ZitatDer würde dir auch garantiert überhaupt nicht helfen.
Wenn jemand vor Ort ist, hat diese Person m.M.n. ein ganz anderes Interesse das Problem zu lösen, als die Personen die einen per Telefon vertrösten.
Tom18 hatte ja zuletzt geschrieben, dass der Techniker vor Ort hartnäckig war und das Problem endlich gelöst hat, daher mein Hoffnungsschimmer.
ZitatZumal du die vertraglich zugesicherte Leistung an deinem Anschluss ja bekommst (eine spezifische Firmwareversion auf einem offiziell nicht unterstützten ONT ist kein Vertragsbestandteil).
Das sehe ich anders. Wir haben eine Routerfreiheit, die Fritzbox 5530 ist zudem offiziell von DG unterstützt. Ebenso ist die Firmware 7.29 und 7.30 offiziell freigegeben, das liegt mir schriftlich vor.
Spiele ich diese Firmwares auf, habe ich kein Internet mehr, welches mir per Vertrag zugesichert ist.
Die zugesicherte Dienst-Verfügbarkeit von 98,5% ist übrigens schon im ersten Quartal diesen Jahres durch einen mehrtägigen Ausfall im ganzen Ort (!) unterschritten (*verursacht durch DG i RZ, keine höhere Gewalt) . Auch zur Gutschrift dazu hat die DG sich nie wieder gemeldet.
ZitatDas sollte man immer. Alles andere macht nur unnötig Ärger und hat noch nie zum Ziel geführt. Wer das Mittel nutzen will, um den Druck zu erhöhen, hat bislang immer ins Klo gegriffen.
Ich bin sicherlich der letzte, der zu solchen Maßnahmen greift und habe das in 31 Jahren noch nie getan.
Hier ist es nun eine ganz einfache abwägung: Die DG verspricht mir seit fast 12 Monaten (!) mir Gutschriften für Ausfälle etc. zu senden. Ebenfalls verspricht man mir die Lösung eines Problems, welches bis heute nicht gelöst wurde.
Auch der Versuch der Lösung wurde nicht gestartet.
Also entweder:
1. Zahle ich weiter und hoffe darauf, dass das Unternehmen Deutsche Glasfaser eine 180° Wende im Kundensupport und Moral macht und mir plötzlich (nachdem man es 12 Monate nicht tat) die Gebühren erstattet und das Problem behebt
oder 2. ich halte wenigstens die nächsten Zahlungen ein, so dass ich mir die Beträge nicht später einklagen muss. Denn ganz ehrlich: Wer zahlt einen Anwalt (vom eigenen Aufwand mal ganz abgesehen) um so kleine Beträge wie bei der DG einzuklagen.