Bei DG werden AON und GPON Kunden gleich behandelt, dass ist eine schlüssige Erklärung hierfür.
Die minimal zulässige Bandbreite kannst Du bei dem Provider einsehen, daher erscheinen mir die 950 Mbps für in Ordnung.
Bei DG werden AON und GPON Kunden gleich behandelt, dass ist eine schlüssige Erklärung hierfür.
Die minimal zulässige Bandbreite kannst Du bei dem Provider einsehen, daher erscheinen mir die 950 Mbps für in Ordnung.
Es ist wie überall: die wenigsten verstehen wirklich was sie tun. Basteln letztlich herum, irgendwann und irgendwie funktioniert es. Dann, zu einem späteren Zeitpunkt gar nicht mehr oder nicht mehr wie gewünscht. Die Auskunft: Ich habe nichts gemacht!
Grundsätzlich sollte man sich an die Vorgaben der Provider und Routerhersteller zu ihren Einstellungen halten. Es sei denn, man weiss genau, was man tut. Ich antworte nicht mehr auf Threads des Inhaltes "meine Gigabit Anbindung schafft nur 940 Mbps im LAN", das sei hier als Beispiel genannt.
Mein Provider verlangt kein TR069/369 bei kundeneigenen Routern, deshalb schalte ich es ab. Ich benutze nicht das AVM Provider-Profil, weil es fehlerhaft ist. Ich weiß das, habe das überprüft und kenne die Konsequenzen meines Handelns.
Bei meinem damaligen Wechsel (VDSL) von Telekom zu 1&1 habe ich TR069 temporär zum Portierungstermin aktiviert, ich habe nichts von der Rufnummerübernahme und Providerwechsel bemerkt. Danach die Fernkonfiguration wieder abgestellt.
Und wieso soll dann der Traffic shaper, je nach Quelle, unterschiedlich eingestellt werden?
Weil viele meinen, sie könnten generell mit einem Plus von 10 bis 20% oberhalb der gebuchten Bandbreite optimieren. Ich bleibe dabei: der Traffic Shaper wird im Up und Download exakt auf die gebuchte Bandbreite eingestellt.
In dem Du den Text des Inhaltes des von mir geposteten Links liest.
Den Teil, der meiner Belustigung dient, habe ich zitiert.
Ich meinte auch nicht dich, sondern teltarif.
Wenn man diesen Bericht aufmerksam liest, ist es völlig unklar, was die Ursache der Fehlfunktion war. Sowohl Provider, als auch Fehlkonfiguration der kundeneigenen Fritze können der Auslöser gewesen sein. Ich hätte den Artikel in dieser Form mit dieser Überschrift nicht veröffentlicht.
Vielleicht kannst du diese samt CWMP-Account nutzen, um nachzuweisen, dass es daran nicht liegt.
Dann aber bitte unbedingt im FRITZ!OS TR069 deaktivieren!
Wie das geht, ist bei folgendem Link, Punkt 3 zu lesen. "Automatische Einrichtung durch den Dienstanbieter zulassen"ist natürlich abzuschalten.
Zu dem LTE/5G Thema sage ich nur: es funktioniert, wenn viele andere leitungsgebundenen Internetaccess benutzen gut. Ich war leider in der misslichen Lage, das ich einen Bruch in der Gf hatte und sehr passabel mit einem LTE Zugang ausgekommen bin.
So lange bis eine regionale Störung bei dem Gf-Provider auftrat. Da ging über die Luftschnittstelle gar nichts mehr, weil jedes Device mit SIM sich in das Mobilfunknetz einbuchte. Es ist sehr trügerisch anzunehmen, dass LTE/5G eine Redundanz bietet, wenn das Gf-Netz ausfällt.
Ein weiteres Argument für eine Glasfraserfritze: Ich sehe, was auf der Faser (GPON-Topologie) los ist. Im Supportfall ist für einen selbst der Fehler viel schneller eingekreist. Was dann der Provider mit den gelieferten Infos macht ist seine Sache. Für mich ist ein LTE-Router kostenneutral herausgekommen...
Dito. Deshalb liegt bei mir auch meine alte und vorkonfigurierte rote 7490 im Regal, falls die Schwarze meiner Schwiegermutter am VDSL abraucht.
...Normale Anwender wollen vielleicht später mal ...
...Dein Argument ist quasi, gib lieber das Dreifache einer Gebrauchten 7530/AX aus, ...
