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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Phino

  • Switch statt ONT nutzen.

    • Phino
    • 27. Januar 2025 um 13:59
    Zitat von jokergermany

    Ja es ist zugänglich, aber darf wenn ich die Hotline richtig verstanden habe aus versicherungstechnischen Gründen nicht angefasst werden.

    Bestimmt, weil du sonst einen Schlag bekommst und tot umfällst. :D:D:D

  • Telekom liefert 2 GB/s in Pilotstädten Berlin und Gunzenhausen

    • Phino
    • 27. Januar 2025 um 13:56

    Telekom hat IP-over-DWDM

    Durch die Zusammenschaltung von Optik und IP ließen sich rund 60 Prozent Energie sparen, sagte Mudesir. IP-over-DWDM (Dense Wavelength Division Multiplexing) ist eine Netzarchitektur, die IP-Routing-Funktionen direkt in die optische DWDM-Transportschicht integriert. Die Signalumwandlung über Transponder oder Muxponder entfällt. Durch die Integration von IP-Routern und Netzwerk-Switchen in das OTN (Optical Transport Network) entfällt auch die SDH/SONET-Zwischenschicht.

    Glasfaser: Für 2 GBit/s muss die Telekom nur den Stecker wechseln - Golem.de
    2 GBit/s bietet die Telekom bereits in allen geförderten Ausbaugebieten an. Dafür genügt der Austausch des SFP-Moduls, eines Steckers.
    www.golem.de
  • Switch statt ONT nutzen.

    • Phino
    • 27. Januar 2025 um 01:21
    Zitat von HubeBube

    Ohne Provisionierung läuft im GPON nichts, da kannst Du hacken was Du möchtest. Es wird keinen Erfolg haben.

    jokergermany hatte das schon richtig verstanden. Nicht das Modul ins Netz hacken, sondern ins Modul die alte Modem-ID hacken, damit er schnell wechseln kann. ;)

    Zyxel PMG3000-D20B
    Hardware Specifications
    hack-gpon.org
  • Switch statt ONT nutzen.

    • Phino
    • 27. Januar 2025 um 01:15

    pufferueberlauf und HubeBube

    Ihr seid da sehr negativ eingestellt. Wenn ich mich da im Ubiquiti-Forum umschaue und die eigene Erfahrung mit verschiedenen Provider kenne, hat da noch keine ein Problem gehabt, nachdem er die Modem-ID in eine LuLeeys oder ähnliches aus dem ISP-ONT übernommen hat.

    Ja, es gibt viele Faktoren, die vom ISP abgefragt werden könnten, aber machen sie scheinbar nicht, sind froh, wenn kein Kunde anruft. ;)

  • Switch statt ONT nutzen.

    • Phino
    • 26. Januar 2025 um 00:36
    Zitat von jokergermany

    Nein habe ich bisher noch nicht, wollte es erst mal so testen und checken ob sie vielleicht nur mit Anmeldedaten arbeiten.

    Also, da es GPON ist, muss der neue ONT (Digitalisierungsbox Glasfasermodem) erst priorisiert werden oder die Modem-ID des Alten reingehackt werden.
    Ansonsten wird dein SFP-ONT gar nicht ins Netz gelassen. Es kommt gar nicht zur Authentifizierung und IP-Adresszuteilung.

  • Switch statt ONT nutzen.

    • Phino
    • 25. Januar 2025 um 22:20
    Zitat von jokergermany

    So, SFP Modul ist heute angekommen:
    Digitalisierungsbox Glasfasermodem | Telekom Geschäftskunden
    Dass habe ich jetzt eingestellt und im Router die Vlan ID 200 raus genommen, aber es funktioniert noch nicht.

    Habe ich was falsch eingestellt oder muss ich Montag mal meinen Internet Provider kontaktieren um zu schauen ob er noch nach anderen Daten checkt als nur den PPoE Zugangsdaten.

    Das Teil ist doch NEU? Was hast du mit dem alten ONT gemacht? Hast du seine Modem-ID übernommen?
    Ansonsten müsste man doch die neue Modem-ID bei ISP priorisieren.

  • FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

    • Phino
    • 24. Januar 2025 um 20:49
    Zitat von delvos

    Womit "messt" ihr?

    Laut Anzeige im Router oder mit z. B. speedtest.net?

