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Beiträge von Sowieso

  • Telekom baut nicht mehr auf Vorrat

    • Sowieso
    • 10. August 2024 um 17:52
    Zitat von Phino

    Das Problem ist aber, sie geben bei Home Passed zurzeit immer die dahinterliegenden Wohnungen an, was sie schon alles erschlossen hätten.

    Sinnvoller wäre die Bezeichnung "property passed"

    Letztlich stellt "Homes Passed" die Verfügbarkeit aus Sicht der Anbieter dar. Also wie viele Haushalte einen Glasfaseranschluss buchen könnten, sofern Interesse besteht und evtuelle Eigentümer sich dabei nicht querstellen.

    Klar könnte man sagen dass man das lieber auf die Anzahl der Adresspunkte bezogen haben möchte, also unabhängig davon ob an einer Adresse ein Einfamilienhaus steht oder ein Wohnblock. Daraus lässt sich aber schwerer erkennen welcher Anteil der Bevölkerung abgedeckt ist. Insofern sehe ich da keinen wirklichen Mehrwert.

    Ist vielleicht auch Geschmackssache, aber letztlich ist "Homes Passed" auch die international übliche Größe für die Verfügbarkeit von FTTB/H.

  • Telekom baut nicht mehr auf Vorrat

    • Sowieso
    • 10. August 2024 um 12:48
    Zitat von HubeBube

    Ich habe das nicht verifiziert, jedoch soll einer Telekommitteilung nach von den 8,8 Mio Homes Passed lediglich 1,2 Mio Homes Connected sein: https://stadt-bremerhaven.de/telekom-mehr-a…faseranschluss/

    1,2 Mio Haushalte nutzen einen aktiven Glasfaseranschluss. Das sind also "Homes Activated".

    Zu "Homes Connected" gibt es keine offiziellen Zahlen der Telekom, außer eben in Einzelfällen für Einzelprojekte wie hier in Langenbach. Dort sind eben 80% "Homes Connected" und 30% auch "Homes Activated".

  • Telekom baut nicht mehr auf Vorrat

    • Sowieso
    • 10. August 2024 um 12:08
    Zitat von sunday380

    Wird dann interessant, wenn z.b. ungenutzte VDSL Karten im DSLAM abgebaut werden, was vermutlich irgendwann kommen wird.

    Das passiert anscheinend schon. Laut diesem Artikel von Juli 2023 sollten letztes Jahr 20.000 der bundesweit 750.000 Linecards stillgelegt werden.

  • Telekom baut nicht mehr auf Vorrat

    • Sowieso
    • 10. August 2024 um 12:06
    Zitat von Phino

    ABER dann sollen auch die Statistik für Gf-Anschlüsse gefälligst nur noch 2 Kategorien haben Homes Passed =Anzahl Grundstücke und tatsächlich Anzahl von aktive Anschlüsse.

    "Homes Passed" und "Homes Activated" sind ja auch die üblichen Statistiken. Zahlen zu "Homes Connected" liest man selten.

    Der VATM gibt da Abschätzungen in seiner Marktstudie, die zumindest im Falle der Telekom nur eine grobe Schätzung sein dürfte weil es keine offiziellen Zahlen dazu gibt. Selten gibt es mal von der Telekom Angaben bei konkreten Ausbaugebieten, wie hier im Falle von Langenbach (80%).

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • Sowieso
    • 24. Juli 2024 um 20:21
    Zitat von DLMttH

    Hat doch nichts mit Mitleid zu tun. In der Regel sind die Betreiber/Provider Monopole. Führen die jetzt erstmals den Prozess zum Onboarding von Kunden-ONTs ein, zahlt der Kunde den Mehraufwand.

    Die Frage ist aber: wenn die Anbieter meinen es sich leisten zu können die Preise um ein paar Euro anzuheben, warum haben sie es bisher nicht gemacht? Oder braucht es die moralische Legimitation eines Mehraufwandes, um Preise anzuheben?

