Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 den Regierungsentwurf für das TKG-Änderungsgesetz 2026 beschlossen, um den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland weiter zu beschleunigen.
Zentrale Inhalte der TKG-Novelle 2026
Ausbau im Gebäude (Netzebene 4):
Telekommunikationsanbieter erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf den Vollausbau (FTTH) bis in jede Wohnung, ergänzt durch verbindliche technische Mindeststandards.
Beschleunigte Genehmigungen:
Als Alternative zum klassischen, aufwendigen Wege-Genehmigungsverfahren wird ein vereinfachtes Anzeigeverfahren eingeführt.
Gigabit-Grundbuch:
Dieses Portal wird fest im TKG verankert, um den Datenaustausch und die Transparenz beim Netzausbau zu verbessern.
Kupfer-Glas-Migration:
Die Bundesnetzagentur erhält Instrumente, um die Abschaltung alter Kupfernetze zugunsten von Glasfaser klarer und wettbewerbsgerechter zu regeln.
Netzzugang:
Betreiber von Glasfasernetzen werden direkt zu Verhandlungen über den Netzzugang verpflichtet; die Bundesnetzagentur legt hierfür die Bedingungen fest.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat startet nach der Sommerpause im September 2026. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und das Inkrafttreten werden für Ende 2026 erwartet. Weitere Informationen und die offiziellen Dokumente finden Sie direkt beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.