Über die BNetzA ein Verfahren bzg. Unterversorgung nach Teil 9 des TKG anstreben und diese Umstände entsprechend schildern. Wenn sonst keine Leistung, also z.B. Kabelfernsehen/Internet über Koaxkabel verfügbar ist, besteht eine Chance, dass die DG entsprechend verpflichtet wird. Und dann läuft die Zeitspanne.
Jetzt hab ich noch einen Anbieter gefunden, der lahme 2 MBit DSL anbietet, mit 2-Jahres-Vertrag, bezahlt werden muss das 8fache. Kabelinternet gibt es nicht. Ist das auch noch eine solche Unterversorgung?