    Da stellt sich die Frage, was testet dein Router. Die Fritz!Box teste ja nur die physikalische Verbindung und zeigt die dir zugewiesene Bandbreite.
    Manche Router (Unifi UDM) testen tatsächlich gegen externe Server ausserhalb des Provider Netzes.
    Aber wenn, dann immer per LAN vom PC aus. Speedtest.net und Breitbandmessung

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 24. Januar 2025 um 12:58
    Zitat von belegdol

    MVLZ hin oder her, in 24 Monaten sind die Infrastrukturkosten sowieso nicht drin. DGN selbst hat was von 7 Jahren geschrieben, ich finde die Referenz leider nicht mehr. Wie pufferueberlauf schreibt, wenn die Preis/Leistung stimmt, werden die Kunden bleiben. Wenn nicht, kehren alle zu preiswerteren DSL oder HFC zurück.

    Ja aber machen wir uns doch nichts vor, wie viel wechseln denn, wenn der Anschluss funktioniert, vielleicht 2-3 %, das sind die Leute, die auch hier unterwegs sind. Und die Frage ist, gibt es in 24 Monaten überhaupt bessere Angebote. Und darauf bauen die Ersteller.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 24. Januar 2025 um 12:17
    Zitat von belegdol

    Also Glasfaser um jeden Preis, egal wie 😉

    Ich sehe es so: sehr lange haben sich die Provider zu viel erlaubt. Jetzt hat das Gericht es in die Andere Richtung überkompensiert. Hoffentlich pendelt sich am Ende eine Rechtslage ein, die Interessen beiden Seiten berücksichtigt. Mit Abnahmepflicht für Kunden, aber auch mit Zeitdefinierten Bringpflicht für Anbieter.

    Edit: das dümmste an dem ganzen: die AGBs aus 2021 waren im Blick auf Termine viel klarer: bis 24 Monate für Ausbau und dann 24 Monate normales Internetvertrag. Diese AGBs wurden Mitte 2023 ersetzt, Frist für Ausbau gab es in den neuen AGBs nicht mehr. Sieht aus, als ob DGN sich selbst und anderen Providern ein Eigentor geschossen hat.

    Warum wohl wurde es herausgenommen?
    Weil diese Zeiten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (Verwaltung/Arbeitskräftemangel) gar nicht mehr machbar sind.
    Ich sehe es aktuell bei der Straßenbeleuchtung unserer Privatstraße (400 m 7 Laternen).
    Die Masten und Leitungen waren schnell gelegt von einer Elektrofirma (3 Mon. Nach Auftrag),

    Der Elektroanschluss durch den Netzbetreiber e.dis war nach 6 Monaten noch in der Warteschleife bis dann unser Ordnungsamt (Verkehrssicherungspflicht einer teilöffentliche Straße) da mal Druck gemacht hat, nochmals 4 Monate bis der Tiefbau von e.dis kam

  • UDM SE + Deutsche Glasfaser Einstellhilfe

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 20:59
    Zitat von Deutsch86

    Hallo zusammen,


    bei mir fand vor 2 Tagen die Schaltung auf Glasfaser statt. Seit dem hab ich probleme mit dem Seitenaufruf.


    Momenten gehts vom Nokia Umsetzer direkt auf den Port 9 der UDM SE

    Nur wie stell ich DNS... richtig ein damit es ohne Probleme funktioniert ?


    Könnt ihr mir weiter helfen ?


    Gruß Chris

    Alles anzeigen

    Wie ist denn das Verhalten der Clients beim Verbindungsaufbau, wenn du nur IPv4 verwendest?

    Außerdem vielleicht mal den IPv6 DNS auf automatisch stellen.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 19:15
    Zitat von bus

    Das "Problem" ist, dass die zwischen der GigaNetz und mir getroffene vertragliche Vereinbarung durch das Urteil nun "uneindeutig" ist.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es hätte Ausstrahlung auf alle Gf-Ersteller.
    Ich glaube, da wird sich wohl der ganze Verband dahinter klemmen, dass dies so nicht Bestand hat. Und ausnahmsweise wäre ich da auf der Seite der bösen Internetprovider. ;)

  • Switch statt ONT nutzen.

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 14:28
    Zitat von jokergermany

    Das Teil habe ich nicht exklusiv für den Glasfaseranschluss gekauft.
    Ich würde schon gerne mal damit "rum spielen", aber primär war er gestern eben sehr günstig und soll den alten Switch ersetzen.
    Also eher kein Router Ersatz, sondern nur als Ersatz für den PROCURVE J9450A gedacht, alles andere wäre Bonus.
    (Also Idee wäre weiterhin, vom Switch(SFP -> RJ45) -> Router)

    Hat bloß gerade den Vorteil, dass ich den Switch testweise am Glasfaseranschluss aufbauen und testn kann, weil bisher ja noch der Alte das Switching übernimmt...

