Wie ich schon öfter geschrieben habe: Die meisten anderen Länder haben gar keine gesetzliche Anforderung, einen passiven Netzabschluss bereitzustellen, und in der EU Richtlinie wird es auch nicht gefordert. In den Standards ist diese Schnittstelle nicht umfassend ausspezifiziert, deshalb gibt es keine einheitlichen technischen Lösungen.
Da kann die BNetzA wie ein Rumpelstielzchen ums Feuer hüpfen (und wir hier im Forum auch), daran wird sich nichts ändern. In der Praxis hat das TKG diesbezüglich so gut wie keine Relevanz. Und wenn, dann sind die deutschen Provider die Leidtragenden, denn von ihren Technologiepartnern werden sie keine Unterstützung bekommen. Die haben kein Interesse daran, Entwicklungsaufwand in Erweiterungen zu stecken, die es dann den Konkurrenten erlaubt, Netzausrüstung für das Kundennetz bereitzustellen. Bei dem Volumen des deutschen Marktes bekommt ein IT Ausrüster nicht mal ein Jucken in der Hose.