Das finde ich etwas zu weit gehend. Hier liegt doch das Problem bei den Eigentümer des Objektes, dass sie nicht FTTH zulassen wollen.
Mag sein, aber so etwas darf IMHO nicht zu einer ausnutzbaren Luecke in der Regulierung fuehren... wegen ihrer Marktmacht faellt die Tekekom bei DSL unter die ex-ante Regulierung und auch be FTTH Ist sie verpflichtet worden ein "freiwilliges" Stabnard-Angebot zu machen. Ich sehe Null Justifikation warum das fuer G.fast nicht gelten sollte.
Das sind dann so wenige Einzelfälle, das man dies nicht auch noch regeln.
Ich bin lange genug dabei um zu wissen, dass Regulierungsluecken die ausgenutzt werden koennen mittelfristig auch mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgenutzt werden.
Letztendlich hatte da jemand den FTTH Anschluss vergeigt und dies war wohl nicht ein Netzausbau-Unternehmen.
Ja, so etwas deutet sich da an... aber noch sind die Details maximal unklar, und vielleicht sprechen wir von einem EFH bei dem die Strecke vom ONT im Keller zum Router per G.fast/G.hn Bruecke ausgefuehrt wird
(nicht sonderlich wahrscheinlich).