Ich kenne die Bauweise bei der DG genau anders herum. Verteiler-Speedpipe auf öffentlichem Grund an den Gebäuden vorbei zuerst und später dann die Abzweige in bzw. an die Gebäude mit dem orangenen 7 x 1,5 gelegt.
Es könnte sein das die "geänderte" Reihenfolge einer Auflage der Kommune geschuldet ist.
Wenn zuerst die Hauseinführung und die Verlegung auf privatem Grund erfolgt und danach die Hautptrasse verlegt wird, kann das Anbinden der Hauszuführung in einem Rutsch gemacht werden. So muss der Bürgersteig oder die Strasse nur einmal geöffnet werden und die Wahrscheinlichkeit von Baumängeln ist geringer.
Ich habe aus mehreren Umliegenden Kommunen gehört, das die Verwaltung da mittlerweile entsprechende Vorgaben macht.