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • Sowieso
    • 24. Juli 2024 um 19:40
    Zitat von Elemir

    Wo die Telekom ohne Zwangs-ONT gerade günstiger geworden ist - gute Ausrede für eine Preiserhöhung.

    Gerade die Telekom hat durch die Entscheidung ja keinen Mehraufwand, da sie das sowieso schon länger so macht wie vorgeschrieben.

  • Regulierung/Öffnung Glasfaser Plus und Glasfaser NordWest

    • Sowieso
    • 18. Juli 2024 um 22:20
    Zitat von belegdol

    Betrifft es nur geförderte Ausbau? Oder auch die eigenwirtschaftliche?

    Es geht um eigenwirtschaftlichen Ausbau. Bei gefördertem Ausbau gibt es generell Regeln für den Zugang für andere Anbieter, unabhängig davon wer das Netz gebaut hat.

    Und Glasfaser Nordwest darf überhaupt keinen geförderten Ausbau machen. Das war Teil der Vorgaben für die Genehmigung des Joint Ventures.

  • 1&1 / Telekom Peering vergleich

    • Sowieso
    • 12. Juli 2024 um 13:55
    Zitat von GroBaer

    Wenn ich mir PeeringDB ansehe, dann scheint mir in DE o2 das beste Peering von den großen Anbietern derzeit zu haben. Interessanterweise haben sie kein öffentlichen im Ausland, wie beispielsweise in Amsterdam. Weiß jemand wie das o2 da macht?

    Telefonica Deutschland könnte unter anderem auf das Netz von Telxius zurückgreifen, einer 60%-Tochter das spanischen Mutterkonzerns. Oder eben allgemein privates Peering oder Transit verwenden.

    Gerade bei größeren Anbietern läuft ja nur ein Teil des Datenverkehrs über öffentliches Peering. Ich kenne für Deutschland keine Statistiken, aber der französische Regulierer hat das hier auf Seite 12 für die vier größten französischen Provider für das Jahr 2021 aufgeschlüsselt. Über Public Peering wie DE-CIX bzw. entsprechende Pendants in Frankreich lief damals nur 2% des Datenverkehrs.

    P.S.: 2023 waren es 1,2% (Seite 14). Auf der Seite davor gibt es auch eine Grafik wie sich das Datenvolumen nach Peering über die letzten 12 Jahre entwickelt hat. "Public Peering" ist der helle Fleck oben auf den Säulen.

  • Bürger haben bald ein Recht auf 15 MBit/s

    • Sowieso
    • 1. Juli 2024 um 23:25
    Zitat von Schnurz

    Wenn die Telekom konsequent, ab dem Zeitpunkt der Ankündigung bis 2018 alles auf VoIP umzurüsten, das notwendige IP-Netz als GF errichtet hätte, wäre es machbar gewesen.

    Das hat wenig mit VOIP zu tun. Notwendig für die 50 Mbit/s war in den meisten Fällen - zumindest - ein FTTC-Ausbau. Wobei in einigen ländlichen Gebieten FTTC auch nicht geeignet war. Für längere Leitungswege über Kupfer, z.B. bei verstreut liegende Gebäuden, ist das eben keine praktikable Lösung. Zumal ohne Vectoring, was zum Zeitpunkt der Zielankündigung 2014 von der EU für Fördergebiete noch nicht zugelassen war.

    Möglich dass es eine Chance gegeben hätte wenn man in den freien Markt eingegriffen hätte und die Baukapazitäten ausschliesslich für die 2014 noch unterversorgten Haushalte eingesetzt hätte. Da wäre ich allerdings nicht sicher. Aber das wäre rechtlich vermutlich auch kaum machbar gewesen die Anbieter bei ihren Ausbauentscheidungen einzuschränken. Aber unter den vorhandenen Umständen war es aber eigentlich absehbar dass es unrealistisch war. Selbst die EU-Pläne von 30 Mbit/s bis 2020 wurden ja auch in 25 von 27 Ländern verfehlt (und bei den anderen beiden Ländern bin ich mir nicht 100% sicher ob sie erreicht wurden).