Erstens entscheidet der normale Anwender (was macht diesen eigentlich aus?) selbst und Annahmen was dieser braucht finde ich persönlich nicht statthaft, sogar übergriffig.
Wenn man eine Fritze direkt an der Faser betreiben möchte (Anforderung 1), keine USB Devices an den Router anschließt (Anforderung 2), problemlos in die Glasfasernetze der Provider gelangen möchtest [AON,GPON,XGS-PON] (Anforderung 3), WiFi 6 unterstützen soll (Anforderung 4), dann landest Du im AVM Universum zwangsläufig bei der 55x0-Serie. Da der Preis für dich persönlich eine sehr große Rolle spielt (für mich das Preis/Leistungsverhältnis gemäß meinen Anforderungen), ist bei den genannten Anforderungen die rationalste und sogar günstigste Lösung eine 5530.
Mir persönlich ist es völlig egal wer welche Hardware in irgendeiner Kombination benutzt, so lange man mich nicht belästigt, weil die Konfiguration und Betrieb der selbstgeschaffenen Komplexität nicht beherrscht wird. Mein Prinzip ist immer KISS, Funktionalitäten die ich nicht benötige, möchte ich auch nicht vorfinden.
Diesen hier?
Weitere Unklarheit; DS-lite soll Vodafone in der Grundkonfiguration unterstützen. Dual-Stack nur auf Anfrafge oder standardmäßig in Businesstarifen. Der Vigor2135 unterstützt kein DS-lite. Wird eine IPv6 Verbindung überhaupt benötigt oder sollte ich hier auf Dual-Stack umschalten?
DS-lite benötigt zwingend eine IPv6 Verbindung, denn dadurch wird IPv4 getunnelt. Im "richtigen" Dual Stack koexistieren IPv6 und IPv4.
Hier im Forum gibt es Berichte über den Betrieb von Draytek Vigor Hardware hinter einem ONT. Benutzt Du die Forensuche, wirst Du diese sicher finden.
Darüber hinaus gibt es einen Thread mit den VLAN-IDs verschiedener Provider.
Üblicherweise schreibt DG den Verwalter an, da dieser als einziger Verträge für die Gemeinschaft abschließen darf.
Bei uns war das vor knapp 6 Monaten der Fall. Bis jetzt ist jedoch noch nichts von Seiten DG geschehen. In einer WEG rate ich dringend davon ab, eigene Leitungswege für die Gemeinschaft zu bauen, bevor dies nicht mit DG abgesprochen wurde.
Wir meinen letztlich das Gleiche. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass im 12. Monat überlesen wird oder Unsicherheit besteht, wann dieser 12. Monat beginnt und endet.
Sofern Du dich mit dem Gedanken trägst zu einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln, denke an die Kündigung im 12. Monat. Nicht davor und auch nicht danach und Kündigungen zum 12. Monat werden genauso wenig akzeptiert!
Der Vermieter kann keinen Glasfaservertrag für den Mieter abschließen, genauso wenig wie einen VDSL Vertrag.
Der Vermieter kann einzig und allein die Gf-Infrastruktur zur Verfügung stellen, ob der Mieter diese dann nutzt oder doch lieber VDSL über Telefondraht ist Sache des Mieters. Höchstens das zeitlich befristete Glasfaserbereitstellungsentgeld ist über die Miete abrufbar.
Implizit fragte ich das an, ich gehe jedoch davon aus, dass der Provider von ohmygodhelp alle Wohneinheiten ausbaut, gleich ob ein Endkundenvertrag vorliegt oder nicht.
Um auf das Thema des Threads zu kommen, in #42 wurde schon dargelegt, dass wir über die Hintergründe und Beauftragungsvorgänge gar nichts wissen, deshalb sind die Aussagen diesbezüglich spekulativ.
Ich diskutiere nicht, wenn mein Gegenüber die eindeutigen regulatorischen Grundlagen ignoriert.
Schon klar, Du bewohnst auch alle drei Einheiten selbst? Was nicht geht, TK-Verträge für seine Mieter abschließen und diese dem Mieter in Rechnung stellen.
Ein TK-Vertrag wird immer zwischen TK-Unternehmen und Teilnehmer/Endkunde abgeschlossen. Das hat u.a. seine Hintergründe in Datenschutz, Telemediengesetz und sicherlich noch einige Verordnungen und Gesetze mehr. Wenn es die eigenen Familienmitglieder sind, dann bekommt man evtl. auftretende Herausforderungen noch familienintern geregelt, alles andere kann äußerst problematisch werden.
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