Ich habe meine Antwort von der Bundesnetzagentur bekommen:
Vorgangsnummer 2025-02-03-xxxxxxxxx
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Das Geschäftsgebaren Ihres Anbieters ist telekommunikationsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich denke mal, dass die Mär, bezüglich eines Einschreitens der BNA,bei Verweigerung eines GF-TA, nicht zutrifft.