    Da die Telekom in den 2010er aber tatsächlich auf Masse (FTTC-Abdeckung) statt Klasse (FTTH) gesetzt hat stand und steht Deutschland bei Versorgung mit mindestens 30 bzw. 50 Mbit/s im EU-Vergleich überdurchschnittlich gut da (anders als bei FTTH).

  • Bürger haben bald ein Recht auf 15 MBit/s

    • Sowieso
    • 1. Juli 2024 um 22:11
    Zitat von millen

    War das mit den 50 Mbit/s nicht die Förderungsgrenze? Sowas wie "Alle unter 50 Mbit/s dürfen von Fördergeldern ausgebaut werden"? So war das zumindest bei uns im Kreis.

    Fördergrenze lag früher (bis 2021) bei <= 30 Mbit/s, also dem was die EU als "weiße Flecken" definierte. Ab 2021 waren es 100 Mbit/s, und seit 2022 sind es praktisch alles mit weniger als 1 Gbit/s.

    Was die Ziele für die Breitbandverfügbarkeit anbelangt gab es da verschiedene in Deutschland un EU: in Deutschland gab es mal das Ziel "mindestens 50 Mbit/s für alle" (Verfügbarkeit) bis Ende 2028. Die EU hatte das "mindestens 30 Mbit/s für alle" (ebenfalls Verfügbarkeit) bis Ende 2020.

    Beides war ziemlich unrealistisch. Auch die mindestens 30 Mbit/s für alle in der EU bis 2020 wurden maximal von zwei Ländern geschafft (Zypern und Malta), alle anderen sind daran gescheitert.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Sowieso
    • 1. Juli 2024 um 17:49

    Elemir : Nun, da haben wir unterschiedliche Ansichten.

    Aber ein Punkt wollte ich noch klären, da es (hoffentlich) einfach auszuräumen ist:

    Zitat von Elemir

    Erstens sind der Immobilienbesitzer und der Kunde oft nicht identisch, denn Du willst, dass der Kunde das bezahlt. Der könnte aber nur Mieter sein.

    Nein, ich "will" nicht dass der Kunde (=Mieter) das zahlt. Ich schrieb "Immobilienbesitzer", und meinte damit den Eigentümer der Immobilie. Egal ob eine Immobilie an ein Glasfasernetz angeschlossen wird, oder ans Gasnetz, oder der Anschluss ans Gasnetz wieder aufgehoben wird und z.B. auf Wärmepumpe umgestellt wird: all das sind Investitionen in die Immobilie, die meiner Meinung nach zunächst mal der Eigentümer finanziert.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Sowieso
    • 1. Juli 2024 um 10:46
    Zitat von Elemir

    Zur Versorgungsverpflichtung gehört auch der Weiterbetrieb der vorhandenen Infrastruktur.

    Woraus schließt du das?

    Noch nicht mal bei geförderter Infrastruktur gibt es eine Pflicht zum dauerhaften Betrieb. Siehe z.B. die aktuelle Förderrichtlinie zum Förderprogramm des Bundes:

    "7.4 Die nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 dieser Richtlinie geförderte Breitbandinfrastruktur ist für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachweises entsprechend der im jeweiligen Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu betreiben."

    Diese Sieben-Jahres-Fristen standen so auch schon vor 10 Jahren in den Förderrichtlinien des damaligen bayerischen Förderprogramms.

    Ansonsten sehe ich eine Versorgungspflicht eben dann wenn die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Mindestversorgung verpflichtet hat. Was bedingt dass es vorher zu einem Zeitpunkt keinen Anbieter gab der an der Adresse ein Netz anbot dass die Mindestansprüche erfüllte. Sonst stellt sich die Frage garnicht erst.

    Beim klassischen Telefonnetz kommt speziell noch dazu dass es sich um ein reguliertes Netz handelt, bei dem die Telekom schon bisher nicht frei war in ihren Entscheidungen. Da ist sie vermutlich auch nicht frei zu entscheiden wann sie es abschaltet. Das geht sicher nur in Kooperation mit der BNetzA.