    Wir sind gespannt, ob deinen Erfahrungen.
    Ja, so eine Testumgebung hat was, insbesondere weil einen nicht die andere Haushaltsmitglieder stressen. 8o

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 13:47
    Zitat von belegdol

    Teilweise gebe ich dir Recht Phino. Es kann aber auch nicht sein, dass man auf unbestimmte Zeit in einem Vertrag hängt, kriegt keine Info wann es fertig wird sodass man bestehende Verträge verwalten kann, und am Ende zieht der Anbieter die Faser aus dem Leerrohr wieder raus weil es die Hausnummer nicht gibt.

    Das sind aber zwei sehr unterschiedliche Szenarien. Das 2 extrem selten (aber in der Nachbarschaft passiert) und beim ersten Fall liegt es doch an sehr vielen externen Faktoren, es fängt doch schon damit an, wie viele in der Nachbarschaft auch eine Vertrag abgeschlossen haben und wie viele in der Nachbargemeinde.
    Die Firmen haben für Tiefbau nur begrenzte Ressourcen. Wo würdest du zuerst bauen lassen, doch dort, wo du mehr Teilnehmer hast?
    Und wenn jetzt die anderen Verträge dadurch nur kurze bezahlte Laufzeiten haben, baut man am besten gar nicht und lässt die Verträge auslaufen.
    Nachteile nur für den Endkunden.

  • Switch statt ONT nutzen.

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 13:40

    Ich glaube, mit dem Teil hast du dir keinen Gefallen getan. Softwaretechnisch ist er sehr "einfach" aufgestellt. Hast du für dieses Gerät belastbare Informationen, dass es mit GPON-SFP-Module umgehen kann?

    Ich würde eher zu diesen Geräten von Mikrotek tendieren. Die könne es auf jeden Fall, da sind alle Routingfunktionen enthalten.

    Es startet mit ca. 90 € plus SFP-Modul

    hEX S | MikroTik
    5x Gigabit Ethernet, SFP, Dual Core 880MHz CPU, 256MB RAM, USB, microSD, RouterOS L4, IPsec hardware encryption support and The Dude server package
    mikrotik.com

    mit PoE dieses, mehr ports gehen immer

    hEX PoE | MikroTik
    5x Gigabit Ethernet with PoE output for four ports, SFP, USB, 800MHz CPU, 128MB RAM, RouterOS L4
    mikrotik.com

    Entscheidend ist bei Mikrotek ein Gerät mit RouterOS

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 13:07

    Es geht ja hierbei um das erste Verlegen einer vollkommen neuen Kommunikationsstrecke. Die Leute haben ja alle schon irgendwann mal 600 DM/€ für die Kupferleitung gezahlt.

    Erklärtes Ziel ist sie davon wegzubekommen, also wirbt man mit Glasfaser mit 0 € Einrichtungskosten. Aber irgendwie müssen die Gelder wieder hereinkommen. Deshalb sehe ich das Urteil als extrem kontraproduktiv. Wenn nicht, werden sich die Investoren im Hintergrund zurückziehen und wir erleben eine Pleite nach der anderen.

    Dann schreien alle wieder nach dem Staat, wie dies ausgeht, können wir uns denken.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 11:35
    Zitat von beo

    Im Dezember hat DG mir folgendes mitgeteilt: Der Start des Ausbaus in Ihrem Ort ist in unserer Planung für das Jahr 2025 vorgesehen.

    Die Stadt hat uns informiert, dass "je nach Witterungsverhältnissen im ersten Quartal 2025 die Tiefbauarbeiten beginnen sollen". Dann werden erstmal die Hauptverteiler errichtet.

    Die Chancen stehen gut, dass die MVLZ bei Schaltung der Anschlüsse abgelaufen ist. =O

    Und genau deshalb ist dieses Urteil vollkommen weltfremd. Welcher Netzbetreiber lässt sich dann noch auf kostenfreien Ausbau ein.
    Die werden, wenn das Urteil Bestand hat, ganz schnell Anschlussgebühren in Höhe von 600 bis 1000 € einführen, weil sie ja möglicherweise nur 6 -0 Monatsraten bekommen.
    Danke liebe Verbraucherschützer. ;(

    ... aber ich höre dann schon die Rufe der Kommunalpolitik: "Dann sollen sie schneller bauen!"

  • Erfahrungen Hausbesitzer kostenloser Gebäudeanschluss mit oxg.de

    • Phino
    • 23. Januar 2025 um 09:11
    Zitat von HubeBube

    Modernisierungen konnten schon immer umgelegt werden!

    Wird sich auf das Glasfaserbereitstellungsentgelt berufen, dann muss die gebäudeinterne Infrastruktur jedoch vom TK-Unternehmen errichtet und dem Eigentümer/Vermieter in Rechnung gestellt werden. Erst dann ist es auf den Mieter umlegbar.

