Ich spreche hier vom HÜP und dem ONT. Diese sollen direkt übereinander platziert werden.
Ein GF-TA wird meines Wissens dann nicht verbaut.
Ist aber trotzdem immer noch gesetzlich vorgeschrieben (§ 73 TKG Abs.1 Satz 2). Und zwar an der Stelle, an der der Kunde diese haben möchte (§ 73 TKG Abs.1 Satz 1) . Leider ist der Verstoß gegen diese Regeln nicht strafbewehrt.