Genauso ist es. Es wird nichts anderes bei raus kommen als das das Hausnetz auch Eigentum der DG ist und normal sollte die sich im Gestattungsvertrag auch vertraglich absichern das das Netz nicht "für anderes" missbraucht werden darf.
Die Telekom kann, muss und wenn der Hausbesitzer es erlaubt wird ein eigenes Hausnetz errichten müssen.
Ich habe gerade einen "Gestattungsvertrag für Mehrfamilienhäuser" von DG vorliegen. Auf Seite 3 ist da folgendes zu lesen:
Zitat3 Eigentum
Das Glasfaser-Netz sowie die eingebauten Bauteile der Anlage werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet, sind in Bezug auf das Eigentum lediglich Scheinbestandteile und verbleiben im Eigentum von Deutsche Glasfaser.
Der Vertragspartner wird im Fall der Eigentumsübertragung seines gesamten Objektes Deutsche Glasfaser 3 Monate im Voraus über die Weiterveräußerung unterrichten.
Seite 4:
Zitat7 Inkrafttreten und Laufzeit
Der Gestattungsvertrag tritt mit der Auftragsbestätigung in Kraft. Die Mindestlaufzeit von zehn Jahren beginnt mit Baurealisierung. Danach verlängert er sich jeweils um fünf Jahre, soweit er nicht mit einer Frist von zwölf Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Die Duldungspflicht des Vertragspartners nach TKG und das Recht von Deutsche Glasfaser, auch nach Vertragsende mit Wohnungsnutzern/Teilnehmern Verträge weiter zu führen oder neue abzuschließen, wird durch diesen Vertrag nicht berührt.