Das LAN-Kabel (Verbindung ONT - Router) spielt für die Monteure keine Rolle, die kümmern sich nur um die Strecken mit Glasfaserkabeln.
Beiträge von HubeBube
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Die Monteure freuen sich über vorbereitete Leitungswegen, sprich Leerrohr, Kabelkanäle, usw. Kundeneigene Leitungen sind schwierig im Gewährleistungsfall.
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Wenn es sich um ein EFH handelt, dann wird ein HÜP mit frei zugänglichen LC/APC Buchsen verwendet. Von dort geht es via OS2 Kabel zum Gf-TA. Ist dies der übliche Genexis Fibertwist, dann benötigst Du auf diesem Ende des Kabels
eine SC/APC Buchseeinen SC/APC Stecker, da der versiegelte Fibertwist im Inneren über einen Adapter (Doppelbuchse SC/APC) verfügt.Erst zwischen dem Gf-TA und Endgeräte (ONT oder Gf-Router) darfst Du ein eigenes Gf-Kabel verwenden!
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Eine Empfangsleistung von -40.0 dBm deutet ganz stark auf einen Fehler der Glasfaserstrecke hin. Entweder sind Stecker abgezogen, Spleiße defekt oder die lichtleitende Faser gebrochen. Das erklärt auch die rote LED am ONT.
Du kannst nur die dir zugängliche Verkabelung prüfen. Bei mir hat es drei Wochen gedauert bis DG einen Techniker geschickt hat, der durch Umschalten auf die Ersatzfaser die Störung in 60 Minuten behob. Inkl. Fahrt zum PoP und wieder zurück.
Kannst Du Beschädigungen in deinem Einflussbereich ausschließen, gehe zu #4 in diesem Thread.
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Nein, dies hier: Internet > Glasfaser-Informationen - Übersicht
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Was wird denn bei Glasfaser-Informationen der Fritze angezeigt?
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Bezüglich der Entschädigung gibt es hier weitere Infos: RE: Deutsche Glasfaser: Neuanachluss EFH seit 19.07.2024
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Grundsätzlich wird es in einem Abhängigkeitsverhältnis (Mieter) schwierig einen Gf-Anschluss zu erhalten, wenn bereits ein Internetzugang via HFC möglich ist. Bewegt sich der Vermieter nicht in Richtung Gf, dann wird das auch nichts.
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Und da kann auch ein Sammelnetzteil mit Verteilerblöcken installiert werden.
Danke für die Klarstellung, wir beide meinen das Gleiche. Das mit dem Trafo ist natürlich eine feine Sache, hätte mir damals (2021?) jedoch nicht weiter geholfen, da ich eine zugängliche Steckdose benötigt habe, die nicht vorhanden war.
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das ganze endet auf einem Hutschienennetzteil ausreichender Leistung, welches in der Niederspannungsverteilung
durch den Elektriker installiert wird.Konstruktiver Vorschlag.
Und das darf im Hauptverteilerschrank montiert werden?
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Auch wenn du das (und die GF-TA Installations Plicht) immer wieder verschiedenen Leuten um die Ohren haust, ändert das an der Tatsache das es gelebte Praxis ist doch gar nichts.
Ach so, deshalb akzeptieren wir ab sofort widerspruchslos gesetzeswidrige Handlungen?
Und darüber hinaus halten wir das auch noch geheim?
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Über die Elektrik wurde ja schon hinreichend gesprochen.
den ONT eingehen – letzterer wird uns ja ohnehin bereitgestellt, daran führt kein Weg vorbei. Der ein oder andere kennt diesen ONT-Zwang durch den Anbieter möglicherweise.
Dein Anbieter darf dir keinen Zwangs-ONT vorschreiben, das ist diesem gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten!
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So wie ich den Threadersteller verstanden habe, möchte er im HV eine Steckdose (nachtäglich) einbauen. Das ist nicht (mehr) statthaft.
Sollte hingegen eine Unterverteilung gemeint sein, sollten dort schon alle Phasen abgesichert sein. Letztlich übernimmt jedoch der Elektriker hierfür die Verantwortung, schrieb ich bereits in #2.
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Das war der erhobene Zeigefinger in Richtung der entstehenden Kosten. Es muss eine Unterverteilung montiert und abgesichert werden. Da bist Du mit mehreren hundert Euro dabei.
Günstiger ist es für den Zweck des Anschlusses von ONT und/oder Router die Stromversorgung von einer bestehenden Steckdose abzuzweigen.
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In meinen Augen besteht die eigentliche Herausforderung aus der Notwendigkeit von immer noch Wenigen (geschuldet der demografischen Entwicklung) aus dem Internet auf ihr Heimnetz zuzugreifen. Ein Problem entsteht erst dann, wenn das Zieldevice nicht IPv6-tauglich ist.
Zusätzlich nimmt in den letzten Jahren der Einsatz von IoT-Geräten immer weiter zu. Dort werden die billigsten Komponenten verbaut, die u.a. nur 2,4 GHz WLAN/WiFi beherrschen und über gar keinen IPv6 Stack verfügen. Letzteres bremst wiederum die Verbreitung von IPv6 und so entsteht ein Teufelskreis der schwerlich zu durchbrechen ist.
Die Nachteile der nicht-öffentlichen IPv4 ist hingegen durch die Architektur der IoT Anbieter lösbar. Ist das IoT Device der Initiator und das Target die Anbieter, erreichen die Antworten problemlos auch die Geräte im Heimnetz. Mein Lieblingsbeispiel Thermomix: Der billigst produzierte Cookey (ESP32 mit SD-Karte), mittlerweile im Thermomix integriert, verbindet sich aus dem Heimnetz via IPv4 auf die Vorwerk-Infrastruktur (Rezeptdatenbank, Updates der Firmware,...). Der Anwender verbindet sich ebenfalls auf die Infrastruktur (Webbrowser oder App) und wählt die Rezepte aus, die auf dem Cookey gespeichert werden sollen. Funktioniert im Netz von DG problemlos.
Um das alles abzuschließen: als Konsument kann ich auf die Entwicklung nur beschränkt Einfluss nehmen, nämlich nur durch mein Kaufverhalten. Einfacher geschrieben als getan: nur IPv6 taugliche IoT Devices kaufen, die alle WLAN Frequenzbereiche nutzen (aktuell 2,4; 5 und 6 GHz) bzw. einen RJ-45 Port besitzen.
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DG wenigstens echtes Dual Stack anbieten würde, gerne auch für Mehrkosten...
Es ist ein echtes Dual Stack. Allerdings mit einer IPv4 aus dem CGNAT Range. Nur in einem Geschäftskundentarif erhältst Du eine IPv4 Adresse außerhalb des CGNAT Bereiches, das schrieb ::1 bereits.