ach komm schon, die Bundesnetzagentur macht sich doch manchmal einfach lächerlich
alleine das die das Wort "Teleheimarbeit" verwenden, deutet doch schon an aus welchem Jahrtausend die stammen
Die BNetzA ist nicht direkt fuer den Gesetzestext verantwortlich... da wende Dich bei Beschwerden an den Gesetzgeber, aber was ist an Teleheimarbeit falsch?
Dann sage ich es auch mal ganz direkt: Ich habe das Gefühl die Bundesnetzagentur beschäftigt sich einen Scheiß um Nutzerrechte, die machen einfach nur Männchen für die ISPs. Ich sehe die Bundesnetzagentur mehr als Komplizen der ISPs, die gemeinschaftlich an einer Lösung arbeiten die Kassen der ISPs schneller zu füllen und bloß keine Vorschriften machen die in irgendeiner Weise dem ISP zu schaden oder zu irgendetwas zu zwingen was wirklich Kosten verursacht.
Das TKG bindet die BNetzA, die muss bei der Bemessung der Mindestversorgung selbstverstaendlich existierende Gesetze befolgen. Daher bellst Du mMn. gerade am falschen Baum... und z.B. bei der Endgeraetewahlfreiheit hat sich die BNetzA entgegen der Wuensche vieler ISPs klar auf die Seite der Endverbraucher geschlagen, obwohl das laut Argument der ISPs denen sehr wohl Kosten verursacht.
Das wäre nämlich das Erzwingen der Bandbreite die ja selber anbieten, aber dann nicht bieten zu müssen.
Du meinst bei Minderleistung? Das waere aus Endkundensicht sicherlich attraktiv, aber ich vermute das waere strikt nicht umsetzbar, weil manchmal eine Nettzertuechtigung unakzeptabel aufwendig/teuer waere (bei der Mindestversorgung werden eventuell zu hohe Kostenanteile durch Abgaben aller Nutzer finanziert).
Man muss sich nur doof genug stellen, und ja, ich trau der Bundesnetzagentur wirklich zu, das sie doof genug dafür ist.
Nun ja, ich habe da immer noch den Eindruck, dass Du Dir eine Meinung gebildet hast ohne ausreichende Recherche und daher sagt diese Meinung viel ueber Deine Annahmen aus, aber nur wenig ueber die Realitaet. Das ist immer noch Dein gutes Recht, aber sonderlich nachvollziehbar ist das nicht.l