Getrennte Verantwortlichkeiten sind im Störungsfall immer Mist - Egal in welcher Kombination die auftauchen ...
Beiträge von gponner
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Das wurde auch mal Zeit! In der Vergangenheit war es ein großes Gewürge, die eigene Modem-ID bei denen per Hotline zu übermitteln. Hoffentlich passiert das auch bei Osnatel und SWB!
Wenn die jetzt noch einen 300/150 Tarif anbieten würden, könnte es sein, dass ich wieder von der Telekom zurückwechsle ...
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Und warum willst du GF kündigen und nicht DSL?
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Mit "Land" verstehe ich nicht das 200 Häuser umfassende, zusammenhängende Wohngebiet im ehemaligen Aussenbereich, sondern z.B. die an einer Bundes/Landstrasse verteilten Einzelhäuser. In ersterem sind die aktiv (Da kann ich die rel. niedrigen Kosten auch nachvollziehen), in letzterem nicht! Die Breko sollte evtl. mal ihren Begriff von "Ländlich" genauer erläutern.
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Ich frage mich allerdings, warum keiner der Provider auf dem Land eigenwirtschaftlich ausbaut, wenn selbst der eigene Verband sagt, dass es sich bei den Mehrkosten lediglich um Petitessen handelt!
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Willkommen im Club!
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Nur mal so als grobe Richtschnur:
Schön unteridisch verlegt, innerstädtisch oder unter Wegen /Strassen: ca. 70 kEuro je km (telekom)
Unterirdisch, aber im unbefestigten Seitenbereich mit Kabelpflug: ca. 25-35 kEuro je km (Angebot von Firma 2024 auf eigene Anfrage hin)
Freileitung: 10-15 kEuro je km (ältere Werte aus Kostenanalys
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Dann habe ich wieder was gelernt! Habe bis jetzt nicht gewusst, dass der bloße Einbau eines GPON-SFPs aus einem normalen Medienkonverter ein GPON Glasfasermodem macht!
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HubeBube Ein GPON-SFP ist vollkommen sinnbefreit in einem MC220L ...
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Für ein sfp Modul ist glaube ich kein Platz in seiner 7590 …
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Da reicht kein Medienkonverter!! Wenn du einen passiven Abschluss bestellt hast, dann benötigst du ein Glasfasermodem, z.B. das Glasfasermodem 2 von der Telekom.
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pufferueberlauf Ein sehr schöner zum Beitrag, der die oft wiedeholte Mär "woanders ist alles billiger" den Realitäten gegenüber stellt! Was du noch vergessen hast, ist die Tatsache, dass häufig in den südlichen Ländern die Leitungen einfach auf die Fassade gedengelt werden, oder als Freileitungen geführt werden
Den nach billigsten Preisen rufenden deutschen Eigenheim Michel möchte ich zu gerne sehen, nachdem ihm ein rumänischer Bautrupp eine Freileitung zum Haus gezogen oder die Leitung des Nachbarn auf seine Fassade dengelt hat!
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"... Das Spleißen als solches geht ja nur ein paar Sekunden pro Ader ..." - Hier sind ja alle Bundestrainer der Republik mal wieder versammelt!
Warum gibt es eigentlich nicht zehntausende Provider, wo das doch alles so einfach ist ...
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Ich wollte das urspruenglich anders interpretieren, aber Deine Argumente (und ein Blick in Wikipedia was ein Vorvertrag ist) haben mich ueberzeugt, dass das ein voll gangbarer Weg zu sein scheint. Ich erwarte auch dass die Rechtsabteilungen der ISPs das aehnlich sehen werden.
Ich denke auch, dass es darauf hinauslaufen wird, Digitalisierungswüste hin oder her. Wenn ich einen Glasfaseranschluss haben will, dann ist es überhaupt kein Problem, einen verbindlichen Vorvertrag, natürlich mit klar geregelten Fristen und Bedingungen, verbindlich zu unterschreiben. Wenn ich keinen will, so lasse ich das!
Und falls 80% der Bevölkerung keinen GF-Anschluß wollen, dann ist das eben so ..
"Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass" geht auf keinen Fall - Für beide Seiten!!
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Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Die klare Regelung steht im BGB! Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dein Angebot (vulgo Antrag) explizit angenommen wurde! Dabei kommt es auch nicht auf die Überschrift, sondern ausschließlich auf den Inhalt dieses "Annahmeschreibens" an. Ich habe mal meine alten "Auftragseingangsbestätigungen" von diversen Beauftragungen durchgesehen - In allen steht explizit, dass nur der Eingang des Antrags bestätigt wird!
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Warum? Wenn sich die Anbieter die Gewinne einstecken, dann müssen Sie auch das Risiko tragen! Und verdient wird da genug, sonst würden sich da keine Heuschrecken einkaufen.
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Schicke denen doch einfach einen Widerruf! Der Vertragsabschluß liegt erst bei einer Auftragsannahme durch den Provider vor.
Laut BGB ist das letztmögliche Datum für einen Widerruf, bei Dienstleistungen, 14 Tage nach Vertragsabschluß! Diese letzte Frist hast du ja noch nicht erreicht! EDIT: Sehe gerade, dass du ja eine Auftragsbestätigung bekommen hast, damit hilft dir das natürlich nicht.
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Zum Thema Beauftragung/Vertragsabschluß: Eigentlich machst du mit deinem Auftrag ein Angebot an den Provider, dass er annehmen muß. Das macht er durch die Auftragsbetätigung. Die Auftragseingangsbestätgung ist für die Annahme irrelevant.
Das neue BGH Urteil behandelt leider nur den Fall der Laufzeiten ab Vertragsabschluß.
Die Annahmefrist regelt §147 (2). Allerdings nennt der auch keine exakte Frist. Bei solchen Standardgeschäften würde ich die allerdings eher im niedrigen zweistelligen Wochenbereich sehen. Aufgrund der Formulierung des 147 wird man sich das allerdings erst einklagen müssen, falls der Provider sich quer stellt. Im Zweifel schreibst du einfach ein Datum, bis zu dem du dich an den Antrag bindest, auf den Antrag! Die Annahmefristen dürfen auch nicht durch AGB ausgedehnt werden.
EDIT: Selbst die VOB sieht nur eine max. 60 Tägige Bindefrist für Angebote vor, und da geht es in der Regel um große und komplexe Vorhaben