Zwangstrennung ist bei Stiegeler halt leider Bestandteil
Scghau doch einfach nach, ob Dein Router selber eine geplante Trennung durchführen kann.
Zwangstrennung ist bei Stiegeler halt leider Bestandteil
Scghau doch einfach nach, ob Dein Router selber eine geplante Trennung durchführen kann.
Wenn ich einen Glasfaserrouter wie die 5590 verwende, benötigt es dann noch das ONT?
Technisch gesehen, nein. Denn der passende Glasfaser-SFP (GPON) ist mit den Daten des Routers zusammen der ONT. Bei GPON muss der ONT dem Provider bekannt gegeben werden, da die Daten aus dem Sammelstrom (passive optical network) entsprechend codiert/gekennzeichnet werden, dass nur Dein ONT diese auch aus dem Datenstrom entnehmen kann. Ebenso auch die Daten, die Du versendest eindeutig Deinem Anschluß zugeordnet werden können.
Viele hängen dort in Mobilfunk-Laufzeitverträgen als Festnetz-Ersatz.
Weil sich lange Zeit eben nichts getan hat.
wozu braucht man sowas wenn jeder eh Allnetflat im Handytarif hat?
Echt?
Also kein GF-TA sondern ein HÜP mit Steckmöglichkeit. Scheint wohl so zu sein,daß diese Variante von der Montage eines GF-TA entbindet.
Der Gesetzgeber verlangt im TKG einen passicen Netzabschluß. Das ist damit erfült.
Und wenn du schon auf einschlägige Regelungen und Vorschriften hinweist, dann bitte auch die entsprechenden Verweise, genau so wie in etlichen anderen Foren der Roland aka @dipol mach
Schau einfach mal hier. Kann man relativ einfach selber finden ...
Mit der CE-Kennzeichnung behauptet der Hersteller des Produktes, dass es für den geplanten Einsatz geeignet sein könnte.
Nicht ganz. Er bestätigt damit die Konformität zu allen zutreffenden einschlägigen Vorschriften und Regelungen.
Und offensichtlich dürfen die für den "Rückbau" (also Ausstecken des ONT und Rückversand) Geld nehmen.
Damit der Netzbetreiber gesetzeskonform werden kann, soll der Kunde zusätzlich Geld bezahlen?
Hier fehlen wirklich höchstrichterliche Urteile. Auch in Richtung Rechtsbeugung. Evtl. hilft da auch der Weg in Richtung Verwaltungsgericht. Aber das müssen Fachanwälte beurteilen.
daher verstehe ich die Frage nach einer 2. Leitung nicht.
Weil das auch nicht bei jedem Provider als Standard verfügbarbar ist. Einige lassen sich den 2. Gesprächskanal bezahlen. Und das nicht mal zu kleinem Geld ...
§73 Abs. 3 Satz 3 des TKG: " ... Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
Kostenfrei ist der Abruf über eine Internet Homepage ja nicht, weil ich dafür einen Zugang zum Internet benötige, der ja regelmäßig Kosten verursacht. Insbesondere dann, wenn ich bis dahin gar keinen Zugang habe. Und bei Vertragsabschluß impliziert ja auch, das spätestens nach 3 Tagen nach Inkraft treten des Vertrages mir als Kunden die Informationen unaufgefordert vorliegen müssen. Aber das müssen die Gerichte klären, da hier ja auch eine Strafandrohung von bis zu 100.000 EUR im Raum steht.
Diese notwendige enge Zusammenarbeit zwischen ONU und ONT ist der eigentliche Grund, warum einige Netzbetreiber "not amused" über die Routerfreiheit bei GPON sind. Wenn alle ONUs sich an die ITU-Richtlinien halten, läuft es wunderbar, ist irgendwo ein Scriptkiddy mit Open-WRT und evtl. umprogrammiertem GPON-SFP auf dem PON, kann dieser sofort lahmgelegt werden. Es reicht schon, den Sendelaser auf dem ONU einfach nicht auszuschalten ...
Wenn das so viele Schwierigkeiten bereitet und die ONTs nicht gegen Fehlprogrammierung gesichert sind, hätte sich der Netzbetreiber doch lieber für den einfacheren Betrieb mit AON entscheiden sollen und nicht darauf hoffen, das er alleine alle Komponennten der optischen Strecke kontrollieren kann.
Das sind allerdings auch die Länder, in denen Glasfaserleitungen ungefragt in 3m Höhe auf die Fassade gedengelt werden! Das kostet keine 70 kEuo pro km wie die bei uns gewohnte Verlegung unter den Granitplatten auf der Kö ...
https://www.mallorcazeitung.es/aktuelles/2018…e-54145655.html
Ich hätte da diverse Fotos aus südeuropäischen Ländern.
Wo bleibt denn sonst der Lerneffekt?
Einschließlich Aufwandentschädigung ...
Allerdings ist in der PK-Preisliste auch ein Preis für zusätzliche Telefonnummer ohne Professional-Package angegeben, scheint also gegen Aufpreis auch ohne das Package möglich.
Auch mit einer 2. Leitung?
Da fehlen dann wohl die "erzieherischen Maßnahmen". Aber leider gibt das TKG wenig Sanktionen in der Richtung vor und die wenigen werden dann wohl auch eher nicht verhängt.
Wenn ich zurück bin, schaue ich mir mal die Situation vor Ort an und werde ONT und FB über einen Switch entkoppeln - oder hat sich da was anderes ergeben?
Wozu? Verzögert nur noch den Signalfluss.
Dein Anbieter darf dir keinen Zwangs-ONT vorschreiben, das ist diesem gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten!
Leider aber nicht mit Strafe belegt. Daher scheren sich diverse Provider nicht allzuviel darum.
den Betreiber des GF Netzes dazu zu bewegen einen GF-TA zu installieren.
Muß er ja auch nicht. Er muß einen passiven Abschluß anbieten. Wenn das der Steckverbinder im nicht verschlossenen HÜP ist, ist doch alles gut. Jeder Netzbetreiber handelt das nach seinen Vorstellungen. Hauptsache der Anschluß ist passiv umd vom Kunden erreichbar.
sind vorzusehen" was eindeutig heißt "nicht verpflichtend"
Sicher. Nur nacher stellen die User fest "hätte ich mal ..." Das kenne ich von etlichen Leuten. Also vorher überlegen und nicht reflexartig "kostet Geld" ablehnen. Schlitzen muss man so oder so. Gute Planung hilft da.
Kleinen Schrank und dort Router, Switch und NAS rein. Dann in jedes Zimmer eine Doppel-LAN-Dose und pro Etage ein oder zwei AP.
Da sollte man sich aber mit auskennen oder einen entsprechend versierten Elektriker an der Hand haben. Bitte bedenken: DIN18015 => LEERROHRE!
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