solchen Kleinigkeit vor Gericht zu ziehen
Eine Strafandrohung von bis zu 100.000 EUR macht man ja nicht bei Kleinigkeiten.
Die Ordnungswidrigkeitenstrafen im Straßenverkehr sind da wesentlich niedriger. Und die Verstöße empfinde ich persönlich auch nicht als Kleinigkeiten, da sie Menschenleben kosten können.