Im EFH gibt es meines Verständnis nach keine Vorschriften diesbezüglich. Muss ich das jetzt wieder rausreißen und neu splicen lassen?
Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wenn das Glasfaserkabel nun fertig verlegt wurde und bereits an einen Gf-TA/Glasfaser-Dose angeschlossen ist, würde ich nun den Anschluss ohne weitere Maßnahmen nutzen.