    Und auch nur wenn nicht schon eine vergleichbare Infrastruktur vorhanden ist.

    Wenn Koaxialkabel mit Internet Vodafone vorhanden ist wird es keine Modernisierungzuschlag geben können für Glasfasernetz.

    Das ist der Grund bei meinem Sohn warum die deutsche Wohnen nicht bereit ist GF ins Gebäude zu lassen. Dabei stammt die Koaxialkabel noch aus den 60er :evil:

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 22. Januar 2025 um 18:36
    Zitat von belegdol

    Weil die Glasfaserfirmen so bekannt für verlässliche (oder überhaupt welche) Aussagen zu Terminen sind?

    Also bei 3 Anschlüssen von drei verschiedenen Netzbetreiber*, die ich begleitet habe, waren diese, wenn das Leerrohr im Haus lag, zuverlässig.

    :saint:

    *DNS:NET, Telekom, E.ON/Westconnect

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • Phino
    • 22. Januar 2025 um 16:47
    Zitat von HubeBube

    Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung getroffen, endlich!

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/…luss/start.html

    Auch gerade aus einem anderen Grund darüber gestolpert.
    PYUR weigert sich gerade bei jemanden etwas anderes als ihren ONT oder eine FB-Fiber anzuschließen.

    Hier der Auszug aus dem entscheidenden Dokument ;)

    1
    Az. 2.00/105#1
    In dem Verwaltungsverfahren
    über die Verfügung einer Ausnahme von der gesetzlichen Festlegung des
    Netzabschlusspunktes für Fiber to the Home (FTTH)-Glasfasernetze in Passive Optical Network (PON)-Technologie
    hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
    gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten Klaus Müller,
    aufgrund des Antrages durch
    1. ANGA Der Breitbandverband e. V,
    2. BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.,
    3. Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS e. V.),
    4. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM),
    5. Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU),
    6. Vodafone GmbH,
    - im Folgenden Antragstellerinnen -
    am 10.01.2025 entschieden:
    Die gesetzliche Festlegung eines passiven Netzabschlusspunktes für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten wird nicht für PON-Glasfasernetze abgeändert.
    Die Anträge auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu einer Ausnahme von § 73 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden abgelehnt.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Phino
    • 22. Januar 2025 um 16:25
    Zitat von mbo77

    Die Nachteile sind schon real, wenn man kein verlässliches Zeitfenster bekommt.

    Als ich vor zwei Jahren einen weiteren Vertrag mit einem ISP eingegangen bin, lag bereits zumindest das Leerrohr bei mir im Haus. Zu dem Zeitpunkt bin ich das Risiko eingegangen, ggf. überlappend zwei Verträge zu haben, da ich nicht davon ausging, dass die Inbetriebnahme noch volle zwei Jahre dauern würde. Ich habe bewusst keine Kündigung/Portierung einer Rufnummer vorgenommen, damit ich nicht vollends im Fliegenfänger hänge.

    Was mache ich jetzt? Vom Gf-Anbieter habe ich keine Auftragsbestätigung und keine Gewissheit, wann es denn letztendlich losgeht. Schließe ich wieder einen Vertrag auf zwei Jahre, um günstigen Konditionen zu sichern? Die MVLZ endet bald und danach bin ich wieder maximal flexibel, aber zu schlechteren Konditionen als Neukunden mit einer frischen MVLZ.

    Ich denke aber nicht, dass die bisherige gelebte Praxis der Aufträgsbestätigung (bzw. das darin genannte Beginndatum) = Vetragsbeginn bei einem Neubau der Infrastruktur sinnvoll ist.

    Aber mehr Transparenz und Verpflichtung wäre schon gut.

    Irgendwie verstehe ich das Problem nicht.

    Einfach mal den Netzbetreiber des Leerrohres fragen, wann er dich anschließt und den alten Vertrag weiter laufen lassen. Damit hast du dann monatliches Kündigungsrecht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein neuer MVLZ soviel einspart im Gegensatz den jetzigen Vertrag 12 oder 16 Monate noch zu haben. Die schenken dir ja auch nichts.

    Hat aber insgesamt nichts mit dem Themenkomplex zu tun, ob eine Mindestlaufzeit ab Vertragsabschluss läuft oder erst ab tatsächlichen Anschluss.

    Ich glaube, dass wenn das Urteil Bestand hat, die Netzbetreiber wieder anfangen, Anschlussgebühren tatsächlich zu erheben oder eine Ruhendgebühr erheben.

    Anders lässt sich der Neuausbau wirtschaftlich nicht kalkulieren.

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