    Zitat von Elemir

    Da das schon erfüllt ist, kann sie nicht auch noch Baukosten einfordern, sondern es lohnt sich ja so schon für sie. Sie hat es ja bei anderen Anschlüssen schon gezeigt, dass sie bereit ist, da kann sie bei Zwangsanschlüssen nicht Kosten fordern. Da würde jeder Richter sagen, dass das Ausnutzung einer selbsterzeugten Zwangslage ist.

    Grundsätzlich ist es der Normalfall dass man als Immobilienbesitzer für den Anschluss seiner Immobilie an Versorgungsnetze zahlt. Das ist nicht nur bei Telekommunikation und Kabel-TV so, sondern auch bei Wasser, Abwasser, Strom, Gas... Die Frage ob es sich für die Anbieter langfristig auch lohnen würde wenn sie die initialen Anschlusskosten selbst übernehmen würden ist da nicht relevant.

    Beim FTTH-Ausbau in Bestandswohngebieten verzichten die meisten Anbieter zumindest temporär auf diese Anschlussgebühr. Grund ist natürlich dass diese bestehenden Immobilen in der Regel schon an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen sind, und sich somit nicht in einer "Zwangslage" befinden, sich an die neue Infrastruktur anzuschließen. Da versucht man mit Sonderkonditionen zu locken. Bei Neubaugebieten und Neubauprojekten wird die Anschlussgebühr in der Regel fällig. Die wollen/brauchen ja in der Regel noch einen Anschluss ans Telekommunikationsnetz und sind dann auch zwangsläufig bereit zu zahlen.

    Aus der Tatsache dass die Anbieter aus Wettbewerbsgründen teilweise auf die Anschlusskosten verzichten kann man meiner Meinung nach nicht ableiten dass man generell einen Anspruch hat seine Immobile an ein anderes Netz kostenlos anschließen zu lassen "weil man ja sieht dass es auch ohne Anschlussgebühr geht".

    Als Immobilienbesitzer muss man damit leben dass immer wieder Investitionen in die Immobile erforderlich werden. Teils auch von außen erzwungen, wie gesetzliche Vorgaben bzgl. Wärmedämmung, oder der Gasanbieter stellt dann irgendwann doch die Gasversorgung ein. Je nach Region kann es einem auch passieren dass man plötzlich und unverhofft tausende oder gar zehntausende Euro zahlen soll, weil die Gemeinde entschieden hat die Strasse zu sanieren, Stichwort Strassenbaubeiträge.

    Da halte ich es für durchaus wahrscheinlich dass es der Gesetzgeber als allgemeines Risiko eines Immobilenbesitzers sieht, dass man auch mal einen höheren dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag berappen muss um sich an ein neues und moderneres Telekommunikationsnetz anzuschließen. Auch wenn man vor Jahren oder Jahrzehnten schon mal für einen Anschluss an ein altes Netz bezahlt hat, dass jetzt abgeschaltet wird.

    Am Ende sind wir da beide juristische Laien. Wie es läuft wird man in den nächsten Jahren sehen. Ich denke da wird es schon Präzedenzfälle geben.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Sowieso
    • 30. Juni 2024 um 23:33
    Zitat von Elemir

    Ist aber ein anderer Fall als "es gibt einen Anschluss und der bisherige Anbieter will nur gegen zusätzliche Baukosten weiterversorgen."

    Richtig, es ist ein anderer Fall. Es geht eben nicht um die Feststellung einer Versorgungsverpflichtung, und deswegen stellt sich auch nicht die Frage ob die Telekom zum Weiterbetrieb des Cu-Netzes betrieben werden könnte, darauf wollte ich ja raus.

    Ob bei einer Abschaltung des Kupfernetzes der örtliche FTTH-Netzbetreiber - ob speziell im Fall der Telekom oder sogar allgemein bei anderen Anbietern - zu einem kostenlosen Ersatz in Form eines Glasfaseranschlusses verdonnert werden kann halte ich nicht für selbstverständlich. Aber das wird sich im Laufe der nächsten Jahre sicher noch zeigen.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Sowieso
    • 30. Juni 2024 um 22:23
    Zitat von Elemir

    Die Telekom wird vermeiden wollen, aufgrund der Versorgungsverpflichtung dazu verdonnert zu werden, das Cu-Netz für diese wenigen Anschlüsse weiterbetreiben zu müssen.

