Eine herkömmliche Teilnehmeranschlussleitung sollte in einer sogenannten "1. TAE" Dose enden, die einen "passiven Prüfabschluss" enthält. Damit kann der Netzbetreiber den Anschluss bis zu besagter TAE1 Dose durchmessen, nicht nur bis zum APL.
Für Glasfaseranschlüsse gibt es keine direkte Entsprechung zum passiven Prüfabschluss. Der Netzbetreiber kann die Leitung mit einem OTDR-Messgerät durchmessen. Das geht prinzipiell aus der Ferne, ist aber ein manueller Vorgang. Im laufenden Betrieb werden Glasfaseranschlüsse durch die aktiven Geräte überwacht, die ständig die Signalpegel messen.
Gilt aber nur für den IP Zugang per DSL über CuDA. Bei IP Anschluss über Koaxialkabel aus einem "TV-Kabelanschluss" gibt es keinen PA.