Es beantwortet aber immer noch nicht die Frage ob es ein Recht darauf gibt, dass Aufputz verlangt werden kann, bzw dass es pauschal abgelehnt werden kann.
Wenn es nicht aus meinen bisherigen Postings klar geworden ist, noch einmal in klaren Worten: Nein, der Eigentümer hat pauschal kein Recht auf die Aufputzverlegung im Gemeinschaftseigentum.