    Wenn ein Glasfaseranschluss an der Adresse angeboten wird hat die BNetzA ja keinen Anlass aktiv zu werden. Man kann sich an die BNetA wenden "[...]wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt[...]". Wenn es zumindest einen Anbieter gibt der zu üblichen Konditionen einen FTTH-Anschluss anbietet dann ist die zweite Bedingung nicht erfüllt. Dass der Anschluss aufgrund der Mindestversorgung kostenlos sein muss glaube ich eher nicht.

    Allerdings ist die Frage nach den Kosten auch aus einem anderen Grund im aktuellen Fall hinfällig: die Telekom bietet seit einigen Monaten FTTH-Anschlüsse bei Buchung eines Tarifs sowieso kostenlos an, die 800 Euro werden also erlassen. Das gilt für alle "Homes Passed"-Adrssen, unabhängig davon wann das Gebiete ausgebaut wurde. Ausgenommen ist nur die Ersterschließung von Neubauten und Neubaugebieten.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Sowieso
    • 30. Juni 2024 um 22:00
    Zitat von Erzknolle

    Weil irgendwie nicht jeder (ohne bezahlen) an den Artikel kommt:
    es wird eine konkrete Zahl (mehrere Hundert) an betroffenen Haushalten genannt, welche ca. 20% der für die Gemeinde Gemünd gemeldeten Haushalten entspricht. Sind doch mehr die es bisher nicht haben ausbauen lassen..

    Andererseits heißt es im Artikel, dass "in drei handvoll Gebäuden" die Glasfaser noch nicht von der Straße ins Gebäude gelegt wurde (von über Tausend). Bei den 300 Anschlüssen bei denen es noch keinen Glasfaservertrag gibt könnte es sich teilweise also auch um Anschlüsse handeln, die zwar gebaut sind aber noch nicht aktiv, mangels Vertragsbuchung. Die Anschlüsse gab es ja soweit ich weiß lange Zeit auch ohne Vertragsbuchung kostenlos.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Sowieso
    • 5. Juni 2024 um 11:03
    Zitat von Elemir

    Hier könnte man angeblich Glasfaser für Adressen bestellen, bei denen vor dem Haus definitiv keine Glasfaser liegt. Sind somit Homes passed, werden aber mit Sicherheit in nächster Zeit keinen Anschluss bekommen. Dort wollten in der Nachfragebündelung Leute bestellen, die wurden dann aber abgelehnt. Trotzdem sagt die Adressprüfung weiterhin "Glasfaser verfügbar"

    Wobei die Gründe für die Ablehnung eher im Wort Vonovia liegen dürften,

    Klar, bei "Homes Passed" geht es um die Verfügbarkeit aus Providersicht. Das Geflecht aus Eigentümer(-gemeinschaft)/Wohnungsgesellschaft/Mieter ist nochmal ein anderes Problem.

    Es ging eingangs um die Frage ob eine Kupferabschaltung rechtens ist wenn FTTH nur "Homes Passed" angeboten wird, also noch gar kein Anschluss verbaut ist. Und das ist es, weil eben ein Anschluss von einem Netzanbieter angeboten wird.

    Und sicher wird man da einen geordneten Übergang machen. Das geht ja schon alleine deswegen nicht von heute auf morgen, weil Vertragslaufzeiten zu berücksichtigen sind. Aber wenn Eigentümer keinen Glasfaseranschluss erlauben wollen, obwohl z.B. das Kupfernetz abgeschaltet wird und dann keine ausreichende Versorgung möglich ist, dann wäre das eine (im Zweifelsfall juristische) Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter. Aber sicher kein Fall wo die Netzanbieter ihrer Pflicht zur Mindestversorgung nicht nachkommen oder das Kupfernetz deswegen nicht abgestellt werden kann.

