Beiträge von Schnurz
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ich habe im Sommer große Umbauprojekte am Haus
Leerrohre legen ...?

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AVM Repeater als Mesh Master und falls dieser an eine Fritze via LAN Kabel angeschlossen ist eine zusätzliche Option das WLAN der FB (und nur der FRITZ!Box!) abzuschalten.
Optimal wäre, wenn ich selber festlegen kann, wer der Master ist und ob dieser ein WLAN eingeschaltet haben muss. Wenn die Verbindung von Router zu Repeatern nur per WLAN läuft, dann ist das ja zwangsweise notwendig. Wenn aber ein oder mehrere Repeater per LAN angebunden sind, dann können auch über diese Strecke die Steuerungskommandos für das Mesh verteilt und an die anderen MeshTeilnehmer dann auch über WLAN verbreitet werden.
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Wie sonst sollte zu erklären sein, dass man ONTs nicht mehr im MFH im Keller/Gemeinschaftsraum installieren darf, bzw. ISP keinen Ausbau vornehmen, wenn das Glasfaserkabel nicht bis in die Wohneinheiten verlegt wird - mit einem passiven Netzabschluss/ einer Anschlussdose?

Weil der derzeitige Netzbetreiber möglicherweise irgendwann auch einen Verkauf des Netzes an einen Wettbewerber nicht ausschließt, der diese Art der Verlegung zwingend so verwendet (z.B. Telekom). Und damit evtl. Erlösminderung befürchtet.
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Ich habe den Beitrag Deutsche Glasfaser: Umstellung NT/7590 auf 5530 Fiber in einem Texteditor vorgeschrieben, die Screenshots vorbereitet und nach Abschluss dieser Arbeiten als eigenen Thread in das Forum gestellt.
Damals gab es eine Begrenzung auf 10 Bilder pro Beitrag, evtl. musst Du daher mehrere Beiträge schreiben.
Oder möglicherweise einen WORD/OpenOffice/PDF Beitrag erstellen den man anhängen kann.
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Hoffentlich auch für die 3000er und 6000er. Wobei von mir aus die Intelligenz ja auch im Router verbleiben kann wenn die Geräte (Router / Repeater) mit LAN verbunden sind.
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dass es da nochmals eine Revision des TKG gibt, um solche unsinnigen Hürden wie in deinem Fall zu vermeiden.
Das ist nicht unsinnig. Das wäre genau so, wenn die TAE grundsätzlich im Keller verbaut sind. Wie dann das DSL in die Wohnung kommt? Egal.
Der passive Anschluß (Gf-TA) soll im Grunde genommen, jedenfalls bei MFH, in den jeweiligen Wohnräumen des Endkunden installiert sein. Wie z.B. in einem Multimedia-Verteiler in den Wohnungen wie er auch hier beschrieben ist.
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Und darum bin ich skeptisch, ob meine Alternativ-Idee, die GF-TAs in die (abschließbaren, zu den Wohnungen gehörenden) Kellerräume zu legen, falls sich kein glasfasergeeigneter Leitungsweg in die obere Etage findet, akzeptiert würde seitens des Hausbegehers.
Wie sollen denn die CAT-Kabel in die Wohnungen kommen, wenn keine Leerrohre vorhanden sind?
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Das Haus ist ein umgebauter Bauernhof. Die Wohnungen haben unterschiedliche Grundrisse und auch die Treppe ist kompliziert.
Ich wohne in einem Haus mit 4 Wohnungen (3 Eigentümer). 2022 wurde mir für meine Wohnung ein UGG-Anschluss verkauft
Wir wissen ja nicht, wie lange dieser Umbau schon her ist. Aber das man bei dem Umbau die DIN 18015 ausser acht gelassen hat und keine Leerrohrinstallation für ITK vorgesehen hat, ist komplett unverständlich. Was sind das für Bau- und Elektroplaner die nicht in die Zukunft gerichtet vorausschauend planen. Evtl. sollte man sich doch noch einmal Gedanken machen, dieses Versäumnis zu tilgen und Leerrohre zu ziehen anstatt die Installation von Kabelkanälen zu tätigen.
