Gericht bekommt die Eigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter eins auf den Deckel.
Das sollte dein Verwalter eigentlich wissen. Falls ihr keinen habt, dann würde ich mir schnellstens eine aktuelle Ausgabe des WEG besorgen, das wirst Du brauchen.
Das ist schonmal sehr gut!
Man muss ja nicht an die große Glocke hängen, das die Gemeinschaft zwar nicht über das ob, jedoch über das wie entscheiden kann.
Letztlich macht es auch aus technischer Sicht viel Sinn, die konkrete Ausführung einem Fachunternehmen zu überlassen und möglichst wenig hineinzureden. Das macht es nicht nur billiger, man kommt auch schneller an sein Ziel.
Also wie konkret das in meine Wohnung kommt ist mir tatsächlich egal. Vom Treppenhaus oder einer Nachbarwohnung - das ist mir total egal.
Und dass man die Ausführung einem Fachunternehmen überlassen sollte, versteht sich ohnehin.
Du hast in deinem Stromverteiler ja auch keine öffentlich zugängliche Steckdose...
Haha guter Punkt!
Danke für die ausführliche Information!