Hallo miteinander,
Ein Glasfaseranschluss der DG ist lt. Projektstatus "Netz aktiv", aber man erhält noch einen kostenfreien Glasfaseranschluss in einem gesondert beworbenen Aktionszeitraum. Ob wirklich die Kunden vor Ort bereits im Netz surfen, weiß ich nicht. Ich wohne dort nicht.
Wie lange wird es noch den gesondert beworbenen Aktionszeitraum geben? Sprich muss man sich beeilen, um sich in die Warteschlange der Nachzügler einzureihen?
Es ist nämlich so, dass es sich um ein Haus eines kürzlich verstorbenen Eigentümers mit ländlichem ungekündigtem Telekomanschluss handelt, somit der Nachlass noch gar nicht abschließend geregelt ist, aber ich als zukünftiger Miterberbe das Haus damit „kostenneutral“ telekommunikationstechnisch zukunftsfähig machen möchte.
Kann ich in meinen Namen schon einfach - um nicht die Kostenfreiheit zu verpassen -„buchen“, oder sollte ich gelassen abwarten und es dem endgültigem im Grundbuch eingetragenem Neueigentümer überlassen (auch wenn es Monate dauert), um die Deutsche Glasfaser in der Kundenbuchhaltung nicht zu überfordern? Ich vermute mal, dass spätere Eigentümer nicht einfach meinen Vertragsabschluss zu meinen Konditionen übernehmen können, sondern neu abschließen müssen, oder?