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Die Grenze "bis 3 Wohneinheiten Sache der Eigentümer" vs. "ab 4 Wohneinheiten zwingend UGG, sonst kein Anschluss für niemanden" ist ja rein willkürliche UGG-Geschäftspolitik.
Bei nächsten Haus sind es dann 5 WE, beim übernächsten 6 usw.
Irgendwo ziehen sie die Grenze und die wollen sie einhalten.
Sind wirklich 20mm nötig?
Ja. Denn im Regelfall werden fertige Kabel mit montierten GF-Steckverbindern verwendet und die benötigen dieses Maß und an sich auch glatte Innenwand, sonst verhaken sich die Stecker beim einziehen.
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sagte die Hotline, "nur" 20mm Durchmesser
Also z.B. dieses hier und im Keller KuPa. Kann man selber verlegen oder durch einen versierten Elektriker vorbereiten lassen.
die GF-TAs in die Keller zu legen und wenn jemand in den oberen Wohnungen doch noch Glasfaser will, hängt man den ONT im Keller daneben und geht mit Cat.7 weiter in die Wohnung.
Widerspricht aber den Regelungen des §73 Abs. 1 des TKG: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer
zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt;..." Wenn das im Keller installiert wird, ist der Zugriff nicht im Verfügungs- und Zugriffsbereich des jeweiligen Endnutzers und damit prinzipbedingt nicht vor Manipulation geschützt. Im Treppenhaus sind bei Aufputzverlegung aus Brandschutzgründen Metallkanäle zu verwenden.Falls schon Leerrohre für Telekommunikation verwendet werden, kannn man auch überlegen in diese Leerrohre Inhouse-Speedpipes einzuziehen. Evtl. passen diese ja zusätzlich in die vorhandenen Leerrohre (neben die Kabel). Dann läßt man das Ende einfach in eine nachträglich zu installierende Leerdose neben der derzeit vorhandenen enden und läßt die GF-TA dann dort montieren.
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Das finde ich etwas schade.
Schade ist eher, das der Gesetzgeber bei der Neufassung des TKG (gültig seit 12/2021) sich hat beeinflussen lassen und eine Strafandrohung wegen Verstoß gegen den §73 Abs 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 nicht vorgesehen hat.
Das wären dann nämlich gleich 2 Verstöße in Tateinheit gewesen.
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Bei der Telekom hingegen befindet sich dieser bereits in den Distribution Points (DP) am Straßenrand.
Dort heißen sie Gf-NVt
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Inkompatibilität des Modems ohne Änderung der Hardware verstehe ich nicht so richtig...
Sehr einfach zu verstehen. Man hat im dahinterliegenden Netz etwas derart geändert, das der Medienkonverter dieses nicht verarbeiten kann. Hat aber derartige Beeinflussung des eigenen Equipments nicht einkalkuliert. Lies mal im TKG den §58 ...
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Im DG Portal ist auf jeden Fall kundeneigener Router hinterlegt, auch bei der Hotline hatte ich mehrfach nachgefragt, ob kundeneigener Router eingestellt ist, was immer bestätigt wurde.
Aber evtl. nicht in der Datenbank, die die tatsächliche technische Steuerung übernimmt. Das können wir leider alle nicht beurteilen.
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Heute kam eine Auftragsbestätigung mit der Post, das mein Anschluss bald gelegt werden würde und der Baupartner sich mit mir zwecks Installation in Verbindung setzt.
Ich solle schon mal die Leerrohre vorbereiten.

Da fällt mir nix mehr zu ein
Wow. Reserve-Anschluß?
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Ein Kollege hat ein (neues) Reihenendhaus in den 2010er bezogen und ich meine, dass seine Leitung vom Nachbarhaus eingeführt war.
Laut Aussage von Telekom MA im Telekom hilft Forum soll das auch bei CuDA Anschlüssen nicht mehr gemacht werden. Ab wann das gilt, keine Ahnung ...