Nachanschluss nach Sterbefall

  • Hallo miteinander,

    Ein Glasfaseranschluss der DG ist lt. Projektstatus "Netz aktiv", aber man erhält noch einen kostenfreien Glasfaseranschluss in einem gesondert beworbenen Aktionszeitraum. Ob wirklich die Kunden vor Ort bereits im Netz surfen, weiß ich nicht. Ich wohne dort nicht.

    Wie lange wird es noch den gesondert beworbenen Aktionszeitraum geben? Sprich muss man sich beeilen, um sich in die Warteschlange der Nachzügler einzureihen?

    Es ist nämlich so, dass es sich um ein Haus eines kürzlich verstorbenen Eigentümers mit ländlichem ungekündigtem Telekomanschluss handelt, somit der Nachlass noch gar nicht abschließend geregelt ist, aber ich als zukünftiger Miterberbe das Haus damit „kostenneutral“ telekommunikationstechnisch zukunftsfähig machen möchte.

    Kann ich in meinen Namen schon einfach - um nicht die Kostenfreiheit zu verpassen -„buchen“, oder sollte ich gelassen abwarten und es dem endgültigem im Grundbuch eingetragenem Neueigentümer überlassen (auch wenn es Monate dauert), um die Deutsche Glasfaser in der Kundenbuchhaltung nicht zu überfordern? Ich vermute mal, dass spätere Eigentümer nicht einfach meinen Vertragsabschluss zu meinen Konditionen übernehmen können, sondern neu abschließen müssen, oder?

  • Eine Anschlussübernahme ist möglich. Jedenfalls gibt es einen entsprechenden Eintrag in der Preisliste: Das kostet ca. 50€ und setzt die Zustimmung der Deutschen Glasfaser voraus. Ich gehe davon aus, dass Vergünstigungen für Neukunden nicht übertragen werden.

    In meinem Ort könnte ich jetzt, Jahre nach dem Ausbau, noch neue Anschlüsse ohne Baukosten bestellen. Der größte Unterschied zwischen einem einzeln beauftragten Nachanschluss und einem Nachanschluss, der während einer aktiven Nachvermarktung bestellt wird, dürfte die Wartezeit sein, bis tatsächlich gebaut wird. Dass es die Anschlüsse in Zukunft bei dir noch ohne Baukosten gibt, kann dir natürlich trotzdem niemand garantieren.

    Mit dem Auftrag werden der Deutschen Glasfaser gewisse Rechte eingeräumt, die zu Erstellung, Wartung und Betrieb des Anschlusses notwendig sind. Diese Rechte kannst du streng genommen als (noch) Nicht-Eigentümer nicht erteilen. Wenn du nicht vor Ort bist, wird es u.U. auch schwierig sein, die Hausbegehung für die Festlegung der Anschlussdetails durchzuführen und später die Installation im Haus zu ermöglichen.