UPDATE:
Sorry, da war ich eben wohl zu voreilig...: Ich habe mich nochmal weiter durch die alte Kommunikation gegraben und gesehen dass es sehr wohl eine Reaktion gab:
"Im Rahmen der Begehung wurde festgestellt, dass bei der Herstellung der Steigleitung der Hausverkabelung eine Arbeitshöhe von mehr als drei Metern überschritten wird. Gemäß der ASR A2.1 der DGUV dürfen derartige Arbeiten ausschließlich unter Verwendung spezieller Absturzsicherungen (Seitenschutz, Geländer oder kollektiv wirksame Auffangsysteme) durchgeführt werden."
GF NW wartet also auf eine Reaktion von UNS.
Das ändert natürlich die Lage.
Dann werde ich auf diese mail mal antworten.
Hmm, eigentlich will ich kein Gerüst stellen - das ist auch absurd, man kommt da mit einer ganz normalen Leiter prima ran. Ob es denkbar wäre dass ich ein Leerrohr lege durch dass dann durchgeschoben werden kann?
Wie bringe ich denen jetzt bei dass es einen Todesfall mit Wechsel des Ansprechpartners gab? Einfach mal ignorieren und erst fertig bauen lassen?