Wenn die Richter das ablehnen, dann haben die Endkunden in Deutschland einmal mehr das Nachsehen.
Das kommt drauf an. Es erhöht natürlich die Gefahr, dass die Kunden ungeeignetes Equipment betreiben, die im Falle von GPON dann auch den ganzen Strang stören können und damit bei anderen Kunden das Internet ausschalten. Es gibt für GPON durchaus valide technische Argumente gegen eine Endgerätefreiheit, die man auch nicht mit einem einfachen Wisch beiseite räumen kann. Um das Problem wirklich grundlegend zu lösen, müssen noch erhebliche technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden, angefangen von der Standardisierung des ONT Onboardings bis hin zu einem industrieweit anerkannten Conformance Test für GPON Equipment, der Interoperabilität gewährleistet. Das Fehlen dieser Voraussetzungen führt ja im Moment dazu, dass Provider nur ausgesuchte Endgeräte in ihr Netz lassen, nämlich diejenigen, von denen sie wissen, dass sie funktionieren.
Bei AON ist da insofern einfacher, als dass sich der Kunde zwar selber ins Nirvna schießen kann, aber die anderen Kunden bleiben davon unberührt.
Scheinbar haben wir hier mal wieder mit Glasfaser "Neuland" betreten.
Nein, die aktuelle Technik passt nicht zum Gesetz - oder das Gesetz wurde an der Technik vorbeigeschrieben (eigentlich letzteres, denn die Technik und der Standard waren früher da). Dass irgendjemand auf die Idee kommen könnte, mit Ethernet als Kundenschnittstelle nicht glücklich zu sein, hatten die Macher der Norm einfach nicht auf dem Schirm. Da haben die Standardisierer sich schon die mit Abstand populärste Schnittstelle ausgesucht, für die es Millionen passende Endgeräte gibt, und da ist es wieder nicht richtig.
Deshalb müssen die ganzen oben beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen quasi nachträglich über den Standard drüber gestülpt werden, um das Gesetz zu erfüllen. Das müssen die Protagonisten machen, keine Frage, aber es dauert eben. Wenn es etwas gibt, was noch langsamer mahlt, als ein Gesetzgebungsprozess, dann sind es die Mühlen eines Normungsgremiums.
Ich will die Endgerätefreiheit an sich nicht infrage stellen. Im Gegenteil, ich bin ein Freund davon und nutze es ja selber auch. Aber die Regelung an sich und die politische Umsetzung ist schon ein bisschen "Mit dem Kopf durch die Wand ohne Rücksicht auf Verluste". Es wurde Regelungen verabschiedet, für die es keine technische Grundlage gibt und in absehbarer Zeit auch nicht hinreichend geben wird. Auf der anderen Seite erweckt man mit dem Gesetz Erwartungen bei den Kunden, die nun an vielen Stellen nicht erfüllbar sind. Das Resultat sehen wir hier jeden Tag hier in Form der Frage "Wie kriege ich mein Lieblingsgerät denn nun zum Laufen?".