Die Grundversorgungspflicht sagt, dass ein TK-Unternehmen dazu verpflichtet werden kann, einen Anschluss bereitzustellen, wenn der Kunde sonst keinen erhalten kann.
Mag sein, das zumindest in einem Fall Starlink hierzu verpflichtet wird: https://netzpolitik.org/2024/mindestve…#netzpolitik-pw