    Stell Dir vor für die Adresse bei der jetzt Starlink als Mindestversorger festgelegt wurde würde vermietet, und der Eigentümer würde jetzt festlegen dass Satelliten- und Starlinkantennen nicht erlaubt sind... Das wäre dann auch die Situation dass der Eigentümer die Versorgung verhindert.

    Zitat von Elemir

    Aber Dir entgeht, dass bei der Verpflichtung zur Mindestversorgung auch ein Termin festgelegt wird, bis wann die Versorgung zu erfolgen hat. Also sich auf Homes passed zu berufen und es kommt halt kein Bautrupp geht da nicht.

    Ja, wenn eine Pflicht zur Mindestversorgung festgelegt wird, dann gibt es nach der Entscheidung Fristen. Wobei der ganze Prozess eben nur gestartet wird wenn kein Anbieter keinen Anschluss "in Aussicht" stellt. Ich weiß jetzt nicht wie lange Anschlüsse "in Aussicht" gestellt werden dürfen bis die BNetzA dem Anbieter auf die Finger klopft.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Sowieso
    • 5. Juni 2024 um 00:40
    Zitat von Elemir

    "Homes passed" ist kein angebotener Anschluss. Beim Breitbandkabel war ich 20 Jahre lang "Homes passed" und habe klar gesagt bekommen, dass es keinen Anschluss gibt, obwohl der Anbieter nur hätte eine neue Muffe setzen müssen.

    Dann warst Du "Homes Passed" im Sinne von "es führt ein Kabel am Haus vorbei". Das ist aber nicht das was hier mit "Homes Passed" bei Glasfaser gemeint ist. Sonst gäbe es viel mehr "Homes Passed".

    Die Telekom z.B. hat für ihren FTTC-Ausbau 180.000 MFG im Land verteilt, die per Glasfaser angebunden sind. Praktisch jede Stadt wäre durchzogen von einem Netzwerk an "Homes Passed" Haushalten, weil unter diversen Gehsteigen Glasfaserleitungen liegen. Über die wird man aber keinen FTTH-Anschluss buchen können, deswegen werden diese Strassenzüge nicht als "Homes Passed" gezählt und auch nicht auf der Telekom-Karte als solches angezeigt.

    Hier geht es bei "Homes Passed" um Adressen im Ausbaugebiet die auch wirklich einen Glasfaseranschluss buchen können.

    Zitat von Elemir

    Und in den Pilotprojekten zur Abschaltung ist ja ganz klar zu sehen, dass die Bundesnetzagentur das auch so sieht, und die Abschaltung erst nach einer neuen Anschlussphase stattfinden wird. Alles andere würde zu Klagewellen führen.

    Die Möglichkeit einen Anschluss zu buchen hat für diese Haushalte seit Beginn der Vorvermarktung ja nie geendet. Aber ja, man will die Kupferabschaltung so gestalten dass man noch eine Chance hat zu wechseln bevor das Netz abgeschaltet wird. Aber auch für Haushalte die von der Möglichkeit nicht gebrauch machen und nach Abschaltung ohne Festnetzanschluss dastehen ist die Mindestversorgung erfüllt: sie können ja auch in Zukunft noch einen Anschluss bestellen. Die Mindestversorgung ist hier also nicht der entscheidende Faktor, sondern die "geordnete" Abschaltung eines regulierten Netzes.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Sowieso
    • 4. Juni 2024 um 23:58
    Zitat von Elemir

    Ein Homes passes lässt die Netzagentur da sicher nicht gelten, denn das ist kein vorhandener Anschluss.

    Homes Passed ist kein vorhandener Anschluss, aber es bedeutet dass ein Anschluss angeboten wird. Und das ist ausreichend zur Erfüllung der Mindestversorgung:

    "Wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden."

