Nicht das wir uns falsch verstehen, auch ich finde eine gebäudeseitige Vorbereitung absolut notwendig. Hier gibt es jedoch zwei Fälle zu unterscheiden:
1. Fall: der Bauträger ist den DIN Normen nicht nachgekommen. Die Erfüllung kann man evtl. einklagen.
2. Fall: Die Kommune kann nicht mehr fordern, als in der DIN verlangt wird. Warum das so sein sollte müssten die kommunalen Mitarbeiter gut belegen.
Also 1. Fall: Zu wenig wurde getan - 2. Fall: Übererfüllung wird verlangt
Zwei grundsätzlich andere Sachverhalte.