Du musst dich mit dem Verwalter der WEG in Verbindung setzen und dort deutlich machen, dass Du einen Gf-Anschluss wünschst. Sagt der Verwalter nicht gleich zu, dann stellst Du einen Antrag auf Beschlussfassung an der nächsten Eigentümerversammlung. Diesem Antrag muss stattgegeben werden (aktuelles WEG). Falls nicht, dann nimm dir zeitnah einen Rechtsbeistand und beklage die Eigentümergemeinschaft vertreten durch den Verwalter.
Nach gültigem WEG musst Du die Kosten für den Innenausbau tragen, allerdings gebührt dir dann auch die alleinige Nutzung! Wenn Du einen Kabelweg errichtest, bedarf es einer expliziten Erlaubnis deinerseits zur Mitnutzung eines anderen Eigentümers. Damit will der Gesetzgeber Trittbrettfahrer verhindern.