Beiträge von HubeBube
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Unter der Annahme, dass der Inhouse-Ausbau erfolgt, werden die Glasfaser-Kabel in Stahlblech-Kabelkanälen Aufputz verlegt.
Der Nachbar ist Eigentümer oder Mieter?
Wer hat denn die Grundstückseigentümer-Erklärung (GEE) unterschrieben?
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Wenn GlasfaserNordwest die Glasfaser bis in die Wohnung legt, dann ist das FTTH. Kupferdraht wird hierbei nicht verwendet.
Mittlerweile erfolgt der Inhouseausbau durch den Glasfaser-Anbieter meistens kostenlos bis zum Übergabepunkt (Gf-TA/Glasfaser-Dose) in der Nähe der Wohnungseingangstür. Dieser passive Abschlusspunkt ist vergleichbar mit der TAE-Dose. An diesem Punkt darfst Du einstöpseln, was den Normen entspricht: Glasfaser-Router, Verlängerungskabel oder ONT.
Ist denn bekannt, was dein Nachbar sich hat in die Wohnung legen lassen?
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Welche IPv4/v6 Einstellung nehme ich jetzt für 1&1? Funktionieren tun beide problemlos und sehen im Log auch gleich aus.
In deinem Falle (1&1 auf dem Netz von DG) würde ich die Einstellungen in dem Bild "IPv6 nativ.png" verwenden.
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Nun ja, gerade deshalb gibt es den Punkt "Entstörung" bei der Beschwerdestelle der BNetzA. Würden sich alle Betroffenen dorthin wenden, wäre dieses Problem sicher mittlerweile aus der Welt. Die BNetzA ist zwar nicht schnell, allerdings sind seit dem Auftreten dieser Störung schon mehrere Monate vergangen.
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In den AGB steht, dass Dual Stack mit Carrier Grade NAT zur Verfügung gestellt wird.
Da Du den Support bereits kontaktiert hast, die Auskunft jedoch das Gegenteil deiner Realität darstellt, bleibt der Beschwerdeweg bei der Bundesnetzagentur noch übrig. Hier ist der Punkt Entstörung der richtige. https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Fo…swahl/node.html
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Aktuell wohl eher nicht, da für diese Investitionen die Einnahmen nicht reichen.
Die Banken fordern zuerst Nachverdichtung (homes connected/activated), danach homes passend. Und sicher werden erst danach die OLTs mit XGS-PON ertüchtigt.
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Nach den 2 Jahren bei DG wäre das eine Überlegung. DG ist ja unzumutbar mit nur IPv4 via CGNAT und keine IPv6 Unterstützung.
Von DG erhältst Du ein ganzes 56er IPv6 Netz. Das ist Vertragsbestandteil laut allen AGB.
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Bitte aktuelles und die Einträge ab dem physischen Verbindungsaufbau vorzugsweise als Text und nicht als Bild.
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Und was steht in den Ereignissen/Log der FRITZ!Box?
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Wenn Du einmal das Häkchen bei "Automatische Einrichtung durch den Internetanbieter" und den untersten Haken entfernt hast, bekommst Du diese Möglichkeit erst wieder bei einem Rücksetzen auf Werkseinstellungen: https://www.pcwelt.de/article/263865…wieder-her.html
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Stromsparen ist kein wirkliches Argument beu Verwendung eines kundeneigenen Endgerätes an der Glasfaser. Eher die Sicherung der Endgerätewahlfreiheit (fälschlicherweise als Routerfr* bezeichnet) und auch die bessere Einsicht und Fehleranalyse, falls es doch nicht mal so rund läuft.
Grundsätzlich verläuft ein Wechsel von ONT zu Glasfaserrouter an der Faser immer nach dem gleichen Schema ab: Deutsche Glasfaser: Umstellung NT/7590 auf 5530 Fiber
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Erwischt. Als ich noch 1&1 Kunde war, gab es keine Clouddienste dieses Providers. Dennoch wurde eine monatliche Zusatzgebühr für den Router erhoben, sofern Du keinen eigenen verwendet hast. Auch nach der MVLZ von zwei Jahren wurde diese Gebühr weiter erhoben, obwohl der Router, wie oben beschrieben, in dein Eigentum übergegangen ist.
Dennoch erweckt sich bei solchen Tarifübersichten der Eindruck, dass man auch nach 24 Monaten weiterhin Miete für den Router gerne annimmt:
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*) Bin da entspannter, zum einen zwingen wir solche Lehnwoerter meist in unsere Grammatik, zum anderen stecken wir ja nicht nur ein, sondern teilen auch aus, wie Begriffe wie "Handy" fuer Mobilfunktelephon oder auch "Beamer" fuer Projektor deutlich machen.
Wobei schon zu der Jahrtausendwende die angloamerikanische Literatur im TK-Umfeld die Begrifflichkeit handy mit Bedeutung cell phone /mobile phone adaptiert hat. Zumindest in meinen englischsprachigen Büchern, die sich mit Telekommunikations-Informationsmanagement (TIM) beschäftigt haben.
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Nur mal so gefragt: wenn abgeschaltet, wie schaltest Du das wieder ein?
Leider geht das in neueren FRITZ!OS Versionen nur durch ein Rücksetzen auf Werkseinstellungen. Ein Rückschritt in der Entwicklung des FRITZ!OS.
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Ich glaube man kann nicht generell sagen, dass man mit einem Mietrouter für den ganzen Mietzeitraum den Provider in der Haftung hat. Mein Beispiel ist da immer 1&1. In deren AGB steht, dass der Mietrouter nach 24 Monaten in dein Eigentum übergeht, jedoch die Miete natürlich weiterhin fällig wird. Vorteil für den Mieter? Keiner
Andere Anbieter mögen während der Mietzeit den Mietrouter tauschen. Ich verweise auch gerne auf https://www.routermiete.de Dort bist du zwar verpflichtet nach Ablauf der Mietzeit den Router zu tauschen, du erhältst jedoch immer ein Neugerät und der monatliche Mietpreis ist deutlich geringer als bei den Providern.
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Fernkonfiguration mittels TR-069/TR-369 ist hier das Schlüsselwort.
FRITZ! - Alles für das HeimnetzEntdecke FRITZ! - Informiere dich über die vielseitigen und benutzerfreundlichen Lösungen für deinen Internetanschluss und deine Heimvernetzung.fritz.comIst das deaktiviert funktioniert der Automatismus nicht. Es schadet nicht diese Dienste für den Zeitraum der Umstellung zuzulassen und nach Abschluss zu deaktivieren.
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Ja, da hat sich meine Korrektur mit dem Post überschnitten.
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Aber nicht, wenn IPv6 deaktiviert ist.Ja, auch wenn lediglich "Native IPv4-Anbindung" selektiert wurde, unternimmt die FB Versuche eine IPv6-Verbindung aufzubauen, sofern IPv6 auf Providerseite angeboten wird (bei DS-Lite ist dies der Fall).
AVM/FRITZ! hat die Möglichkeiten gut beschrieben: https://fritz.com/apps/knowledge…-Box-einrichten
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Als Provider würde ich keine Rücksicht darauf nehmen, ob ein kundeneigener Router mangelhaft konfiguriert ist.
Wahrscheinlicher ist nach einigen Tagen ein kompletter Ausfall des Internetaccess auf Kundenseite, wenn bei einem DS-Lite Provider der kundeneigene Router lediglich IPv4 "spricht".