    Für die Kupferabschaltung ist die Mindestversorgung alleine meiner Meinung nach nicht das entscheidende Kriterium. Verfügbarkeit von Glasfaser (zumindest "Homes Passed") wird natürlich Mindestvoraussetzung sein, aber der gesamte Prozess mit dem die Netze abgeschaltet werden können wird von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden. Da laufen ja die bereits erwähnten Pilotprojekte.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Sowieso
    • 4. Juni 2024 um 23:53
    Zitat von Tabaluga

    Also wenn die Telekom jetzt die Leitungen in das Haus und die Wohnungen legt, dass ist man sicher erst mal die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit an den Provider + Tarif gebunden, oder nicht? Danach könnte ich dann aber ggf. zu 1&1 wechseln, da 1&1 und Telekom ja miteinander koopieren in Sachen Nutzung des Glasfasernetzes.

    Die anderen Anbieter können von Anfang an eigene Tarife anbieten. Du kannst also auch direkt bei 1&1 abschließen.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Sowieso
    • 4. Juni 2024 um 23:43
    Zitat von frank_m

    Wenn Glasfaser an einem Haus vorbeiführt, gilt es als erschlossen, und die Statistik ist maßgebend für Abschaltung von Kupfernetzen etc.

    Es ist maßgeblich dafür, dass ein Gebiet für die Kupferabschaltung überhaupt in Frage kommt. Das bedeutet aber nicht dass in diesen Gebieten spontan die Kupfernetze abgeschaltet werden, weil die Adressen mit "Homes Passed" als erschlossen gelten.

    Die Kupferabschaltung wird nach einem Prozess laufen, der von der Bundenetzagentur vorgegeben wird, möglicherweise in verschiedenen Varianten. Und da ja bereits die ersten beiden Pilotprojekte laufen kann man bereits sehen welche Varianten der BNetzA da so vorschweben.

    Im Pilotgebiet in Wiesbaden-Biebrich wird der "sanfte Übergang" ausprobiert. Da gibt es noch überhaupt kein konkretes Abschaltdatum für das Kupfernetz (also speziell das Telefonnetz). Aber das (V)DSL-Netz wird "eingefroren", d.h. außer Kündigen sind keine Änderungen mehr möglich. Wer seinen Tarif wechseln will (oder z.B. den Anbieter), oder als Zugezogener einen Neuvertrag braucht kann nur noch Glasfasertarife buchen (oder eventuell alternativ Kabel, falls vorhanden). Übergangsweise können Neutarife über VDSL geschaltet werden, wenn für die Errichtung eines Glasfaseranschlusses noch Zeit benötigt wird.

    In Bad Salzungen soll der Umstieg etwas härter erfolgen. Hier soll das Kupfernetz zeitnah abgeschalten werden. Aber auch hier gilt:

    "Für die Haushalte im Testgebiet bedeutet das: Sie werden ab sofort über die Post und durch persönliche Ansprache der Projektbeteiligten über das Vorgehen informiert und zu den alternativen Angeboten beraten, da bestehende Verträge über Kupferanschlüsse ge- kündigt werden. Gleichzeitig werden ab Februar neue Tarif-Buchungen oder -Änderungen auf kupferbasierten Anschlüssen im Pilotgebiet in Bad Salzungen nicht mehr möglich sein. Parallel werden Gebäudeeigentümer in den betroffenen Gebieten gezielt angesprochen, um den Anschluss an das Glasfasernetz dort zu ermöglichen, wo noch kein Anschluss vorliegt. Für Haushalte, die bereits über einen Glasfaser- oder Kabelanschluss verfügen, ändert sich nichts bei den bestehenden Verträgen. Wichtig: Alle Bürgerinnen und Bürger behalten zu jedem Zeitpunkt des Pilotprozesses einen leistungsfähigen Telekommunikationsdienst."

    Es gibt also in der Tat nochmal eine neue Vermarktungskampagne. Und der letzte Satz zeigt dass das Kupfernetz erst abgeschaltet werden soll wenn die dann nachbestellten Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen. Klar, wer auch diese Nachvermarktung unter Androhung der Kupfernetzabschaltung ignoriert wird dann irgendwann ohne Anschluss dastehen.

    Letztlich hat keine der Beteilgten (BNetzA, Telekom, Wettbewerber) ein Interesse daran dass Kunden im Rahmen der Kupferabschaltung plötzlich ohne Anschluss dastehen.

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